|
Hallo,
wir haben bislang nur gemietet. Deswegen die Frage: Wird bei Neukauf eine Anzahlung verlangt oder alles Cash bei Abholung? Vielen Dank für Eure Antworten. Thanks Blackpanther Hi,
wir mussten anzahlen. Ich glaube 10 %. War aber ok, da das Womo für uns ausgerüstet wurde. aus dem Norden Ingo :D :D :D Anzahlung nur gegen Bankbürgschaft der Bank des Händlers. Bei der momentanen Insovenzquote wäre alles andere Leichtsinn. Alternativ könnte man eine Finanzierungsbestätigung der eigenen Hausbank vorlegen. Die Preise der Womos unterscheiden sich ja nicht mehr von Häuserpreisen und da ist das üblich, warum nicht auch hier.
m. Hallo
Bloß keine Anzahlung leisten. wir haben echt Glück gehabt, wird haben die Summe überwiesen und fast 3 Wochen auf unser Gebrauchtfahrzeug gewartet. Kurz danach war Fa. Gelderland Insolvenz. Da kann einem im nachhinein noch mal schlecht werden. Einige Firmen stopfen mit der Anzahlung auch andere Löcher, der Dumme ist wie immer der Kunde. gruß Wolli
Hallo, so sehe ich es auch!! Wenn Du einen Kaufvertrag unterschreibst, haftest Du für die gesammte Summe mit Deinem guten Namen, auch ohne Anzahlung.(Wem das nicht reicht..Pech) Ich habe schon viele neue KFZ gekauft und noch nie eine Anzahlung geleistet. Wir mußten auch keine Anzahlung überweisen, alles ging cash über die Bühne bei Übernahme
..denke ich doch auch..Zug um Zug.. Ware gegen Geld..oder sehe ich das falsch? Wir kauften unseren Frankia in Waltenhofen bei Kempten ohne Anzahlung. Das erwarte ich von einem fairen Händler. Auf was anderes hätte ich mich auch nicht eingelassen. Man kann das über ein Treuhandkonto abwickeln. Kostet kleines Geld und ist für beide Seiten sicher.
KEIN GELD MEHR IM VORAUS! Und jeden Pups im Vertrag fetshalten! Je genauer der ist desto weniger Ärger hat man später. Die Händler sterben zZ wie die Fliegen! Wir haben den Händler gefragt, ob er eine Anzahlung möchte. Er hat komisch geguckt und abgelehnt. Wurde dann bei Abholung bar bezahlt und alles is jut! Ich wüde auch nicht unbedingt was Anzahlen, aber wenn man sich ein Fahrzeug "bauen" lässt, dann wird der Händler sich auch absichern dürfen.
Und da kommt man dann nicht drum herum. Das kann man aber wie schon o. geschrieben absichern. Wir haben etwas angezahlt, dafür vorab den Brief erhalten, und wir konnten das Fahrzeug zulassen. Mit den Kennzeichen und Bargeld dann das Womo geholt. Lief alles absolut problemlos. "Aufwändig" war nur die Beschaffung des Bargeldes. Das mußten wir nämlich bei unserer (recht kleinen) Bankfiliale bestellen, da die dort normalerweise nicht so viel rumliegen haben (dürfen). War aber auch nur 1 Anruf dort mit Nennung der Summe und dem Termin der Abholung. Hallo,
Auf keinen Fall eine Anzahlung leisten, wenn man keinen Gegenwert (Fahrzeugbrief) dafür bekommt. Und die Anzahlung auch erst dann überweisen, wenn Ihr den Brief in Händen haltet. Ich bin im Moment einfach nur froh, dass wir nach 6 Wochen Magenschmerzen aus einem Kaufvertrag bei der Freizeit-AG ohne finanziellen Schaden rausgekommen sind. Es ist schon schlimm genug einsehen zu müssen, dass man sein Traum-Wohnmobil nicht bekommt :cry:. Wenn die Anzahlung dann auch noch weg ist und man nicht das Geld hat um sich anderweitig ein anderes zu kaufen, nicht auszudenken. :cry: :cry: :cry: Bei unserem Letzten Kauf haben wir zuerst den Fahrzeugbrief per Einschreiben bekommen. Einen Tag vor Übergabe des Fahrzeugs habe ich den Betrag an den Händler überwiesen und bin dann mit der Überweisungsbestätigung der Bank zur Übergabe gefahren. tiracontina Ich rate sogar davon ab, das Fahrzeug vor der Abholung auf sich zuzulassen. Man setzt sich unter psychologischen Zugzwang, falls das Fahrzeug am Abholtag nicht i.O. sein sollte. Besser sind Kurzkennzeichen für ca. 100,- €, wobei die Versicherungskosten sogar angerechnet werden.
