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Nutzungsausfallentschädigung und Kilometergeld


rudirabe am 16 Okt 2010 16:42:16

Hallo Zusammen

ich musste wegen einer Reparatur in 13 Werktage in die Werkstatt. Wie in einem anderen Beitrag berichtet, hat mir mein Vertragshändler ein Loch in die Seitenwand gefahren. Ich musste/wollte ins 300km entfernte Isny zu Dethleffs. Zum Hinbringen und Abholen musste ich einen Bekannten beauftragen der mit seinenm PKW mitfährt.

Jetzt die Fragen:

1. Wie hoch ist der Satz für die Nutzungsausfallentschädigung bei Wohnmobilen. Neuwert 50000 4Jahre alt.

2. Wie hoch ist das Kilometergeld?

Ich muss das alles bei der gegnerischen Versicherung, die freiwillig nichts macht, einfordern.

Wer hat Erfahrungen damit?

Bestne Dank schon mal
Rudi

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reisekatze am 16 Okt 2010 17:00:01

rudirabe hat geschrieben: ...2. Wie hoch ist das Kilometergeld?...


Wir haben dem Händler 0,30 EUR/km je Fahrzeug berechnet, wenn wir mit Begleitfahrzeug hinfahren mussten dann eben zwei mal. Das Geld ist immer zurückerstattet worden.

sini2000 am 16 Okt 2010 17:19:25

Hallo,

wir haben auch 30 Cent pro Kilometer bekommen für jeweils 6 Fahrten:
Womo und PKW hin (2)
Pkw zurück (1)
PKW hin (1)
Womo und PKW zurück (2)

Bei uns waren es Reparaturen in der Garantiezeit.

Viele

Ingrid

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matthiast4 am 16 Okt 2010 17:21:33

Ich kann nur raten, einen Anwalt einzuschalten.

Die Versicherungen zahlen ohne Anwalt kaum noch was freiwillig.

OWLer am 16 Okt 2010 18:12:20

Soweit mir bekannt ist, wird für ein Wohnmobil kein Nutzungsausfall gezahlt, da dieses ein Freizeitfahrzeug ist. Evtl. hat man einen Chance wenn man der Versichung glaubhaft belegen kann, dass das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz genutzt wird ...

oldi am 16 Okt 2010 19:05:55

OWLer hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, wird für ein Wohnmobil kein Nutzungsausfall gezahlt, da dieses ein Freizeitfahrzeug ist. Evtl. hat man einen Chance wenn man der Versichung glaubhaft belegen kann, dass das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz genutzt wird ...


owler hat vollkommen recht, aber die wertminderung hast du noch vergessen.

mein rat, wenn deine ansprüche auf ablehnung stoßen, sofort zum anwalt, dann kanst du es immer noch mit einer schadenersatzklage durchkommen.

gruß peter

oldi am 16 Okt 2010 19:41:42

hallo rudi,

du hast eine KN.

gruß peter

petermann am 16 Okt 2010 19:53:19

OWLer hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, wird für ein Wohnmobil kein Nutzungsausfall gezahlt, da dieses ein Freizeitfahrzeug ist. Evtl. hat man einen Chance wenn man der Versichung glaubhaft belegen kann, dass das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz genutzt wird ...


Kenne ich auch so ,

aber Rudi kann es sein das Dein Händler was gegen dich hat ,Fährt dir ein loch ins Womo versaut dir auch noch deinen Alko ,haste dem die Frau ausgespannt :?:
alles hat einen grund :D

Peter

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