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Ärgernisse,Freude und sonstiges mit Käufern + Verkäufern


guenterp_de am 11 Aug 2010 08:49:18

hi,habe mal diesen Thread eröffnet um Euch die Möglichkeit zu geben Eure Erfahrungen zu posten:

Mein derzeitiges Problem ist habe eine Ware die als neu bezeichnet wurde gekauft.Es war versicherter Versand über Hermes angeboten.Habe der Verkäuferin 3€ mehr Porto überwiesen um die Ware per DHL zu bekommen (schneller).Ware kam als Päckchen!! :!: und war in keinster Weise neu sondern gebraucht und deffekt.Verkäuferin meldet sich auf keine mail mehr. :(
Ich erwäge polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Hat da schon jemand Erfahrung?? :?:

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 11 Aug 2010 08:53:04

War das über Ebay oder direkt?

Cruiser XL am 11 Aug 2010 08:55:22

Was hast du denn zu welchem Preis gekauft?


Hj

Anzeige vom Forum


guenterp_de am 11 Aug 2010 09:00:28

es war über ebay - daher habe ich das ja auch in dieser Rubrik eingestellt

Ware ist ein DSL Router ca 32€

Cruiser XL am 11 Aug 2010 09:04:32

...ist natürlich ärgerlich, wann hast du denn den Betrag bezahlt?


Hj

fuzzy am 11 Aug 2010 09:05:56

daher immer mit paypal zahlen wg. Käuferschutz

Gast am 11 Aug 2010 09:08:41

guenterp_de hat geschrieben:es war über ebay - daher habe ich das ja auch in dieser Rubrik eingestellt

Ware ist ein DSL Router ca 32€


Hast Du das Ebay schon gemeldet?
Denn normalerweise bewirkt das ja schonmal , dass Du von den Pflichten des Verkaufs befreit bist und die Kohle wiederkriegst.

Ich bin mir nicht sicher, ob Du einfach eine Anzeige machen kannst.
Ich hatte das mal umgedreht. Ich habe ein Auto verkauft und dann ewig nichts vom Käufer gehört oder gesehen.
Habe auch erwägt anzuzeigen, aber Ebay meinte, dass das nichts bringt, denn wenn man mal die AGBs durchliest, erkennt man, zumindest als VERkäufer, dass man doch seeehr lange Fristen in Kauf nehmen muß, bis man überhaupt eine rechtliche Handhabe zur Anzeige hat.
Aber wie gesagt: Ich weiß nicht 100%tig wie das als Käufer ist.
Am besten , Du kontaktierst Ebay und fragst nach, was zu tun ist.

kirsche.ndh am 11 Aug 2010 09:19:42

E-bay ist kein Verkauf sondern eine Versteigerung.
Meist steht aus guten Grund oben bei Artikelzustand weder gebraucht noch neu.
Daher muß ich mich vor einer Versteigerung von den Zustand der Ware persönlich überzeugen oder aber diesen erfragen.

Bei Zollauktionen z. B. sehe ich auch den Zustand eines Fahrzeugs nicht vorher.
Erst nach einer gewonnenen Auktion kann ich die Ware besichtigen.

walter@bibuu am 11 Aug 2010 09:22:29

guenterp_de hat geschrieben:hi,habe mal diesen Thread eröffnet um Euch die Möglichkeit zu geben Eure Erfahrungen zu posten:

Mein derzeitiges Problem ist habe eine Ware die als neu bezeichnet wurde gekauft............. war in keinster Weise neu sondern gebraucht und deffekt.Verkäuferin meldet sich auf keine mail mehr. :(
Ich erwäge polizeiliche Anzeige zu erstatten.

............Ware ist ein DSL Router ca 32€


Ich hab mal Deine beiden Postings zusammen gefügt denn daraus sieht man am ehesten um was es geht.

Im Falle eines Rechtstreits ginge es um einen Streitwert von 32 Euro und damit könnte es sogar sein das es wegen Geringfügigkeit schon nicht am Gericht angenommen wird.