m. Der Fahrzeugbrief ist doch gar kein Eigentümernachweis. Steht doch sogar fett drauf. Hallo,
unser TEC-Händler aus Bramsche hat uns den Brief geschickt und dann haben wir 5000.- € angezahlt und den Rest beim Abholen überwiesen. Er wollte nur 1000.- € Anzahlung. Als ich das WOMO abgeholt habe, war am gleichen Tag das Geld auf seinem Konto. Bis heute alles bestens mit der Fa. Lewandowsky. lg peter Ohne Bankbürgschaft keine Anzahlung. So halte ich das generell bei größeren Anschaffungen,
auch wenn wie beim WOMO kauf eine größere Diskussion ausbricht. Aber davon sollte man sich nicht abschrecken lassen. Ggf. kann die Abwicklung auch über ein Treuhändlerkonto eines Anwalts erfolgen. Allerdings würde ich als Käufer den Anwalt aussuchen :D Bloß keine Anzahlung!!!
Heute kann man keinen Händler mehr trauen, leider gehen reihenweise Firmen in der WoMo-Branche zur Zeit in Insolvenz, dann ist die Kohle weg. Auch alte und bekannte Firmen wie z.B. Gelderland Mobile oder große Firmen / Ketten wie die Freizeit AG haben in den letzten Wochen Insolvenz angemeldet. "Größe" oder"wir sind schon seit 30 Jahren am Markt" sind keine Garantie gegen kurzfristige Zahlungsunfähigkeit, dann ist deine Anzahlung weg. :eek: Vor ca. 1 Jahr ging hier durch die Presse ein Fall wo ein Rentnerehepaar jahrelang für das neue Auto gespart hatte und dann, wie schon immer zuvor, beim Opel-Händler in Gelsenkirchen den Kaufpreis drei Tage vor Abholung überwiesen hat. Am Folgetage meldete das Autohaus Insolvenz an. Geld weg -kein Auto- -kein Schadensersatz durch den Hersteller. :cry: Ein traurige Fall und dabei ging es "nur" um einen Kleinwagen. Ein WoMo kostet da schon einige Tausend mehr. Hmmmm,
ich habe beim Kauf eine Anzahlung von 1000,00 € geleistet. Dafür bekam ich einen Satz Winterräder, Anmeldung mit Wunschkennzeichen, Markise, Kabelrolle, Fahrradhalter und Unterlegkeile kostenlos und die Umrüstung auf die grüne Plakette kostengünstiger. Den Vertrag für die Winterräder hat der Händler vor meinen Augen mit dem Reifenhändler (Nachbar) gemacht. Ich denke, ich würde wieder so handeln. Es kommt doch immer darauf an, was der Händler vor Ort für einen Ruf hat. Markgräfin
Auch wenn´s durch die Presse geht ... davon wird´s nicht wahrer :( Fakt ist: wenn er eine Rechnung hat und nachweislich bezahlt hat, ist die Ware in sein Eigentum übergegangen. Im Insolvenzfall des Verkäufers hat er dann ein Aussonderungsrecht (sein Eigentum wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert), das er (notfalls, beim Insolvenzverwalter) einklagen muß. Trotzdem: keine größere Anzahlung ohne Bankbürgschaft (Erfüllungsgarantie) dagegen. Das wichtigste bei einem Kauf ist das "gutes Gefühl" auf beiden Seiten. Für eine Anzahlung sehe ich daher keine Notwendigkeit. Wir haben unser neues Womo gründlich angeschaut, für gut befunden und dann den Kaufvertrag unterschrieben. Danach gab uns der Händler den Brief damit wir das Womo zulassen konnten. Die Rechnung hat er uns so mitgegeben damit wir die Summe "in den nächsten Tagen" überweisen können.
