Aktuelles Urteil zum PKW-Rücktritt unmittelbar anwendbar auf vergleichbare Womo- und Caravanfälle:
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Der Händler kann sich nicht darauf berufen, ein Fehler sei "Stand der Serie" Maßgeblich ist der allgemeine Markt und die durchschnittliche Erwartung des Käufers an ein vergleichbares Produkt.
Wichtig auch, dass neben dem Urteil des OLG Düsseldorf nun auch das OLG Köln bestätigt, dass ein einzelner kleiner Mangel ggf. nicht für den Rücktritt reicht. Kommen aber mehrere kleinere Mängel zusammen, liegen dennoch die Rücktrittsvoraussetzungen vor.
Nutzungsentschädigung für gefahrene KM bei der M-Klasse 0,4 % vom Kaufpreis je 1.000 km. Das dürfte auch die Hausnummer bei hochwertigen Womos sein.
m.

