Fischkopf1 am 16 Nov 2010 14:58:02 Hallo Zusammen,
in Italien auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Parkuhren, wohl mit Parkscheinautomaten haben wir ein Strafzettelchen (Höhe unbekannt) bekommen (nicht erhalten), weil wir unbewußt kein Ticket gezogen haben, da es nicht ersichtlich war (an der Straße) das dafür Gebühren erhoben werden. (PKW)
Text :
Der Fahrzeugführer parkte in einer gebührenpflichtigen Zone ohne den Parkschein auszustellen.
Nun nach 2 Monaten kommt von der Polizei an diesem Örtchen eine Zahlungsaufforderung über 63,85 incl. Porto nach Hause geflattert.
Meine Frage nun, ist das normal von der Summe her, ein vielfaches des Knölchenbetrages?
Was nun, einfach bezahlen und abdafür - oder läßst sich da was gegen tun ohne das man bei der nächsten Ankunft in I gleich umstellt wird an der Grenze?
Über sachdienliche Hinweise bin ich dankbar, bitte keine Belehrungen, danke.
Chris_62 am 16 Nov 2010 19:19:12 Hallöle Fiko,
jetzt nochmal blöd nachgefragt ....
du hattest am Auto diesen Hinweis des nicht gezogenen Parkscheins dran ?
Dann wärst du lieber gleich zur Polizia Municipale dort gegangen ....
ups war das jetzt eine Belehrung :gruebel:..... :D
Nach diesem neuen Abkommen musst du glaub den Strafzettel bezahlen ...
oder hinfahren und mit denen reden :wink:
Die Gebühr ist natürlich heftig ! Dafür könnteste in FR in der Fussgängerzone parken ....
:hallo:
Vielleicht meldet sich user Mückenstürmer noch , er kennt sich da aus !
puget am 16 Nov 2010 19:27:34 meines Wissens wird unter 70 € von Deutschland aus keine Amtshilfe geleistet, indem das Geld in Deutschland nicht eingetrieben wird. Dieses Geld stünde übrigens nach neuester europäischer Gesetzgebung dem eintreibenden Land (in diesem Fall Deutschland) zu.
Ich würde ganz klar nicht bezahlen . . .
Gast am 16 Nov 2010 19:33:11 Chris_62 hat geschrieben:Nach diesem neuen Abkommen musst du glaub den Strafzettel bezahlen ... .... Die Gebühr ist natürlich heftig ! Dafür könnteste in FR in der Fussgängerzone parken ....
Ich würde mich nach dem neuen europäischen Abkommen auch ganz schnell entschließen zu Zahlen. Du musst sowieso, sonst kommt ein Schreiben von Strasenverkehrsamt oder der Gemeinde, die fordern Dich dann auf.
@chris_62
Dein Zitat stimmt aber nicht, wenn da zufällig die Tour herkommt, dann wirst Du gezwungen, in fußgängerzonen zu stehen :D
puget am 16 Nov 2010 19:38:41 Chris_62 hat geschrieben:! Dafür könnteste in FR in der Fussgängerzone parken .... !
Das wage ich zu bezweifeln !
Fährst du in Frankreich nur über eine durchgezogene Linie, zahlst du bereits 90 € (in Worten: NEUNZIG !!!) und bekommst auch noch 3 Punkte auf deinem Punktekonto abgezogen (umgekehrt wie in D). Bei Null (von 12 oder 14 ?) bist du pleite und deinen Fphrerschein los.
Nach meinen vieljährigen Erfahrung aus langen Aufenthalten in F gibt es dort um ein vielfaches mehr allgemeine Verkehrskontrollen als in D. Besonders an Wochenenden stehen Streifen an vielen Stellen und sehr oft an den Ortsausgängen und winken heraus.
Gerne mal Gary fragen - der weiß es sicher zu bestätigen.
Chris_62 am 16 Nov 2010 19:52:35 Oh Oh :D
ich meinte mit FR Freiburg......sorry :D ...
Ich kenne auch zufällig den Fischkopf persönlich :wink:
Ich wunderte mich noch wieso kommen die jetzt auf Frankreich ???
Tschuldigung , war mein Fehler !!!
