rudirabe am 16 Okt 2010 16:55:48 Hallo nochmal
meine Vertragswerkstatt hat sich bei meinem letzten Garantietermin einen riesen Fehler geleistet und Schaden verursacht.
Ich hatte das Adapterkunststoffteil zwischen Alkoven und Fahrerhaus moniert. Die Werkstatt hat ein neues Teil bestellt und rein gemacht. Ähm nicht ganz, reingepfuscht! Die Abstände zum Fahrerhaus waren 5-8mm groß. Der Fenstergummi war kaputt und der Alkoven verkratzt.
Ich wollte das Ganze bei Dethleffs in Isny wieder reparieren lassen. Die meinten das geht nicht. Wenn das Teil defekt ist wird es aufgedoppelt. Ansonsten müsste der Alkoven abgebaut werden, Teil einsetzen und Alkoven wieder drauf. Dethleffs kann sich nicht erklären, wie eine Werkstatt so etwas machen kann. Im Zweifelsfall hätten sie anrufen müssen.
Habe ich Anspruch auf Reparatur? Kostenausgleich wegen Wertminderung?
Rudi
petermann am 16 Okt 2010 19:40:59 rudirabe hat geschrieben:Hallo nochmal
meine Vertragswerkstatt hat sich bei meinem letzten Garantietermin einen riesen Fehler geleistet und Schaden verursacht.
Ich hatte das Adapterkunststoffteil zwischen Alkoven und Fahrerhaus moniert. Die Werkstatt hat ein neues Teil bestellt und rein gemacht. Ähm nicht ganz, reingepfuscht! Die Abstände zum Fahrerhaus waren 5-8mm groß. Der Fenstergummi war kaputt und der Alkoven verkratzt.
Ich wollte das Ganze bei Dethleffs in Isny wieder reparieren lassen. Die meinten das geht nicht. Wenn das Teil defekt ist wird es aufgedoppelt. Ansonsten müsste der Alkoven abgebaut werden, Teil einsetzen und Alkoven wieder drauf. Dethleffs kann sich nicht erklären, wie eine Werkstatt so etwas machen kann. Im Zweifelsfall hätten sie anrufen müssen.
Habe ich Anspruch auf Reparatur? Kostenausgleich wegen Wertminderung?
Rudi
kostenausgleich und Wertminderung weiß ich nicht , aber auf Fachgerechte Instandsetzung hast du recht allerdings hat die Werkstatt zwei Nachbesserungsversuche(die mußt du gewähren lassen) , wenn dort aber zwischenzeitlich schon eine andere Werkstatt dran war hast du die so beliebte A Karte gezogen.
Peter
Gast am 16 Okt 2010 20:24:01 Stimme Petermann zu, dass Problem ist, dass Du das Fahrzeug mitgenommen hast. Eigendlich hättest Du das Fahrzeug dalassen müssen, die Annahme verweigern müssen und eine fachgerechte Ausführung verlangen müssen. Das wäre dann die ersten Nachbesserung, das ganze immer sofort Fotografieren, Zeugennamen aufschreiben und ansonsten sofort Innung kostenlos kommen lassen. Steht eigendlich imemr an der Tür der Werkstatt wer da Schlichter ist, ansonsten muss Händler den Namen nennen.
Mein neues WOMO ein Hymer B514 holen wir zum Beispiel mit 4 Mann ab, na ja zwei Frauen und zwei Männer um es zu konkretisieren.
rudirabe am 17 Okt 2010 11:52:10 Hallo Peter
Rudi[/quote]
kostenausgleich und Wertminderung weiß ich nicht , aber auf Fachgerechte Instandsetzung hast du recht allerdings hat die Werkstatt zwei Nachbesserungsversuche(die mußt du gewähren lassen) , wenn dort aber zwischenzeitlich schon eine andere Werkstatt dran war hast du die so beliebte A Karte gezogen.
Peter[/quote]
Dann mache ich mir keine Gedanken darüber. Ich habe mir das bei Abholung bestätigen lassen. Dethleffs sagt dass es nicht zu reparieren ist. Gründe siehe erste Mail.
Wie sieht es eigentlih mit Qualitätssicherung/Zertifizierung aus. Wenn sie ehrlich sind, sind die Werkstätten alles nur notwendige Übel, dass man verkaufen kann. Wieviel qualifizierte Mitarbeiter führen die Werkstätten. Wie wird das Niveau kontrolliert. Gibt es QS vom Hersteller?
Das ist mit Sicherheit eine Riesen Baustelle.
