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Lieferschwierigkeiten


Gast am 05 Jul 2003 19:42:58

Hallo
Habe im November 2002 ein neues Womo in Deutschland bestellt. Unverbindlicher Liefertermin war abgemacht auf April/Mai 03. Bis jetzt habe ich leider das Womo noch nicht bekommen. Im Vertrag steht: Kann der Verkäufer nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins nicht liefern, kann 6 Wochen später eine Preisreduktion von 5% verlangt werden. Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen. Der Händler meinte jedoch das dies nicht geht. Wieso habe ich dann einen Vertrag? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen. Es geht mir nicht in erster Linie um die 5 %. Es könnte jedoch den Händler vielleicht ein bisschen anspornen beim Hersteller Druck zu machen. Unsere Ferien fallen wohl für dieses Jahr ins Wasser. schade! Wer weiss Bescheid in solchen Dingen? Freue mich über eine Antwort.

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Wolfgang am 05 Jul 2003 22:37:39

Hallo,
empfehle, dem Verkäufer unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein eine "Letzte Frist" mit fixem kurzem Datum zu setzen und ihm gleichzeitg mitteilen, daß Du anschließend nicht mehr gewillt sei, das Fahrzeug abzunehmen. Wirst sehen, das klappt!
Viel Erfolg
Wolfgang

Gast am 06 Jul 2003 00:20:22

jaaaaa, mach dem kerl feuer unter dem hintern, notfalls mit einem anruf beim hersteller! wenn du denen klar machst das es auch andere mobile gibt wird sich ja hoffentlich etwas in bewegung setzen!
:twisted: :twisted:

dani

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HaraldF am 06 Jul 2003 12:30:52

Hallo,
ich würde auf jeden Fall die 5% Preisnachlass durchsetzen ! Notfalls im Nachhinein (nach Auslieferung) mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Denn was im Vertrag steht , gilt ! Lass Dich auf jeden Fall vom Rechtsanwalt Deines Vertrauens beraten ! Wenn Du wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktrittst ( das kannst Du ohne Fristsetzung, da die Frist bereits im Vertrag festgelegt ist ), kannst Du alle entstehenden Kosten für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges gegenüber dem Vertragspartner geltend machen !

Harald

Gast am 08 Jul 2003 07:19:50

wenns im Vertrag steht .... gilts - ob es dem Händler nun paßt oder nicht. Wie Du das allerdings durchsetzt ist eine andere Frage und ohne Anwalt wird da nix laufen. Auf jeden Fall ein Einschreiben mit Rückantwort in dem Du den Händler auf den Sachverhalt aufmerksam machst und Ihm selbstverständlich auch Deine Anwaltskosten aufs Auge drückst. Ja und dann such Dir auch gleich einen neuen Händler bei dem Du Deine Womo reparieren lassen kannst, die meißten Händler sind nachtragend .... smile.
Also ich würde die 5% auch rausquetschen.

NaviGer am 10 Jul 2003 02:11:39

Hallo,

wenn der Händler in der Nähe ist, kannst Du Kosten sparen (hat mir mein Rechtsanwalt gesagt):
Schreiben aufsetzen, Bekannten mit zum Händler nehmen und den Bekannten das Schreiben lesen lassen. Brief einwerfen. Gilt vor jedem Gericht in D als zugestellt.

Hat noch den Vorteil: Der Empfänger kann nicht behaupten, dass im Umschlag ein anderer Inhalt war.


Gerhard

womifreedom am 10 Jul 2003 09:29:59

Hallo,
mir ist das bei meinem Womo in diesem Jahr genauso gegangen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist folgendes am sichersten:
2 mal Nachfist setzten mit 14 Tage Frist. Wichtig: Der Händler muß ab Zugang des Schreibens eine Nachfrist von 14 Tagen haben, also 2-3 Tage Luft kalkulieren. Die Nachfrist muß ausdrücklich erwähnt sein und Androhung von Rücktritt und Schadensersatz.

Das zweite Schreiben sofort an dem Tag raus wenn die erste Frist abläuft.
Beide als EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN. Mir hat man übrigens 4 mal erzählt das das Womo morgen kommt, damit ich mit mit den Schreiben noch warte. ALSO DURCHZIEHEN.
Danach kann man sofort Ersatz-Mobil mieten für Urlaub, das muß der Händler zahlen. Ich hatte meinem schon die Preisliste gefaxt. Da würde ich aber spätestens den Anwalt hinzuziehen, ist übrigens meist billiger als man denkt und zahlt auch der Gegener am Ende.

Falls für dieses Vorgehen keine Zeit mehr ist, kann man auch versuchen die bisherigen Fristen geltend zu machen. Das würde ich aber nicht ohne Anwalt machen. Ist auch meines Erachtens nicht ganz sicher.

Meins war übrigens ein Dethleffs, war für Anfang März bestätigt und bestellt und ich habe ihn dann Mitte April gehabt. Ich habe beide Briefe in Kopie an Dethleffs gefaxt. Ein anderer Kunde hatte den gleichen Liefertermin wie ich, er war nur freundlich und hat ihn letzte Woche gekriegt.

Hasi am 11 Sep 2003 21:37:25

Hallo,

wir wollen uns im nächsten Jahr ein Womo zulegen. Wie sind denn so die Lieferzeiten?


Hasi

Gast am 11 Sep 2003 22:23:57

Hasi hat geschrieben:Hallo,

wir wollen uns im nächsten Jahr ein Womo zulegen. Wie sind denn so die Lieferzeiten?


Hasi

Ich denke mal bei dem markanten Rückgang an Verkäufen in diesem Jahr kannst Du dein Traummobil ab Platz mitnehmen. Und erst noch einen schönen Preisnachlass rausholen.

Gast am 12 Sep 2003 08:32:40

Bist du ADAC-Mitglied?
Dann laß dir einen ADAC-Vertragsanwalt nennen und dich dort beraten.
So lange hätte ich keine Geduld mit dem Händler gehabt.
Viel Glück Dietrich

Maike1970 am 12 Sep 2003 14:13:52

Da Du scheinbar nicht aus Deutschland kommst, wie bereits geschrieben, 2 Nachfristen per Einschreiben und gleichzeit auf 5 % Nachlaß bestehen und darauf aufmerksam machen, dass man, wenn die Frist verstreicht vom Kaufvertrag zurücktritt.

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