Liebe Christoph [quote="Lancelot [/quote]
Auch wenn´s durch die Presse geht ... davon wird´s nicht wahrer :( Fakt ist: wenn er eine Rechnung hat und nachweislich bezahlt hat, ist die Ware in sein Eigentum übergegangen. Im Insolvenzfall des Verkäufers hat er dann ein Aussonderungsrecht (sein Eigentum wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert), das er (notfalls, beim Insolvenzverwalter) einklagen muß. Trotzdem: keine größere Anzahlung ohne Bankbürgschaft (Erfüllungsgarantie) dagegen.[/quote] Vorsicht!! Zum Eigentumsübergang gehören: 1. Einigung und 2. Übergabe der Sache. So steht es ausdrücklich in § 929 BGB. Wurde nur eine Rechnung geschickt und diese bezahlt, dürfte weder Ziffer 1. noch Ziffer 2.erfüllt sein; keine Einigung, keine Übergabe, also kein Eigentumsübergang! Der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Insoverwalter aus § 985 BGB besteht also nicht; ein Absonderungsrecht also auch nicht. Wurde die Ware bereits übergeben, dann liegt zwar Ziff. 2 bereits vor. Die Einigung, dass das Eigentum übergehen soll fehlte dann immer noch. Auf das Glatteis, man habe sich stillschweigend auf den Eigentumsübergang geeignigt würde ich mich einlassen wollen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand und dort bekommt man auch nicht "Das Recht" zuerkannt, sondern nur etwas "Für Recht erkannt". Das ist ein Unterschied! Ich denke, der Rentnerfall wird sich so zugetragen haben und ist richtig behandelt worden; auch wenn´s mir leid täte. Von Rentnern darf man aber auch eine gehörige Portion Lebenserfahrung erwarten. Wer die nicht hat, sollte sich Rat beim Fachmann holen. Bitte räume also bei Deinen Geschäften mit diesem Irrtum auf! Das könnte sonst mal eine teure Erfahrung werden ;-)) m.
Hi m. :) na ja, ich hab´s bereits (mehrfach) hinter mir ... bisher IMMER mit Erfolg, gottseidank. Argumentiert wird so: 1. Einigung: mit Austellen der Rechnung durch den Verkäufer ist von einer eindeutigen Absicht auszugehen, die seitens des Verkäufers die Geschäftsgrundlage, Art und Umfang dokumentiert. Seitens des Käufers wird durch die Annahme der Rechnung und deren konsequente Bezahlung die Einigung dokumentiert und vollzogen. 2. Übergabe: diese ist (zum Insolvenzzeitpunkt) noch nicht vollzogen, weil "wichtige Transportmittel" (betrifft jetzt "meinen Fall" :wink: ) zwar disponiert wurden, aber erst in naher Zukunft zur tatsächlichen Verfügung stehen. Insofern war - vorher schon - die Übergabe ebenfalls konsequenterweise geplant, nur noch nicht vollzogen. Bei mir hat´s noch kein Insolvenzverwalter auf eine Klage ankommen lassen ... :) Trotzdem: danke für die Warnung :) @Mückenstürmer: Uiiihhhhh, erklärst Du mir und vielleicht noch vielen Anderen was Punkt 1. zu bedeuten hat?
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass wenn eine Rechnung gestellt wird vorher eine Einigung erziehlt wurde :?:
Pipo, wieviele Rechnungen soll ich Dir denn schicken ... :D Zur "Einigung" gehören immer zwei, nur eine (einseitige) Rechnung und sonst nix ... ist halt nix :) Nunja, Rechnungen bei den Vorab keine Einigung erzielt wurde, werde ich auch nicht zahlen.