ALoisius am 16 Nov 2010 20:43:50 Das entsprechende Gesetz ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, welches aktuell und für Dich relevant durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen geändert wird. Aktuell deswegen, weil es vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat abgesegnet, aber nach meinem Kenntnisstand noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist (Deutschland war in der Umsetzung wieder seeeeehr langsam, angeblich wegen mangelnder Software...)
Danach können ausländische Geldbußen in Deutschland durch die entsprechende deutsche Stelle vollstreckt werden. Jedoch nur, "wenn die nicht gerichtliche Entscheidung über die Verhängung der Geldsanktion nach dem 30. September 2010 ergangen ist“ und "die verhängte Geldsanktion den Betrag von 70 Euro ...... erreicht" (§§ 98 und 87b Abs. 3 Nr. 2 Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsache neu).
Und nun das ganze kurz und bündig und auf deutsch:
Nicht zahlen... !
:razz:
ernsteto am 16 Nov 2010 20:55:50 Ich wäre da vorsichtig mit "nicht bezahlen". Die Italiener arbeiten an den Grenzen auch schon mit Kennzeichen-Scannern.
Und wenn das dann in der Kartei steht könnte es sehr unangenehm werden.
Ist aber nur eine Vermutung zum Nachdenken. Habe glücklicherweise keine praktischen Erfahrungen.
puget am 16 Nov 2010 21:23:35 ernsteto hat geschrieben:Ich wäre da vorsichtig mit "nicht bezahlen". Die Italiener arbeiten an den Grenzen auch schon mit Kennzeichen-Scannern.
Und wenn das dann in der Kartei steht könnte es sehr unangenehm werden.
Ist aber nur eine Vermutung zum Nachdenken. Habe glücklicherweise keine praktischen Erfahrungen.
meinst du wirklich, da sitzt jemand am Monitor und alarmiert wegen 63,85 € die Caribineri . . . die dann irgendwo ihre Arbeit abbrechen und dann mit Blaulicht und Sirene diesem Riesenbetrag hinterher jagen . . . ?
Ich denke, dass man auch in Italien nach "Verhälnismäßigkeit" handelt. Solltest man jedoch irgendwo in eine Kontrolle kommen, so kommt dann vielleicht das italienische Verkehrsrecht nachträglich (mit Zuschlag) doch noch zum seinem Vollzug.
stilo973 am 16 Nov 2010 21:24:34 ich wäre auch vorsichtig mit nicht bezahlen.
Italien schaltet nämlich ein Inkassobüro ein und dann wirds erst richtig teuer
Abgesehen davon,daß du in I beim nächsten Urlaub zur Kasse gebeten wirst!
Ähnliches passiert in Österreich:
Falschparken 40,- nicht bezahlt
dann Anzeige nach D 70,- nicht bezahlt
nach 2 Monaten Gerichtsvollzieher vor der Tür 140,- bezahlt
was lernen wir daraus
lieber gleich weniger bezahlen
ALoisius am 16 Nov 2010 21:31:35 stilo973 hat geschrieben:ich wäre auch vorsichtig mit nicht bezahlen. Italien schaltet nämlich ein Inkassobüro ein und dann wirds erst richtig teuer Abgesehen davon,daß du in I beim nächsten Urlaub zur Kasse gebeten wirst! Ähnliches passiert in Österreich: Falschparken 40,- nicht bezahlt dann Anzeige nach D 70,- nicht bezahlt nach 2 Monaten Gerichtsvollzieher vor der Tür 140,- bezahlt
was lernen wir daraus lieber gleich weniger bezahlen
Österreich ist eine andere Baustelle (Niederlanden auch!!!)
Hier gibt es ein bilaterales Abkommen schon seit etlichen (???) Jahren!!!
:razz:
dieter2 am 16 Nov 2010 21:32:58 puget hat geschrieben:ernsteto hat geschrieben:meinst du wirklich, da sitzt jemand am Monitor und alarmiert wegen 63,85 € die Caribineri . . . die dann irgendwo ihre Arbeit abbrechen und dann mit Blaulicht und Sirene
Du kennst Dich mit Erkennungssoftware nicht aus :roll:
Da braucht keiner am Monitor sitzen,sowas geht automatisch.
Kennzeichen erkennen,mit einer Datenbank vergleichen und
irgend wo hin melden geht in bruchteilen von Sekunden.
