Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder kennt den Gesetzestext ....
Angeblich sollen die normalen Fahrradträger ( 2 Räder ) für AHKs nicht für Wohnmobile geeignet sein . Die Mindestbreite des Leuchtenträgers muss bei Fahrzeugen über 2 m Breite 175 cm betragen . Bei PKWs irgendwas um die 120cm .
Stimmt das wirklich , wer kontrolliert so etwas , welche Konsequenzen wären zu erwarten und vor allem würde mich die Quelle interessieren .
Da ein Thule Fahrradträger für den PKW vorhanden ist ( und der war nicht billig ) würde ich den auch gerne am Womo nutzen . In den Papieren zu dem Träger steht nichts darüber .
Wenn das stimmen sollte , dann würden fast alle Zubehörshops wissentlich falsche Träger verkaufen .
Vielen Dank