Da Du per Überweisung bezahlt hast gibt es leider keine Möglichkeit die Zahlung zu stornieren, um das zu vereinfachen nutze ich Paypal weil man evtl. doch wieder an sein Geld kommt in so einem Fall.

Ich hatte einmal eine ähnliche Situation. Streitwert damals 250,- Euro per Gericht wurde der Verkäufer nach über einem Jahr nur ermahnt ohne weitere Konsequenzen. Von Ebay wurde 200,- Euro erstattet und auf dem Rest von 50 Euro bin ich sitzen geblieben.

Das Einzige was Du meiner Meinung nach machen solltest sofort den
Fall bei eBay melden, manchmal kommen die Verkäufer dann doch in die Puschen wenn alles nichts hilft bleibt wohl nur die Geschichte unter schlechten Erfahrungen zu verbuchen.

Soweit zumindest meine Erfahrung/Meinung
Walter

Gast am 11 Aug 2010 09:26:15

kirsche.ndh hat geschrieben:E-bay ist kein Verkauf sondern eine Versteigerung.
Meist steht aus guten Grund oben bei Artikelzustand weder gebraucht noch neu.
Daher muß ich mich vor einer Versteigerung von den Zustand der Ware persönlich überzeugen oder aber diesen erfragen.

Bei Zollauktionen z. B. sehe ich auch den Zustand eines Fahrzeugs nicht vorher.
Erst nach einer gewonnenen Auktion kann ich die Ware besichtigen.


Du hast noch kein Geschäft bei Ebay gemacht, oder?

So ist es nämlich nicht.
Du bist sogar verpflichtet den Artikelzustand anzugeben.
Neu ist nur, was wirklich neu und originalverpackt ist.
Ein Artikel, der neuwertig ist, weil er zwar unbenutzt, aber älter ist, oder den man mal testweise probiert hat, ist lt. Ebay schon als "gebraucht" zu deklarieren.

Cruiser XL am 11 Aug 2010 10:06:35

walter@bibuu hat geschrieben:
guenterp_de hat geschrieben:hi,habe mal diesen Thread eröffnet um Euch die Möglichkeit zu geben Eure Erfahrungen zu posten:

Mein derzeitiges Problem ist habe eine Ware die als neu bezeichnet wurde gekauft............. war in keinster Weise neu sondern gebraucht und deffekt.Verkäuferin meldet sich auf keine mail mehr. :(
Ich erwäge polizeiliche Anzeige zu erstatten.

............Ware ist ein DSL Router ca 32€


Ich hab mal Deine beiden Postings zusammen gefügt denn daraus sieht man am ehesten um was es geht.

Im Falle eines Rechtstreits ginge es um einen Streitwert von 32 Euro und damit könnte es sogar sein das es wegen Geringfügigkeit schon nicht am Gericht angenommen wird.

Da Du per Überweisung bezahlt hast gibt es leider keine Möglichkeit die Zahlung zu stornieren, um das zu vereinfachen nutze ich Paypal weil man evtl. doch wieder an sein Geld kommt in so einem Fall.

Ich hatte einmal eine ähnliche Situation. Streitwert damals 250,- Euro per Gericht wurde der Verkäufer nach über einem Jahr nur ermahnt ohne weitere Konsequenzen. Von Ebay wurde 200,- Euro erstattet und auf dem Rest von 50 Euro bin ich sitzen geblieben.

Das Einzige was Du meiner Meinung nach machen solltest sofort den
Fall bei eBay melden, manchmal kommen die Verkäufer dann doch in die Puschen wenn alles nichts hilft bleibt wohl nur die Geschichte unter schlechten Erfahrungen zu verbuchen.

Soweit zumindest meine Erfahrung/Meinung
Walter


Ganz genau so ist es leider


Hj

Maggie am 11 Aug 2010 10:48:12

Selbst das vorher erfragen reicht nicht, wenn jemand kriminell sein WILL.

