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Parken eines Womo


dibru am 27 Sep 2010 17:08:36

Hallo und einen schönen guten Tag...
ich hab' da mal ne Frage.
Ich möchte mein Womo ggf. einige Zeit in einer Seitenstraße abstellen und müsste dazu unter Umständen mit der rechten Fahrzeughälfte auf dem Gehweg stehen. Ich hab' da mal irgendwo gelesen, das der im Womo befindliche Kühlschrank nicht schräg stehen darf.
Ist dem eigentlich wirklich so? Der Unterschied von der Straße zum Gehweg beträgt etwa 10 cm. Der Kühlschrank (Eletrolux RM 4401) ist auch auf der Seite, die dann auf dem Gehweg stehen würde.
Der Kühlschrank wäre nicht in Betrieb.

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wolfherm am 27 Sep 2010 17:12:09

Hallo,

unabhängig vom Kühlschrankproblem wirst du evtl. ein anderes Problem bekommen: Fahrzeuge über 2,8 Tonnen dürfen nicht auf dem Bürgersteig stehen. Wenn da viel kontrolliert wird oder ein böser Nachbar was will....



LG Wolfgang

Lancelot am 27 Sep 2010 17:12:35

dibru hat geschrieben:und müsste dazu unter Umständen mit der rechten Fahrzeughälfte auf dem Gehweg stehen.


Glaube eher DAS darfst Du nicht :roll:

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fantom am 27 Sep 2010 17:25:57

Wenn das Parken halbseitig auf dem Gehweg nicht durch Schilder erlaubt ist, darfst Du's eh'nicht, ab 2,8to selbst mit Schildern nicht. Das ist die einzig mir bekannte 2,8to-Regelung, die es noch gibt. Also wird Dir nichts weiter Übrig bleiben, als einen Anderen Platz zu wählen. Denk auch an die restlichen Regelungen wie min. Durchfahrtsbreite, Saisonnkennzeichen im öff. Straßenverkehr und so. Nicht alles, was man so sieht und was nicht bestraft wird, ist korrekt. Und manchmal brauchts nicht mal einen bösen Nachbarn.
Frank

Trollo am 27 Sep 2010 17:28:01

Moin,

kann mir nicht vorstellen, dass dem Kühlschrank das was ausmacht, zumal er nicht eingeschaltet ist.


Trollo

farmerj am 27 Sep 2010 17:35:17

Mal abgesehen davon dass du das sowieso nicht darfst:

Mir ist meiner in unserem früheren Wohnwagen mal kaputtgegangen.
Angeblich wegen Schrägstehens lt. Werkstatt.

dibru am 27 Sep 2010 17:38:21

Hallo ...
also macht das dem Kühlschrank nichts aus?

PS: Mein Parkverhalten stand hier nicht zur Diskussion. Die rechtlichen Voraussetzungen des Parkens und Haltens sind mir bekannt.

wolfherm am 27 Sep 2010 17:39:59

dibru hat geschrieben:Hallo ...
also macht das dem Kühlschrank nichts aus?

PS: Mein Parkverhalten stand hier nicht zur Diskussion. Die rechtlichen Voraussetzungen des Parkens und Haltens sind mir bekannt.


Das wollten wir - glaube ich - auch nicht diskutieren. Wir wollten dir dazu nur den Hinweis geben. Was du damit machst - so what.

LG Wolfgang

fantom am 27 Sep 2010 17:42:07

Tschuldigung wegen der Parksache.

Ich glaube aber, es ist abhängig davon, was für ein Kühlschrank oder besser die Kühltechnik schräggestellt werden soll.
Frank

farmerj am 27 Sep 2010 19:32:06

dibru hat geschrieben:Hallo ...
also macht das dem Kühlschrank nichts aus?


Doch tut es....zumindest beim Absorber......siehe meinen Beitrag oben.
Meiner war kaputt........
Lt. Händler kam das weil der Wohnwagen länger schräg stand.
Allerdings auch betrieben.......

CKgroupie am 27 Sep 2010 19:40:13

Unser Womo steht in der Woche bevor wir losfahren immer direkt vorm Haus, und dann auch zur Hälfte auf dem Gehweg, damit wir in Ruhe einräumen können (bei vier personen dauert das immer etwas). Wir wohnen in einem kleinen Dörfchen, da wird nicht kontrolliert und meine Nachbarn sind sehr nett,

Dem Kühlschrank hat das noch nie etwas ausgemacht, aber wir haben ihn auch nicht an während dieser Zeit. Die Sachen für den Kühlschrank kommen erst immer am Morgen der Abfahrt rein.

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