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Warnung vor Bamberg


hapedi am 08 Jul 2010 15:32:21

Hallo !
Bamberg ist eine schöne Stadt. Aber wenn man dort einen ausgewiesenen Stellplatz besucht, findet man da den Hinweis =Parkdauer max. 24 Std. //Parkgebühr 1 Euro= (Siehe Bild) Unbedarft wie man ist, denk man: schön für 1 Euro 24 Std. stehen zu dürfen. Jedoch morgens schleicht sich der Parkwächter heran, und verpasst einem ein Knöllchen von 5 Euro, weil man nämlich bei Datumswechsel um 0:00 Uhr einen neuen Parkschein ziehen muß, damit man dann 24 Std. stehen kann. Ein WOMO-freundlicher Weg, den Stadtsäckel aufzubessern !
Also Bamberg-Besucher aufgepasst und den Wecker stellen !
Euer hapedi

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Knuffel am 08 Jul 2010 16:04:32

Deswegen wahrscheinlich auch "Parkdauer max. 24 Std." - demnach wann man den Euro eingeworfen hat.
Aber mal wieder ein klarer Fall von Abkassiererei...

viking92 am 08 Jul 2010 16:20:25

So denn dieses am Parkautomaten nicht vermerkt ist, würd ich das Knöllchen in die Rundablage tun.
Vorab ein paar Fotos von den Gebühren am Automaten machen & der Sache getrost entgegensehen.


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Gast am 08 Jul 2010 16:26:41

wieso Datumswechsel?
Wenn ich um 18.00 Uhr komme, einen Euro zahle, zählt die Parkgebühr bis zum nächsten
Tag 18.00 Uhr. was haben denn 24 Stunden mit dem Tagwechsel zu tun?
Von mir bekäme der Parkwächter keinen Cent.
Wenn ich aber um 09.00 Uhr komme und am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr
abreise, ... :roll:

viking92 am 08 Jul 2010 16:36:22

Genau das meinte ich auch....24Std. sind 24Std...ausser auf dem Automaten ist die Regelung anders beschrieben. Kann ich mir aber schwerlich vorstellen.
Geht doch keiner, selbst Anwohner, Nachts um 0 Uhr raus & zieht ein Ticket.
Von daher: Rundablage :D


Lancelot am 08 Jul 2010 16:39:47

Eben ...

Wenn auf dem Ticket nur ein Datumsstempel drauf ist und der Kontrolleur zu einer zivilen Zeit (so ab 09:00h) kommt, muß man halt VORHER nochmal nen Euro abdrücken .. :roll:

Wenn da aber ein Zeitstempel drauf ist, sind´s eben 24 Stunden ...

Irgendwas stimmt hier nicht ... :?

Adler am 08 Jul 2010 16:54:43

Tja, so kenn ich die Bamberger... einfallsreich wie immer.

Und schwups... wieder einer in der Falle :haendereib:

Im Ernst: Ich gehe mal davon aus, dass hier ein Datumsstempel auf dem Parkschein ist.
Aber selbst dann, kann niemand erwarten, dass ich entweder bis Mitternacht ausharre oder dann schon um halb acht aufstehe (ich glaube Dienstbeginn der Freibeuter ist sieben Uhr).
Wobei man ja um 1Uhr nachts eigentlich schon straffällig wäre... :D

Ich würde sicher nicht zahlen wollen.

papagei am 08 Jul 2010 17:03:36

Ist der Platz privat oder öffentlich?

Ich gehe mal davon aus das über den Schildern das blaue P-Zeichen ist.
Zusatzschlilder müssen dem Verkehrszeichenkatalog entsprechen, hier handelt es sich jedoch um kreative Schildermalerei und muss nicht beachtet werden.
Korrekt wäre das Zusatzzeichen 1052-33 gewesen. Auch für die zeichtliche Beschränkung gibt es korrekte Zeichen.
Auch entspricht der gefordere Betrag nicht dem Bußgeldkatalog. Welche Tatbestandsnummer war denn angegeben?


Roland

macagi am 08 Jul 2010 18:01:57

Hmmm, schlauer 'Parkwächter' - so kann man auch sein Hartz 4 aufbessern.....

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