Meine große Zimtzicke hatte für ihren Abiball 2 Kleider bei ebay gekauft. Sie hatte vorher ausführlichen Schriftverkehr mit der Anbieterin, die als professionelle Anbieterin bei ebay Ware verkaufte und sogar eigenen AGB's hatte, aus denen hervor ging, dass die Ware bei Nichtgefallen oder Nichtpassen gegen Einbehaltung einer kleinen Gebühr nach Rücksendung erstattet würde.

Als es 1 Woche später ans Rücksenden ging, gab es den Verkäufer nicht mehr. Reagierte natürlich auch nicht und auf einen Brief an die Absenderadresse reagierte auch niemand mehr. Also hat sie das Kleid erst gar nicht mehr zurückgeschickt.
Schaden: 70 Euro. Für eine Schülerin eine Menge. Dafür musste sie 2 Tage Schülerjob machen.

Ebay hat auch nichts tun können.

Daher würde ich nach meinem Gefühl auch sagen, einzige Möglichkeit, solange der Verkäufer noch bei ebay ist, schnell ebay zu kontaktieren. Ob's was bringt?

Viel Glück

Maggie

jackolienchen am 11 Aug 2010 11:35:13

Hallo, ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall, mit Ebay-Ersteigerung und Paypal Bezahlung:
Der Artikel der geliefert wurde entsprach nicht dem Design des Artikel der auf dem Bild abgebildet war(nur deshalb hatten wir ihn gekauft).
Als das Paket angekommen ist, war die Kennung in Ebay bereits gesperrt. Ich habe das bei Ebay gemeldet und gleichzeitig über Paypal eine Rückforderung veranlasst.
Paypal hat sich umgehend mit mir und dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Ich habe die Ware zurück geschickt und umgehend mein Geld über Paypal zurück bekommen.


Wie gibts das? im Womofirum ist meine Tastatur "auf einmal" englisch belegt :? in meinem Editor funtioniert es :eek:

Gast am 11 Aug 2010 12:08:38

kirsche.ndh hat geschrieben:E-bay ist kein Verkauf sondern eine Versteigerung.


...falsch :!: bei Ebay wird nichts versteigert :!:

sondern nur zu einem " Höchstgebot verkauft " :!:

so steht es bei Ebay geschrieben.

Gast am 11 Aug 2010 12:15:52

hennes hat geschrieben:
kirsche.ndh hat geschrieben:E-bay ist kein Verkauf sondern eine Versteigerung.


...falsch :!: bei Ebay wird nichts versteigert :!:

sondern nur zu einem " Höchstgebot verkauft " :!:

so steht es bei Ebay geschrieben.


:eek: :kuller:
Ebay ist ein Auktionshaus.
Auktion = Versteigerung (kann man auch über all nachlesen)
Etwas per Höchstgebot zu erstehen, setzt voraus, dass es eine Auktion gab.

km99 am 11 Aug 2010 12:59:08

Gast hat geschrieben:Auktion = Versteigerung (kann man auch über all nachlesen)
Etwas per Höchstgebot zu erstehen, setzt voraus, dass es eine Auktion gab.

Allerdings ist das was dabei zwischen Versteigerer und Ersteigerer zustande kommt ein Kaufvertrag! ;)


Klaus

ape-center am 11 Aug 2010 15:00:21

Wir haben mit ebay in den vergangenen Monaten nur schlechte Erfahrungen gemacht. Sowohl als Käufer, wie auch als Verkäufer.

So haben wir zum Beispiel auch von Top-Sellers Waren als NEU gekauft, die NACHWEISLICH nicht neu waren und dazu dann auch noch 2B-Ware. Meldungen an ebay erbrachten nichts - die haben KEIN Interesse, Ihren Gebühren-zahlenden Gewerblichen "an's Bein zu Pis....".

Als Verkäufer mussten wir unserem Geld fast immer "hinter her rennen" - oft kam auch überhaupt KEIN Geld. Meldungen an ebay wurden nicht erhört.

Unser aktueller Fall: der Anbieter bietet NACHWEISLICH auf seine eigenen Artikel. Meldung an ebay - KEINE Reaktion. Der Anbieter treibt auch heute noch sein Spiel !

Fazit für uns: EBAY NEIN DANKE !!!


