rudirabe am 11 Mai 2010 13:52:21 Hallo Zusammen
ich hatte mein Womo zu Garantiearbeiten in der Werkstatt des Dethleffhändlers. Dabei wurde beim rangieren durch den Mitarbeiter die Seitenwand stark beschädigt. Der Händler wollte es zuerst mit spachteln und lackieren abtun. Letztendlich ging er aber auf ein Ersetzen der Seitenwand ein. Etwas anders kommt für mich bei dem Schaden auch gar nicht in Frage!
Auch die Garantiearbeiten, Austauschen des Kunstsoffteils unter dem Alkoven wurden sehr schlecht gemacht. Das Teil sitzt krumm, Der Frontscheibengummi liegt nicht mehr an und ist eine Berg und Talbahn. Rechts habe ich einen Spalt zur Karosserie von ca 7mm, links liegt es an. usw.
Ich habe also meine Zweifel ob die so eine Arbeit wie das Austauschen einens Seitenwandblechs überhaupt stemmen können. Ist das besser wenn man ins Werk fährt? Kann ich das rechtlich verlangen?
Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall?
Rudi
Gast am 11 Mai 2010 14:51:47 Auf jeden Fall muss der Kunde dem Händler die Chance zum Nachbesseren geben.
Einen Schadenersatz für entgangenen Genuss ist immer schwer einzufordern.
Daher hat der Kunde i.R. immer noch die A-Karte.
Wenn der Händler das bei vielen Kunden macht, wird er vom Markt gereinigt.
Für den einzelnen Kunden ist es daher ein Glückspiel, denn auch langjährige Händler können sich zu schwarzen Schafen entwickeln.
Ruhig bleiben :!:
Es gibt immer Schlimmeres :twisted:
Jörg
tommi007 am 11 Mai 2010 15:06:55 Hallo Jörg, soweit mir bekannt musst du die mangelhafte Reparatur nochmals bei dem Händler nachbessern lassen.Erst wenn diese erneut nicht in Ordnubg ist kannst du jemand anderes damit beauftragen.
Bei der beschädigten Aussenwand sieht das aber meines erachten nach ganz anders aus. Wenn den Händler versichert ist ,davon sollte man ausgehen, kannst du auch mit seiner Versicherung über ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten abrechnen.
Dir steht sogar eventuell eine Entschädigung für den Nutzungsausfall und eine Wertminderung deines Mobiles zu.
An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall mal einen Rechtsanwalt befragen.
tommi
Brummel am 11 Mai 2010 15:08:35 Hallo Rudi,
dumm gelaufen; mein Beileid.
Der Verursacher des Schadens steht ja wohl fest.
Aber ich würde keiner "Eigenleistung" des Betriebes zustimmen!
Zur Feststellung des Schadens sollte die Werkstatt ihre Schadensmeldung an deren Versicherung schicken. Dann wird die Schadenshöhe festgestellt und die Reparatur geregelt.
Ob Du mit der Art und Weise der Schadensregulierung einverstanden bist musst Du entscheiden. Ich würde ggfls. ein Gegengutachten in Auftrag geben. Zumal dann, wenn Du Zweifel an den Fähigkeiten des Betriebes hast. Man kann den Reparaturauftrag in Absprache mit der gegenerischen Versicherung sicher auch bei einer anderen Werkstatt machen lassen.
Ich wurde daher direkt Kontakt mir der gegenerischen Versicherung aufnehmen.
Wenn nicht mehr miteinader zu reden ist, würde ich ggfls. einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg wünscht
Klaus
Dethleffs 6731 am 11 Mai 2010 15:55:29 Hallo Rudi,
die Gewährleistungsreparatur ist eine Sache.
Der Schaden an der Seitenwand ist eine andere.
Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Du solltest in jedem Fall einen unabhängigen Sachverständigen (der sich auf Womos spezialisiert hat) beauftragen. Der SV ist Bestandteil des Schadens und muss von der Haftpflichtversicherung der Werkstatt bezahlt werden. Der SV entscheidet dann auch ob ggf. eine (merkantile) Wertminderung vorliegt. Falls Du keine Ahnung vom Schadenrecht/ Unfallabwicklung hast, solltest auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen (auch hier mit Schwerpunkt- Schaden-/Verkehrsrecht !!!) Es hilft Dir wenig wenn Du einen Anwalt nimmst der z.B. ein Profi im Vertrags-Erb- oder Scheidungsrecht ist und von der Schadenabwicklung keine Ahnung hat (wenn Du Zahnschmerzen hast, geht Du ja auch nicht zum Internisten-obwohl beide Ärzte sind). Der RA ist ebenso wie die Beschädigung am WM - Bestandteil des Schadens.
Es gibt hier im Forum einen RA der sich auf WM´s spezialisiert hat- einfach mal anrufen!! Kostet noch nichts.
