Ich habe immer gedacht, dass man die Gasflasche schliessen muss um den Gotthardtunell zu durchfahren.
Jetzt hat ein Kollege von mir bei der Urner Poizei nachgefragt.
Hier die Antwort:
In Ziffer 1.1.3.2 "Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen" steht geschrieben:
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) Gasen, die in Behältern von Fahrzeugen enthalten sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird,
und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen (z.B. Kühlanlage) dienen;
Sie dürfen also mit Ihrem Camper auch mit eingeschaltetem Gaskühlschrank durch den Gotthardstrassentunnel fahren.
aus der Schweiz, Rolf