Gast am 11 Aug 2010 15:03:50

km99 hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:Auktion = Versteigerung (kann man auch über all nachlesen)
Etwas per Höchstgebot zu erstehen, setzt voraus, dass es eine Auktion gab.

Allerdings ist das was dabei zwischen Versteigerer und Ersteigerer zustande kommt ein Kaufvertrag! ;)


Klaus


Ja klar ist das ein Kaufvertrag - aber das hat ja nichts mit der Art der Übereignung zu tun.

rinto am 12 Aug 2010 10:06:25

Ja klar ist das ein Kaufvertrag - aber das hat ja nichts mit der Art der Übereignung zu tun.[/quote]

Aber z.B.mit dem Widerrufsrecht: Bei einer Versteigerung gibt es kein Widerrufsrecht; nach der Rspr. handelt es sich bei Ebay jedoch nicht um eine Versteigerung, da es am Zuschlag am Ende der Versteigerung fehlt ( das berühmte Hämmerchen).

Viele aus Nürnberg, Edgar

Adler am 12 Aug 2010 10:19:50

Paypal ist auch nicht das gelbe vom Ei, wenn es um Schutz geht.

Ich habe im letzten Jahr auf ein kleines Netbook geboten und per paypal bezahlt.
Es war zu dem Zeitpunkt 8 Monate alt und wurde als wenig gebraucht und neuwertig ausgeschrieben.

Das Teil kam hier an und hat beim Hochfahren schon sämtliche Fehlermeldungen losgelassen.
Außerdem hat sowohl die Tasche als auch das Laptop selbst erbärmlich nach Nikotin gerochen.

Ich habe mich erst mit dem Verkäufer auseinander gesetzt, der mir dann angeraten hat es einzuschicken an den Hersteller.... es wäre ja noch Garantie darauf.
Nachdem ich nicht seinen Laufburschen spielen wollte, hab ich es an ebay (paypal) gemeldet.... die habenn das (angeblich) geprüft und mir dann die Mitteilung gemacht, dass sie hier nicht tätig werden könnten.

Ich habe es dann tatsächlich zum Hersteller gesendet (inzwischen aber weil es damals dringend benötigt wurde ein neues gekauft) der es innerhalb von drei Wochen funktionsfähig zurück gesendet hat.

Gewisse Dinge kauf ich nun lieber gleich NEU und ärger mich nicht mit gebrauchten Teilen rum.

Aber ich habe schon fünf Motorräder über ebay gekauft und eins verkauft... da war das die reine Freude.
Selbstabholung ist halt was feines... da kann man die Ware vor dem Bezahlen besichtigen :D

travelrebell am 12 Aug 2010 10:37:36

zum Eingangsposting :

kannst du für dich argumentieren, der Verkäufer hat Betrug begangen ? Wenn du es belegen kannst, kannst du einen Strafantrag wg. Verdacht eines Betruges stellen. Bevor du dies in Erwägung ziehst, setzt du einen formlosen Strafantrag fertig und adressiert an die zust. Polizeibehörde auf und schickst diesen vorab an den Verkäufer.

Mit dem Hinweis ggf. dieses Schreiben an die Polizei weiterzuleiten sollten sich die Probleme lösen lassen, denn es ist entspr. Aufwand für den Verkäufer verbunden. Kosten entstehen dir erstmals nicht. Wenn du nicht an einen Hardliner geraten bist knicken die gleich ein.

Ebay macht nichts bei Streitigkeiten, erst bei Betrugsvorwürfen werden die tätig, denn es darf nicht der Vorwurf entstehen "Ebay bietet eine Plattform für Betrug"

Gast am 12 Aug 2010 11:25:27

rinto hat geschrieben:Ja klar ist das ein Kaufvertrag - aber das hat ja nichts mit der Art der Übereignung zu tun.


Aber z.B.mit dem Widerrufsrecht: Bei einer Versteigerung gibt es kein Widerrufsrecht; nach der Rspr. handelt es sich bei Ebay jedoch nicht um eine Versteigerung, da es am Zuschlag am Ende der Versteigerung fehlt ( das berühmte Hämmerchen).