ZBsp. GEZ usw :D :wink: @lancelot:
In den von mir zitierten Fall hat auch der Insolvenzverwalter im TV (WDR) ein Interview dazu abgegeben. Er erklärte, dass es ihm nicht möglich sei aus rechtlichen Gründen auch in diesem Härtefall eine Ausnahme zu machen. Das ältere Ehepaar musste sich in die Liste der Gläubiger eintragen und hoffen vielleicht 5 oder 10% später zu erhalten (falls noch was zum verteilen übrig bleiben sollte). :cry: Fakt ist: Kaufvertrag reicht nicht!!! Erst wenn der Gegenstand auch faktisch übergeben wurde, daher in den Besitz /Verfügungsgewalt des Käufers übergegangen ist kann er auch das Eigentum daran erhalten. Solange die Übergabe nicht vollzogen ist gehören alle Gegenstände der Firma oder dem Hersteller, also auch die Fahrzeuge, in die Insolvenzmasse. Dies gilt auch für die Guthaben auf dem Geschäftskonto. Der Angeschissene ist der Kunde der eine Anzahlung oder Vorkasse geleistet hat. Unglaublich aber wahr. :evil: Daher gilt auch bei besten Ruf des Händlers: NIEMALS VORKASSE! @marktgraefin: Auch Gelderland Mobile hatte den allerbesten Ruf in der Gegend und war seit langer Zeit als kulanter und beliebter Händler bekannt. Dann kam die Insolvenz, ohne das vorher auch nuir eine Andeutung davon beim Kunden / Käufer gemacht wurde. (Ich weiß es, denn auch ich habe dort gekauft). Besser als der gute Ruf ist gesunder Menschenverstand und ein gesundes Maß an Vorsicht, besonders wenn es ums hart verdiente Geld geht. Habt ihr schonmal bei einen PKW-Kauf eine Anzahlung machen müssen? Ich nicht. Warum überhaupt Anzahlung? Dafür habe ich absolut kein Verständnis.
Ein Händler wollte von mir mal eine haben bevor er den Hymer bestellt den ich haben wollte. Dem habe ich gesagt, wenn er in Konkurs geht ist mein Geld weg, wenn ich nicht bezahle hat er aber immer noch das WOMO das er verkaufen kann. Damit war das Thema vom Tisch.
Diese Einigung, die Du meinst, bezieht sich auf den schuldrechtlichen Vertrag, also Angebot und Annahme, dass ein Kaufvertrag zustandekommt. Aus dem Kaufvertrag entstehen Pflichten. Der Käufer muss zahlen, der Verkäufer muss übergeben und übereignen. Erst anschließend ist der Vertrag erfüllt und die Pflichten sind erloschen. Kommt es zwischen Vertragsabschluss (Einigung, dass man kauft) und dem Vollzug (Erfüllung des Vertrages) zu besagtem Konflik, entsteht das geschilderte Problem, wenn der Käufer vorgeleistet hat, statt Zug um Zug zu zahlen und sich die Sache übereignen zu lassen. m.
Das ist grundsätzlich möglich: Man nennt das "Besitzkonstitut". Die Übergabe wird ersetzt durch entsprechende Verabredungen. Wenn also z.B. auf dem Verkäuferhof ausghandelt wird, Eigentum geht über mit Zahlungseingang des Kaufpreises (muss aber so ausdrücklich geschehen), dann hast Du Deinen Fall. Die spätere Abholung ist dann unschädlich. Wieder muss der Insoverwalter rausgeben. Wenn Du also so vorgehst, dann ausdrücklich in die Verträge oder Zahlungsquittung o.ä. reinschreiben, sonst hat man ein Beweisproblem. Dieser spezielle Fall wird nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme bleiben. Ich habe das mal praktiziert, als ein Safarimobil gebaut werden sollte. Nach Anzahlung des MAN-Chassis pp. kam es zu Verzögerungen und der Befürchtung, dass der Hersteller in Konkurs gehen könnte. Wir haben dann ausdrücklich vereinbart, dass das Eigentum am Chassis schon auf den Käufer übergeht, das Fahrzeug zur Fertigstellung aber beim Hersteller bleibt. In diesem Falle hätte "meiner" einen Herausgabeanspruch gegen den Insoverwalter gehabt, weil die Übereignung vor Insoeröffnung stattfand. Der Besitzübergang wurde quasi wegvereinbart (Besitzkonstitut halt). Auch das dürfte aber kaum jemand so machen, wenn er sich nicht rechtzeitig beraten läßt. m. Hallo
Immer frei nach XY "nur Bares ist Wahres" aber bitte erst bei der Abhohlung und nach der Übergabe. gruß Wolli Mein Händler wollte vorab auch Anzahlung , gab aber keine ich Zahle bei Abholung alles oder wir kommen nicht ins Geschäft und ging.
wenn unbedingt Anzahlung verlangt wird dann nur mit Bankbürgschaft(spart viel Ärger) alles andere ist mumpitz . Bankbürgschaft ist wie Vollkasko du bekommst dein Geld Stressfrei wieder. Peter Da kann ich mich nur anschliessen:
Geld gegen Ware, vorraus schon mal garnicht! Bei Abholung wird in BAR Bezahlt und entgegen genommen! Alles andere kommt für mich nicht in Frage. |
Anzeige
|