Die Low Emisionszone in London wird nur über Kamaras überwacht.
Jedes Autokennzeichen wird gescannt und überprüft ob es in die Zone darf.
Mein Womokennzeichen ist auch in der Londoner Datenbank,ich farf auch :)
Dieter
brainless am 23 Nov 2010 19:21:37 stilo973 hat geschrieben:ich wäre auch vorsichtig mit nicht bezahlen. Italien schaltet nämlich ein Inkassobüro ein und dann wirds erst richtig teuer Abgesehen davon,daß du in I beim nächsten Urlaub zur Kasse gebeten wirst! Ähnliches passiert in Österreich: Falschparken 40,- nicht bezahlt dann Anzeige nach D 70,- nicht bezahlt nach 2 Monaten Gerichtsvollzieher vor der Tür 140,- bezahlt
was lernen wir daraus lieber gleich weniger bezahlen
Wir lernen daraus, daß sich der Empfänger falsch verhalten hat - gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Ich glaube es auch nicht, da dem Erscheinen des Gerichtsvollziehers ein deutsches Urteil hätte vorangehen müssen, denn: Verkehrsrecht: Halterhaftung: Vollstreckung österreichischer Geldbußen Österreichische Geldbußen, wenn Kfz-Halter den Fahrer nicht benennt - S&K Anwälte in Berlin Mitte Eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers ist in der Bundesrepublik (vorläufig) nicht möglich. Sie kann nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, wie dem Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung oder dem Schutz des Kernbereichs des Angehörigenverhältnisses, verstoßen. Das FG hat darauf hingewiesen, dass § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit der österreichischen Regelung des § 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 nicht vergleichbar sei. § 25a StVG ordne eine bloße Kostenhaftung für den Halter des Fahrzeugs nur für den ruhenden Verkehr an. Dem Halter werde ausschließlich der durch eine ordnungswidrige Kfz-Benutzung verursachte Aufwand auferlegt, wenn Verkehrsverstöße gegen seinen Willen mit vertretbarem Aufwand typischerweise nicht aufgeklärt werden können. Eine Sanktion i.S. einer strafähnlichen Maßnahme ordne § 25a StVG nicht an, da eine Schuld nicht zugewiesen werde. Insbesondere solle die Vorschrift keine Aussage des Halters herbeiführen. Demgegenüber sei eine Schuld bei der Ahndung der Nichtaussage des Halters gem. § 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 ohne Weiteres anzunehmen (FG Hamburg, 1 V 289/09). Hinweis: Die Fragen werden auch noch von Bedeutung sein, wenn zum 1.10.10 das Gesetz zur Regelung der Vollstreckung von ausländischen Geldsanktionen in Kraft tritt. Allerdings führt der Umstand, dass eine ausländische Geldsanktion auf sog. (bloßer) Halterhaftung beruht dazu, dass dann gem. § 87d Abs. 2 IRG-E die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktion im Inland abgelehnt werden kann.
Das Aktenzeichen lautet:
FG Hamburg (Az: 1 V 289/09), Beschluss vom 16.03.2010
In Deutschland gilt nur in eng begrenztem Umfang die "Halterhaftung", im Gegensatz zu einigen unserer europäischen Nachbarn.
brainless :wink:
matthiast4 am 23 Nov 2010 20:55:34 Noch mal nach Italien fahren wollen? Zur Not bezahlen...
Nicht noch mal dahin? Nicht bezahlen.
Falls es ums Geld oder ums Prinzip geht, halt mal schauen, was es kostet ein anderes Kennzeichen zu bekommen. Vielleicht ja weniger als 70 Euro?
War das Strafmandat auf Deutsch?
topolino666 am 23 Nov 2010 21:43:23 matthiast4 hat geschrieben:War das Strafmandat auf Deutsch?
Hallo!
Wir haben so einen Wisch auch hier - nur ist es bei uns von der Commune di Como - Polizia Locale! - übrigens zugestellt durch das "Regierungspräsidium Freiburg" per Postzustellungsurkunde!
