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Aus aktuellem Anlaß eine Frage, wer weiß mit Sicherheit, wenn ich als Unternehmen/Firma ein Fahrzeug gebraucht kaufe, dann gilt trotz Sachmängelhaftung, die Umkehr der Beweisplicht im ersten Halbjahr nicht. Ganz einfach:
Beim Kauf durch eine Privatperson gilt für diese das BGB (Sachmängelhaftung), was nicht durch AGBs ausgeschlossen werden kann. Ist der Käufer ein Kaufmann im rechtlichen Sinne, so gilt das HGB und somit die AGBs des Verkäufers, der hier die Haftung für Sachmängel nach belieben regeln kann. (Ist 1. Jahr Berufsschule :D ) Die Umkehr der Beweislast in den ersten 6 Monaten gilt nur im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes. Das ist ein Kaufvertrag, bei dem ein Privatmann für sich privat eine Sache bei einem Unternehmer kauft.
Kauft ein Unternehmer, liegt kein Verbrauchsgüterkaufvertrag vor, also muss da der Unternehmer nach der Übernahme den Mangel beweisen; genauer: beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe schon latent vorhanden war. Entsprechendes gilt dann auch, wenn Privat an Privat verkauft. Da kann sogar die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Wird das vergessen, haftet auch der private Verkäufer zwei Jahre für Sachmängel, die bei der Übergabe schon latent vorhanden waren. Auch hier hat der Käufer vom ersten Tag an die Beweislast. siehe auch: --> Link --> Link --> Link m.
Danke, hat meiner doch recht. |
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