Bernd
lmc6800 am 11 Mai 2010 16:08:30 Hallo Rudi,
der Rechtsanwalt heißt Ulrich Dähn und kommt aus Bad Hersfeld. Mein Womo hatte einen verschwiegenen Wasserschaden (aber nur einen kleinen) und ich wußte nicht wie ich mich verhalten soll. Hab mit Herrn Dähn 3x telefoniert und mich ausführlich beraten lassen. Hat mich nichts gekostet. Anrufen lohnt sich auf jedenfall.
Viel Glück und gute Nerven.
Patrick
donalfredo2 am 11 Mai 2010 17:23:36 Klasse Werbung für eine Kanzlei - der wird sich freuen, wenn er demnächst Hunderte umsonst beraten soll.
Dethleffs 6731 am 11 Mai 2010 18:51:33 .....es geht hier nicht um eine "kostenlose Rechtsberatung", oder "kostenlose Schadenabwicklung" !!
Nur kann bei einem ersten Telefongespräch die eine oder andere Unsicherheit abgeklärt werden. Danach kann der Geschädigte entscheiden, ob er die Angelegenheit selbst abwickelt, oder dem RA gibt. Dies kann er bei jedem beliebigen Anwalt machen.
Bernd
PS: ich bin weder Anwalt, Sachverständiger, o.ä. noch bekomme ich Provision.
Ich habe nur beruflich mit Unfallabwicklung zu tun und
puget am 11 Mai 2010 19:02:36 donalfredo2 hat geschrieben:Klasse Werbung für eine Kanzlei - der wird sich freuen, wenn er demnächst Hunderte umsonst beraten soll.
. . . und davon 50 % als Mandanten behält . . .
rinto am 11 Mai 2010 19:20:39 Nur am Rande: auch "Wald und Wiesenanwälte" sind durchaus in der Lage, einen Sachverhalt wie diesen - der rechtlich doch recht einfach gelagert ist - erfolgversprechend zu bearbeiten. Dreh- und Angelpunkt ist der geeingnete Sachverständige, der sich bei Wohmobilen auskennt und ein entsprechendes Gutachten über die Frage der ( nicht- ) fachgerechten Reparatur erstellt-
Edgar
Bergbewohner1 am 11 Mai 2010 19:29:34 rinto hat geschrieben:Nur am Rande: auch "Wald und Wiesenanwälte" sind durchaus in der Lage, einen Sachverhalt wie diesen - der rechtlich doch recht einfach gelagert ist - erfolgversprechend zu bearbeiten. Dreh- und Angelpunkt ist der geeingnete Sachverständige, der sich bei Wohmobilen auskennt und ein entsprechendes Gutachten über die Frage der ( nicht- ) fachgerechten Reparatur erstellt- Edgar
Das kann ich nicht bestätigen :!:
Dethleffs 6731 am 11 Mai 2010 19:41:07 rinto hat geschrieben:Nur am Rande: auch "Wald und Wiesenanwälte" sind durchaus in der Lage, einen Sachverhalt wie diesen - der rechtlich doch recht einfach gelagert ist - erfolgversprechend zu bearbeiten. Dreh- und Angelpunkt ist der geeingnete Sachverständige, der sich bei Wohmobilen auskennt und ein entsprechendes Gutachten über die Frage der ( nicht- ) fachgerechten Reparatur erstellt- Edgar
....wenn dir ein RA sagt " er muss erst mal die Vers. fragen ob sie einen SV will (bei einem glasklaren Haftpflichtschaden) nur weil er vom Verkehrsrecht keine Ahnung hat und du ihm als Laie sagen musst dass das nicht stimmt (aber entsprechend vorsichtigt, weil er ist ja der "Anwalt") Da änderst du deine Meinung sehr schnell.
Bernd
rinto am 11 Mai 2010 20:02:32 Hallo Bernd, hallo Johann
das scheinen dann aber Anwälte zu sein, bei denen ich in allen Rechtsgebieten vorsichtig wäre....
Edgar
Dethleffs 6731 am 11 Mai 2010 20:12:53 rinto hat geschrieben:Hallo Bernd, hallo Johann das scheinen dann aber Anwälte zu sein, bei denen ich in allen Rechtsgebieten vorsichtig wäre.... Edgar
...das mag sein, aber wie willst Du das erkennen?? Es gibt in allen Berufen gute und schlechte. Der Anwalt wird Dir immer sagen: "...klar mache ich das für Sie". Ein Zahnarzt würde Dir nie Einlagen gegen Plattfüße verschreiben.
Wenn Du einen Fachanwalt nimmst, kannst Du wenigstens sicherer sein, das er von der Materie eine Ahnung hat.
Bernd
flens am 11 Mai 2010 21:44:21 Hallo rudirabe,
es gibt hier übrigens noch mehr RAe im Forum, muß sich ja nicht jeder outen.