Rudi
petermann am 17 Okt 2010 15:36:53 rudirabe hat geschrieben:Hallo Peter
Rudi
kostenausgleich und Wertminderung weiß ich nicht , aber auf Fachgerechte Instandsetzung hast du recht allerdings hat die Werkstatt zwei Nachbesserungsversuche(die mußt du gewähren lassen) , wenn dort aber zwischenzeitlich schon eine andere Werkstatt dran war hast du die so beliebte A Karte gezogen. Peter[/quote] Dann mache ich mir keine Gedanken darüber. Ich habe mir das bei Abholung bestätigen lassen. Dethleffs sagt dass es nicht zu reparieren ist. Gründe siehe erste Mail. Wie sieht es eigentlih mit Qualitätssicherung/Zertifizierung aus. Wenn sie ehrlich sind, sind die Werkstätten alles nur notwendige Übel, dass man verkaufen kann. Wieviel qualifizierte Mitarbeiter führen die Werkstätten. Wie wird das Niveau kontrolliert. Gibt es QS vom Hersteller? Das ist mit Sicherheit eine Riesen Baustelle. Rudi[/quote]
Dann gibts nur eine Losung für dich , lass die rep. versuche zu und wenn es der Händler nicht hinbekommt , brigste dein Womo in eine Fachwerkstatt die kann dir der Hersteller benennen ,und es wird dann Fachgerecht auf Kosten des Verursachers Instandgesetzt , aber würde dir Raten jetzt schon mal einen Anwalt mit hinzuzuziehen besser ist besser sonst haste nachher nur noch Schrott vor der Tür.
Aber vergesse nicht alles Schriftlich festzuhalten und bei der Abholung immer 1-2 Zeugen mitzunehmen man weiß ja nie , eigentlich schade das so etwas Passiert die verdienen doch ihr Geld mit Reparaturen.
Ich hatte so ähnliche Erlebnisse mit meinem Zahnriemenwechsel , ich weiß wie du dich fühlst man bekommt es einfach nicht aus dem Kopf raus , man Träumt schon davon, (bei mir hat sich das über ein halbes Jahr hingezogen , und Händler ist obendrauf noch unverschämt geworden )
Peter
Peter
hoepe am 17 Okt 2010 15:56:41 Hallo rudirabe,
ich habe auch eine KN geschrieben. Ich wäre interessiert daran zu wissen, welcher Händler in Südbaden das war... Als neu-Dethleffs-Besitzer könnte das hilfreich sein.
Peter
ingemaus am 18 Okt 2010 20:18:19 Hallo!
FG nicht stehen lassen, mitnehmen und mit neuem Datum erfolgt automatisch der 2. Mängelbeseitigungsversuch.
Habe mein WM auch beim Händler gelassen um Kosten für ihn oder dem Hersteller zu sparen.
Vor Gericht wurde dann vom Verkäufer plädiert, ich hätte das FG nur einmal zur Reparatur- Mngelbehebung angeliefert.
Wie solvent ist der Händler überhaupt? Morgen macht er vielleicht zu und man sitzt auf den Kosten.
Wer behauptet, der Händler hat immer generell 2 oder sogar 3 Versuche zur Mängelbehebung der kann sich auch irren. Es kommt hierbei auf den Umfang der Mängel an. Nicht nach Anzahl sondern nach der Größe des Schadens .
Beispiel, Fenster verkratzt, Tür verbogen, Wasserhahn defekt usw. kann alles gerichtet werden.
Bei 2 Versuchen.
Steht aber zum Beispiel, Bauart bedingt, Wasser auf dem Dach, ist das WM dauernd an der VA unter den vorgeschriebenen Mindestmassen, kann auch sofort auf Auflösung des Vertrages bestanden werden.
Oder der Verkäufer kann plausibel erklären, wie er den Schaden überhaupt beheben will oder kann.
Wenn Dethleffs sagt, dass es so nicht zu reparieren ist, sollen die es nicht nur sagen, sondern auch schriftlich bestätigen!
Da hat es sich dann erledigt! Wetten das?
Mündlich irgend eine Aussage, da kann man sich niemals darauf verlassen.
Fürchte, hier muss ein Gutachter ran !
Ist Rechtsschutz vorhanden? Sonst..........
Alles wird gut, vielleicht.
und tschüss ingemaus
petermann am 18 Okt 2010 20:45:19 ingemaus hat geschrieben:Hallo!
FG nicht stehen lassen, mitnehmen und mit neuem Datum erfolgt automatisch der 2. Mängelbeseitigungsversuch. Habe mein WM auch beim Händler gelassen um Kosten für ihn oder dem Hersteller zu sparen. Vor Gericht wurde dann vom Verkäufer plädiert, ich hätte das FG nur einmal zur Reparatur- Mngelbehebung angeliefert. Wie solvent ist der Händler überhaupt? Morgen macht er vielleicht zu und man sitzt auf den Kosten. Wer behauptet, der Händler hat immer generell 2 oder sogar 3 Versuche zur Mängelbehebung der kann sich auch irren. Es kommt hierbei auf den Umfang der Mängel an. Nicht nach Anzahl sondern nach der Größe des Schadens . Beispiel, Fenster verkratzt, Tür verbogen, Wasserhahn defekt usw. kann alles gerichtet werden. Bei 2 Versuchen. Steht aber zum Beispiel, Bauart bedingt, Wasser auf dem Dach, ist das WM dauernd an der VA unter den vorgeschriebenen Mindestmassen, kann auch sofort auf Auflösung des Vertrages bestanden werden. Oder der Verkäufer kann plausibel erklären, wie er den Schaden überhaupt beheben will oder kann. Wenn Dethleffs sagt, dass es so nicht zu reparieren ist, sollen die es nicht nur sagen, sondern auch schriftlich bestätigen! Da hat es sich dann erledigt! Wetten das? Mündlich irgend eine Aussage, da kann man sich niemals darauf verlassen. Fürchte, hier muss ein Gutachter ran ! Ist Rechtsschutz vorhanden? Sonst.......... Alles wird gut, vielleicht.