Viele aus Nürnberg, Edgar[/quote]

Das hat doch damit gar nichts zu tun.
Wenn Du auf einer Pferrdeversteigerung ein Pferd für 30.000 kaufst, und das aufgrund falscher Angaben, ist das genausowenig zulässig wie bei Ebay (sogar mit Hämmerchen).

rinto am 12 Aug 2010 11:53:50

Wir wollen ja bei Ebay nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass wir betrogen werden ( mir ist das bei ca. 400 Käufen bislang nicht passiert), damit kommt es im Normalfall auf arglistige Täuschung oder Betrug ja nicht an.

Wenn ich mir aber etwas ( nicht bei einem privaten Verkäufer- was auch immer das bei Ebay sein mag ) "ersteigert" habe und es gefällt oder passt mir nicht, dann kann ich den Kauf widerrufen und die Sache zurückgeben. Wäre es eine Versteigerung iSd § 156 BGB, dann gäbe es dieses Widerrufsrecht nicht.

Hierauf kommt´s an.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 12 Aug 2010 12:44:36

rinto hat geschrieben:Wir wollen ja bei Ebay nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass wir betrogen werden ( mir ist das bei ca. 400 Käufen bislang nicht passiert), damit kommt es im Normalfall auf arglistige Täuschung oder Betrug ja nicht an.

Wenn ich mir aber etwas ( nicht bei einem privaten Verkäufer- was auch immer das bei Ebay sein mag ) "ersteigert" habe und es gefällt oder passt mir nicht, dann kann ich den Kauf widerrufen und die Sache zurückgeben. Wäre es eine Versteigerung iSd § 156 BGB, dann gäbe es dieses Widerrufsrecht nicht.

Hierauf kommt´s an.

Viele aus Nürnberg, Edgar


Du bringst jetzt gleich zweierlei Dinge durcheinander.
Dein Beispiel beinhaltet zum einen, dass Du gewerbliche Verkäufer meinst, die ganz anderen Ebay-Regeln und Gesetzmäßigkeiten unterliegen, und zum Anderen, die "sofortkaufenoption", was natürlich keine Auktion ist, weil es ja keine Bieter gibt.
Wenn Du allerdings auf einen Preis BIETEST, Tust Du das automatisch in einer AUKTION. Du hast zwar generell , als Käufer, wenn Du von einer Privatperson kauft, kein Widerrufsrecht, aber wenn die Ware einfach nicht so ist, wie abgebildet, oder beschrieben, oder sie gar nicht funktioniert, oder etwas Altes als "Neu" angepriesen wurde, kannst Du sie selbstverständlich, nach abhandlung der Ebay-Vorgehensweise wieder zurückgeben.

rinto am 12 Aug 2010 16:38:00

Hallo Gast,
zur Klarstellung:
Privater Verkäufer: egal ab Auktion oder Sofortkauf: kein Widerrufsrecht, allenfalls Ansprüche wegen arglistiger Täuschung o.ä.
Gewerblicher Verkäufer: bei arglistiger Täuschung w.o.; bei Auktion (is eben keine nach dem BGB ) oder Sofortkauf: Widerrufsmöglichkeit, wenn Dir die Ware nicht gefällt.

Sind zivilrechtliche Ansprüche nach dem BGB, die völlig losgelöst von irgendwelchen Ebay- Bedingungen oder Regelungen sind.

Viele , Edgar

fuzzy am 12 Aug 2010 19:10:19

Adler hat geschrieben:Paypal ist auch nicht das gelbe vom Ei, wenn es um Schutz geht.

Ich habe im letzten Jahr auf ein kleines Netbook geboten und per paypal bezahlt.
Es war zu dem Zeitpunkt 8 Monate alt und wurde als wenig gebraucht und neuwertig ausgeschrieben.


Sorry, für defekte Geräte, oder nicht der Beschreibung entsprechend, hat nun garnichts mit paypal zu tun ! Ohne die genauen Bedingungen jetzt zu zerlegen, geht es bei dem Paypal Käuferschutz m.E. um : Ware bezahlt aber nicht erhalten, Verkäufer macht die Mücke ! Paypal springt ein.