Bei uns ist es in Deutsch und bei uns sind es 46,70 EUR und bei Nichtbezahlen 86,20 EUR. :D
Da wir unser Fahrzeug (und die Autonummer) nicht mehr haben werden wir übrigens nicht bezahlen! 8)
... Der Einspruch, der innerhalb 60 Tagen möglich ist "muss auf italienische Sprache sein"! :P
topolino
Matthias
Capoliveri am 24 Nov 2010 12:39:40 Aloisius hat mit seinen Beiträgen völlig recht. Also keinesfalls bezahlen!! Auch wenn die Autonummer in Italien irgendwo registriert ist, interessiert das dort niemand mehr. Das weiß jeder, der die italienischen Behörden kennt.
Andreas
wolfherm am 24 Nov 2010 13:33:09 topolino666 hat geschrieben:matthiast4 hat geschrieben:War das Strafmandat auf Deutsch?
Hallo! Wir haben so einen Wisch auch hier - nur ist es bei uns von der Commune di Como - Polizia Locale! - übrigens zugestellt durch das "Regierungspräsidium Freiburg" per Postzustellungsurkunde! Bei uns ist es in Deutsch und bei uns sind es 46,70 EUR und bei Nichtbezahlen 86,20 EUR. :D Da wir unser Fahrzeug (und die Autonummer) nicht mehr haben werden wir übrigens nicht bezahlen! 8) ... Der Einspruch, der innerhalb 60 Tagen möglich ist "muss auf italienische Sprache sein"! :P topolino Matthias
Hallo,
dann berichte mal, wie es weiter geht. Wahrscheinlich wird die deutsche Behörde das dann vollstrecken.
LG Wolfgang
Lancelot am 24 Nov 2010 15:43:35 topolino666 hat geschrieben:Da wir unser Fahrzeug (und die Autonummer) nicht mehr haben werden wir übrigens nicht bezahlen! 8)
Wäre da etwas vorsichtiger, Mathias, Du warst zu der Zeit der Halter des Fahrzeugs und bist als solcher ja auch schon identifiziert (sonst hättest Du keine Post bekommen) ...
Bin auch nicht so schnell "einzuschüchtern", aber die 40 Hühner würde ich zahlen :(
topolino666 am 24 Nov 2010 18:47:10 Hallo!
Wir haben (über die ADAC-Rechtsschutzversicherung) bei der ADAC-Rechtsabteilung den Fall geschildert und warten mal ab, was von der Seite kommt!
Das grundsätzliche "Problem" für uns sehe ich darin, dass wir eigentlich gar nicht wissen, was wir uns zuschulden haben kommen lassen könnten! :roll:
Jetzt haben wir auch erstmals 60 Tage Zeit (entweder Einspruch oder Bezahlen) - eigentlich eine gnädige Frist, bis dahin kommt Rat!
Da wir momentan wegen zwei weiterer (deutscher) Fälle sowieso öfters mal beim Verkehrsrechtler sitzen :? , zeigen wir den Brief auch dort mal her!
Danke für die (unerwarteten) Tipps, ich wollte eigentlich ja nur bei der Frage von "matthiast4" nach der Sprache des Strafzettels behilflich sein! :!:
topolino
Matthias
TrendFahrer am 05 Dez 2010 14:43:00 Meines Wissen nach wird erst ab Euro 70.- vollstreckt, Europaweit. Somit alles leere Drohungen aber probieren tun sie es wohl.
Tipp: Was suchst du in einem Land wo ein Parkvergehen soviel Geld kostet? Im übrigen schmeckt die Pizza in Deutschland besser und ist billiger dazu und du mußt nicht auf dein Fahrzeug aufpassen und du mußt nicht über den Brennero... und ... ja und das auch nicht.
brawo1 am 05 Dez 2010 20:01:50 Tipp: Was suchst du in einem Land wo ein Parkvergehen soviel Geld kostet? Im übrigen schmeckt die Pizza in Deutschland besser und ist billiger dazu und du mußt nicht auf dein Fahrzeug aufpassen und du mußt nicht über den Brennero... und ... ja und das auch nicht.
Das ist für mich kein guter Tipp, denn
1. gibt es auch in Deutschland saumäßige Pizzas zu horrenden Preisen
2. in Deutschland muss ich noch mehr auf mein Womo aufpassen und
3. fahr ich sehr gerne über den Brenner, aber keine Autobahn, weil mir die italienische Mentalität gefällt und ich mich dort versuche so zu verhalten, dass ich nicht mit den italienischen Gesetzen in Konflikt gerate.
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