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Freigaben für Fahrradträger auf AHK


k50767 am 09 Jun 2010 18:16:00

Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder kennt den Gesetzestext ....

Angeblich sollen die normalen Fahrradträger ( 2 Räder ) für AHKs nicht für Wohnmobile geeignet sein . Die Mindestbreite des Leuchtenträgers muss bei Fahrzeugen über 2 m Breite 175 cm betragen . Bei PKWs irgendwas um die 120cm .
Stimmt das wirklich , wer kontrolliert so etwas , welche Konsequenzen wären zu erwarten und vor allem würde mich die Quelle interessieren .

Da ein Thule Fahrradträger für den PKW vorhanden ist ( und der war nicht billig ) würde ich den auch gerne am Womo nutzen . In den Papieren zu dem Träger steht nichts darüber .

Wenn das stimmen sollte , dann würden fast alle Zubehörshops wissentlich falsche Träger verkaufen .

Vielen Dank

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Laika695 am 09 Jun 2010 18:56:44

[quote="k50767"]Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder kennt den Gesetzestext ....

Angeblich sollen die normalen Fahrradträger ( 2 Räder ) für AHKs nicht für Wohnmobile geeignet sein . Die Mindestbreite des Leuchtenträgers muss bei Fahrzeugen über 2 m Breite 175 cm betragen . Bei PKWs irgendwas um die 120cm .
Stimmt das wirklich , wer kontrolliert so etwas , welche Konsequenzen wären zu erwarten und vor allem würde mich die Quelle interessieren .

Da ein Thule Fahrradträger für den PKW vorhanden ist ( und der war nicht billig ) würde ich den auch gerne am Womo nutzen . In den Papieren zu dem Träger steht nichts darüber .

Wenn das stimmen sollte , dann würden fast alle Zubehörshops wissentlich falsche Träger verkaufen .

Vielen Dank[/quote]


Schließe mich der Frage zu 100% an, habe das gleiche Problem :!: :!:


Marcus

knauserich am 09 Jun 2010 19:35:25

Es stimmt zu 100 % - es ist nicht erlaubt weil die Beleuchtung zu eng zusammen sitzt. Dieses hat mir der Tüv , die Dekra bestätigt.

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freak am 09 Jun 2010 19:45:16

Je nach Typ könnten die Fahrzeugrückleuchten ja sichtbar bleiben, wie sähe das denn in diesem Fall aus?
Denn bräuchte man die Leuchteinheit am Träger ja quasi garnicht, denn die Heckwandträger haben ja auch keine da die Fahrzeugleuchten ja nicht verdeckt werden.

ahd250 am 09 Jun 2010 20:04:29

Halloundso,

ich habe gerade mal ein bisschen in --> Link gestöbert aber nichts konkretes gefunden. Allerdings müssen zusätzliche Leuchten angebracht sein wenn die Originalleuchten aus irgendwelchen bestimmten Winkeln nicht mehr zu sehen sind. Aber wie weit die dann von der äußeren Fahrzeugkante entfernt sein dürfen habe ich nicht gefunden.

k50767 am 09 Jun 2010 20:21:39

Zusätzliche Leuchten zur Sicherheit leuchten mir ja noch ein :D

Ich könnte die Breitenvorschrift ja auch bei z.B. Lastenträgern nachvollziehen , aber bei abnehmbaren Fahrradträgern ? Angenommen ich würde 2 Kinderfahrräder draufpacken wird überhaupt nichts verdeckt . Selbst unsere Kalkhoff Bikes lassen die Leuchten bei unserem Hobby frei .
2. Kennzeichen ist klar - incl. Beleuchtung

Ok , in D gibt es für fast alles Vorschriften ......... man muss sie eben nur finden , oder eben irgendwo die Strafe nachlesen können .

Wäre mir im Bezug auf unsere Frankreich und Dänemark Touren wichtig , wie es dort gehandhabt wird .

Vielleicht entdeckt ja noch jemand den Gesetzestext und postet den Link .

Gast am 09 Jun 2010 20:56:58

Hallo,

also das ist mir ja jetzt sowas von neu. Ich fahre breits seit 2 Jahren (20000 km) mit dem Thuledreierträger rum und bisher hat mich deswegen noch niemand angehalten. Fand die AHK halt praktischer wie Löcher in der Heckwand.



Mario

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