Einen Computer würde ich gebraucht niemals blind bei ebay von privat kaufen. Wer weiß was die Möhren alles hinter sich haben ! Das wäre mir viel zu riskant ! Was glaubst Du wieviele Ihre hingefallenen Notebooks die alle 3 tage mit bluescreen abschmieren bei ebay als gebraucht topzustand anbieten ! Ausnahmen gibt es aber um die geht es nicht !

BOWO am 12 Aug 2010 19:25:59

Jetzt mal ein Tip für die Praxis bei eBay:
Würdet ihr einen Fremden am Hauptbahnhof 600 Euro in die Hand drücken wenn er euch verspricht dafür schnell ein fabrikneues tolles Notebook zu holen? Wohl kaum, aber bei eBay zahlen die Leute auch hohe Summen per Vorkasse an unbekannte Firmen / Personen, teilweise sogar ins Ausland -völlig bekloppt-. :evil:

Wenn aber das Kind in den Brunnen gefallen ist gibt es noch einen Trick kostengünstig zu seinem Recht zu kommen: das Adhäsionsverfahren! :D

Was ist das?
Ihr erstattet Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges und stellt unbedingt dabei ausdrücklich neben dem Strafantrag auch den Antrag auf Adhäsionsverfahren.(Viele Polizisten wissen gar nicht, dass es so etwas gibt).
Nun wird im Strafverfahren auch euer zivilrechtlicher Anspruch ggf. entschieden und man muss nicht zu einem teuren Anwalt und hat keine weiteren Kosten. Die Strafanzeige ist umsonst.
Erklärung zum Adhäsionsverfahren hier auf Wikipedea unter:
--> Link

Wenn der Betrüger aber mittellos ist oder nicht verurteilt wird habt ihr Pech gehabt, aber zumindest kein gutes Geld hinterhergeworfen. :)

Oft wirkt so eine Strafanzeige Wunder wenn der windige Verkäufer zur Vernehmung vorgeladen wird, oft kommt dann schon sofort vorab das Geld zurück. :razz:

@fuzzy:
Zum Thema PayPal: Lies mal die AGBs von PayPal durch: Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung! Die Zahlung erfolgt freiwillig ohne Rechtsanspruch nach eigenen Ermessen von PayPal und dies auch erst nach Monaten.
P.S.: Weder PayPal noch eBay haben in Deutschland noch ein Büro. Das Firmengebäude in Berlin ist praktisch leer, die Mitarbeiter teilweise gekündigt oder nach Dublin versetzt. Dort läuft jetzt das gesamte Europageschäft der Firmen zentral seit Anfang des Jahres. Dann greife dir mal einen zuständigen Sachbearbeiter im Callcenter in Dublin. :x

frankiafred am 26 Aug 2010 18:31:38

Moin,
ich habe bisher sehr wenig über EBAY gekauft.Für mich nur interessant wenn ich den gewünschten Artikel sonst nicht oder nur schwierig bekomme.So habe ich einen nagelneuen DVD-Player (seltenes Modell das ich gut finde) für einen sehr fairen Preis dort bekommen :) :) :) .Auch die von mir ersteigerten PVM-Felgen hätte ich sonst nur schwer auftreiben können.In beiden Fällen leistete ich die Zahlung im voraus ( :eek: ),hatte aber Glück.Die von mir bestellten Akkus (Abwicklung klappte problemlos),die ich in einem Anfall von Geiz ( :oops: :oops: ) über EBAY gekauft habe,waren Müll.Fazit:Must-Have-Artikel kaufen - und hoffen das alles gut geht.Ansonsten hole ich mir meine Sachen vor Ort.
Fred

rinto am 27 Aug 2010 12:41:07

Hallo Jürgen, was meinst Du denn, wo die anderen Ihre Callcenter haben (z.B. Lufthansa in Südafrika oder Microsoft ) ?

Ein Call- Center in Dublin ist heute absolut nicht ungewöhnlich.

Viel aus Nürnberg, Edgar

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