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Ausnahmeregelung für Umweltzone


mainzer62 am 09 Jun 2010 11:58:33

Hallo,
jetzt sind die Mainzer auch der Idiotie mit den Umweltzonen verfallen. Ab 2011 soll die Zone auch hier eingeführt werden.
Damit kann ich meinen Transit, Bj. 1994, nicht mehr vor der Haustür parken. Meine Frage an Euch, die Ihr in Umweltzonen wohnt: Wie sieht es mit Ausnahmegenehmigungen aus, wenn man eine Bescheinigung vom Hersteller hat, dass eine Nachrüstung nicht möglich ist? Musstet Ihr tatsächlich Einkommennachweise anbringen, dass eine Neuanschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar war?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen.
Schönen ,
Stefan

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Beduin am 09 Jun 2010 12:45:50

Wenn du dich hier mal auf die Suche macht, Stuttgart zB erlaubt einen! Weg von dem Abstellplatz zur Wohnung.
Ansonsten sind die meisten Gemeinden mit ihren Genehmigungen sehr unterschiedlich. ZB das mit dem Verdienstnachweis gilt bei uns nur für Gewerbetreibende.

pitb am 09 Jun 2010 13:47:33

Jepp - Ausnahmen machen die Städte individuell. Glaube Köln gewährt WoMo-Inhabern Plakettenfreiheit, wenn Zulassung vor nem Stichtag und Inhaber in der Zone wohnt.

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mainzer62 am 09 Jun 2010 17:31:48

Hmm...
wenn ich das WoMo nicht mehr vor der Tür abstellen kann, verliert es für mich massiv an Wert. Habe gerade einiges an Geld reingesteckt - aber vielleicht sollte ich mich mal nach einem mit grüner Plakette umsehen?
Ich wollte mir da eigentlich überhaupt keine Gedanken drum machen...

Thora am 09 Jun 2010 19:38:42

Du muß dir von TÜV bestätigen lassen das dein Womo nicht mehr umgerüstet werden kann. Gibt eine extra Bescheinigung.
Dann haben sich die Umweltzonen für Dich erledigt.

Thora

ducduc am 14 Jun 2010 10:25:27

@ Thora,

ist mir neu das durch ein Gutachten die Zonen nicht mehr gelten. Kannst du mir sagen so man das nachlesen kann? Würde mir sehr helfen, da wir auch mitten in einer Umweltzone wohnen und somit nicht mehr einfahren dürf(t)en.

Habe das Thema Gutachten und TÜV gerade mit der Leuchtweitenregulierung hinter mir, habe eine BEscheinigung von Fiat, das die Ersatzteile nicht mehr hergestellt werden, hat den TÜV überhaupt nmicht interessiert - habe jetzt auf elektr. umgestellt.



Andreas

old54er am 14 Jun 2010 11:25:47

Das --> Link hab' ich beim TÜV Rheinland gefunden. Hoffentlich klappt das mit dem Link :?:

BOWO am 14 Jun 2010 13:18:49

Bei uns gab es nur am Anfang Ausnahmegenehmigungen für eine Übergangszeit von ca. 1 Jahr, dann auch meist nur für Handwerker pp.
Jetzt ist ganz Schluss damit, es gibt praktisch außer für Rettungsfahrzeuge / Polizei keine Ausnahmen mehr. :cry:

Ich habe mal im TV einen Bericht über Berlin geschaut, dort gibt es sogar für die Taxis keine Ausnahmen mehr, erst Recht nicht für Wohnmobile. :(

Die Einführung der Umweltzonen war vor ein paar Jahren der Grund zum Verkauf meines alten WoMos.(noch rechtzeitig 8) )

Dem Argumet von Thora kann ich nicht folgen, wäre ja absurd. Es sollten durch die Umweltzonmen ja genau die alten Stinker aus der Innenstadt rauß. Wenn man nicht nachrüsten kann und dann gilt die Zone nicht? Glaube ich nicht, sorry, da hätte ich auch gerne mal die Rechtsgrundlage gelesen. :eek:
Im TÜV-Link von Old54er steht:
Auszug:
"Mit dieser Bescheinigung können Sie bei der für die Umweltzone zuständigen Zulassungsstelle unter bestimmten Bedingungen eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Fahrt in Umweltzonen erhalten."...
Genauso war es auch bei uns, halt nur für den Übergang. :eek:

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