Was Dethleffs 6731 (der könnte einer sein ...) schreibt, ist alles 100 % richtig, genauso solltest Du es machen. Und wenn das Gutachten vorliegt, kannst Du Dich noch immer entscheiden, wo Du die Reparatur durchführen lassen willst, das muß nicht bei der Werkstatt Deines "Ex-Vertrauens" sein. Bei Schäden an Sachen bzw. in Bereichen, die nicht die eigentliche Reparatur betreffen (Garantiearbeiten hast Du geschrieben), gibt es kein Nachbesserungsrecht der Werkstatt.
rinto am 11 Mai 2010 22:19:09 Hallo Flens.
hier hat sich rudirabe entschieden, dass die Werkstatt, die den Schaden verursacjt hat, diesen auch selbst beseitigen zu lassen. Damit hat die Werkstatt grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung; dieses entfällt nur dann, wenn der Kunde jegliches Vertrauen in die Werkstatt verloren hat, weil diese erkennbar nicht willens oder in der Lage ist, den Schaden fachgerecht zu beseitigen. Könnte u.U. hier der Fall sein.
, Edgar
Räucher-Helmut am 11 Mai 2010 22:32:13 @rinto:
Das sehe ich beim Nachlesen nicht so. rudirabe fragt doch extra, ob er die Rep. woanders durchführen lassen darf. Ich denke, da Haftpflichtschaden: Ja, er darf. Erst, wenn "seine" Werkstatt den Auftrag zur Rep. erhalten hat, hat er kein Wahlrecht mehr.
Ich würde 1. einen Fach-RA befragen, 2. die Rep. keinesfalls in der den Schaden verursachenden Werkstatt machen lassen.
H
kintzi am 12 Mai 2010 06:29:31 Hallo,pragmatisch: die verursachende Werkstatt war bis jetzt nicht in der Lage, den Schaden ordnungsgemäss zu reparieren( s. Fehlerbeschr.) wird`s doch wohl in Zukunft auch nicht sein. Werkst.-Besitzer wollte doch am Anfang nur "Pflaster" draufkleben, weil er massive Prämienerhöhung der Vers. scheut oder nicht vers. ist. Wird wohl auf Rechtsstreit hinauslaufen. Angelpkt. ist Gutachter, unbed. Rechtsbeistand einschalten. Richi
Prauers am 12 Mai 2010 06:55:13 kintzi hat geschrieben: weil er massive Prämienerhöhung der Vers. scheut oder nicht vers. ist. Wird wohl auf Rechtsstreit hinauslaufen. Angelpkt. ist Gutachter, unbed. Rechtsbeistand einschalten. Richi
Hallo all,
ich denke mal nicht, dass der Betriebsinhaber massive Erhöhungen seiner Versicherungen scheut, da bei der Betriebshaftpflicht keine Erhöhung nach einem Schadensfall folgt. Dieses Prinzip gibt es nur bei der KfZ Versicherung mit dem schadensfreien Jahren. Das Einzige was dem Betriebsinhaber scheuen könnte ist das er in der Haftpflicht einen hohen Selbstbehalt hat und selber draufzahlen muß.
Ansonsten würde ich auch in diesem Fall zu RA gehen. Sorry ich würde lieber einen RA Vorort bevorzugen, da ich den besser persönlich ereichen kann. Ich denke das dieser Fall für einen RA, der sich in Verkehrsrecht auskennt keinerlei größeres Problem darstellt. Hör dich einfach mal in deiner Gegend um, wer bei euch als RA einen guten Ruf geniesst.
Ich wünsche dir einen schnellen und guten Ausgang der Geschichte.
schönen
Haui
camperfrank am 12 Mai 2010 09:21:59 rudirabe hat geschrieben:Der Händler wollte es zuerst mit spachteln und lackieren abtun. Letztendlich ging er aber auf ein Ersetzen der Seitenwand ein. Etwas anders kommt für mich bei dem Schaden auch gar nicht in Frage!
i
Wenn ich das lese, dann ist doch alles geklärt. Der Schaden wurde anerkannt und das Seitenteil soll ersetzt werden.
Das lässt man sich schriftlich geben, dann beauftragt man einen Gutachter und teilt dem mit das man das Mobil bei Dethleffs im Werk reparieren lassen möchte.
Bums aus die Maus. Dann kann man sich überlegen ob man laut Gutachten abrechnet und die Seite Smart Repairen lässt, oder man lässt das Fahrzeug im Werk machen.
Wofür einen Anwalt????
Im Werk lässt man dann direkt mal einen Blick auf die nicht fachgerechte Gewährleistungsarbeit werfen.
Meine Meinung. Ich würde sowieso nur noch ein Neufahrzeug bei einem Hersteller kaufen, der im Werk einen Servicebereich hat.
Concord hat das schon lange und Dethleffs glaube ich zeit 2008.
Und wenn der Händler mir dumm käme, rief ich die Polizei und lies die den Schaden einschließlich Verursacher aufnehmen.
Dadurch ist dann erstmal alles in trockenen Tüchern.
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