und tschüss ingemaus
Der Händler hat generell nur 2 versuche zur Nachbesserung, natürlich wenn ich Heute ein Fenster Reklamiere morgen eine Zierleiste das sind dann Garantiearbeiten und das sind keine Reparaturversuche, wenn er aber Bei einer Sache zb. Undichte klappe einmal Nacharbeitet und ist dann immer noch nicht dicht hat er noch 1 Versuch an der klappe und dann ist er Raus ,
aber generell muß alles schriftlich festgehalten auch die Aussage von Detlef,
weil wenn es vor Gericht kommt kann sich Plötzlich keiner mehr erinnern dann haben alle plötzlich Demenz.
Schon Persönlich miterlebt .
Peter
brainless am 21 Okt 2010 11:08:36 Hallo Peter,
das glaube ich nicht:
Wenn die Werkstatt schon bei der ersten "Reparatur" völlige Inkompetenz beweist - was durch die Aussage von Dethleffs belegt ist - muß der Fahrzeugbesitzer das so verunstaltete Gefährt nicht noch einmal dem Risiko in dieser Werkstatt aussetzen.
Er kann dann eine Werkstatt aufsuchen, die ihm die zuständige Schiedsstelle im KFZ-Handwerk oder der Garantiegeber (in diesem Fall Dethleffs) nennt.
Vorraussetzung für einen unschädlichen Werkstattwechsel ist natürlich die einwandfreie Beweislage.
Vielleicht kann Mückenstürmer hierzu noch einen Kommentar geben,
brainless :wink:
petermann am 21 Okt 2010 21:46:10 brainless hat geschrieben:Hallo Peter,
das glaube ich nicht:
Wenn die Werkstatt schon bei der ersten "Reparatur" völlige Inkompetenz beweist - was durch die Aussage von Dethleffs belegt ist - muß der Fahrzeugbesitzer das so verunstaltete Gefährt nicht noch einmal dem Risiko in dieser Werkstatt aussetzen. Er kann dann eine Werkstatt aufsuchen, die ihm die zuständige Schiedsstelle im KFZ-Handwerk oder der Garantiegeber (in diesem Fall Dethleffs) nennt.
Vorraussetzung für einen unschädlichen Werkstattwechsel ist natürlich die einwandfreie Beweislage.
Vielleicht kann Mückenstürmer hierzu noch einen Kommentar geben,
brainless :wink:
Falsch generell muß man dem Händler 2 Reparaturversuche zugestehen,erst dann ist er raus auch wenn man zwischendurch eine schiedstelle miteinschaltet, die wird erstmal auch so entscheiden , kannst fest von ausgehen .
Peter
Gast am 22 Okt 2010 06:27:02 brainless hat geschrieben:Hallo Peter,
das glaube ich nicht:
Wenn die Werkstatt schon bei der ersten "Reparatur" völlige Inkompetenz beweist - was durch die Aussage von Dethleffs belegt ist - muß der Fahrzeugbesitzer das so verunstaltete Gefährt nicht noch einmal dem Risiko in dieser Werkstatt aussetzen. Er kann dann eine Werkstatt aufsuchen, die ihm die zuständige Schiedsstelle im KFZ-Handwerk oder der Garantiegeber (in diesem Fall Dethleffs) nennt.
:wink:
Das stimmt so nicht.
Erstens sind die Schiedstellen nur bindend für die Betriebe, welche (freiwilliges) Mitglied der KFZ-Innung sind.
Zweitens gehts es hier immer noch um Sachmängelhaftung des Händlers.
Der Hersteller hat rechtlich damit rein gar nichts zu tun.
Viele ,
westy75
pilote600 am 22 Okt 2010 08:16:16 Ich hatte mit dem PKW vor 4 JAhren so ein Problem, in der sich die Werkstatt als inkompetent herausstellte (zum Wechseln eines Zündkabels brauchte man 10 Wochen, weil man 4x!!!! den Zylinderkopf runter und wieder draufmachte!!!)
Nachdem mein Anwalt (den ich nach 6 Wochen einschaltete) sich erkundigt hat kann man in so einem Fall schon einen weiteren Versuch der Werkstatt ablehenen, und diesen woanders machen lassen, die kosten dafür kann man sogar der ersten Werkstatt in Rechnung stellen (muss man mit sicherheit vor Gericht erstreiten).
brainless am 26 Okt 2010 22:23:52 Danke Ralph,
exakt diese Erfahrung hatte ein Mitarbeiter von mir auch gemacht und nach Zivilverfahren (vor LG) alle Kosten ersetzt bekommen.
Zudem hat der Hersteller dem Händler kurze Zeit darauf den Händlervertrag gekündigt - ob im Zusammenahng mit dem inkompetenten Tun oder nicht, ist nicht bekannt,
brainless :wink:
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