kilroy am 17 Dez 2010 09:26:22 hallo, an unserem ersten wohnmobil, einem neuen gebrauchten ist vom vorbesitzer ein radträger mit lift montiert.
dieser verlängert natürlich das fahrzeug um einige cm.
-muss die veränderte länge in die papiere eingetragen sein / werden?
-kann ich das im fahrzeugschein sehen, ob der träger schon berücksichtigt ist? (nachmessen?)
-was ist diesbezüglich mit der unterschiedlichen länge bei ausgeklappt / eingeklappt?
danke für die antworten.
kr
bernierapido am 17 Dez 2010 09:47:32 Nur wenn der Träger fest mit dem Fahrzeug verbundewn ist, muss er eingetragen und die Fahrzeuglänge korrigiert werden.
Ist er mit einfachen Mitteln abnehmbar, dann zählt er nicht.
War bei mir Thema beim Tüv weil ich sonst die gelben Seitenleuchten hätte hinzufügen müssen.
Gast am 17 Dez 2010 11:38:14 Hallo,
der Träger ist nur bei der Buchung von Fähren wichtig, da dort mit Lademetern gerechnet wird. Du kannst dann nicht behaupten, mein Womo ist nur 6m lang, wenn noch ein 4er Fahrradträger am Heck hängt. Der macht Dein Womo um ca. 1 m länger und dann könnte es sein, dass Du vor der Verladung, wenn noch ausreichend Platz vorhanden, noch einmal für die Überlänge zur Kasse gebeten wirst.
Sonst gilt das von bernierapido gesagte.
fuzzy am 17 Dez 2010 11:39:45 kilroy hat geschrieben:-kann ich das im fahrzeugschein sehen, ob der träger schon berücksichtigt ist? (nachmessen?)
bestimmt :D
andwein am 17 Dez 2010 11:50:56 rundefan hat geschrieben:Hallo, der Träger ist nur bei der Buchung von Fähren wichtig, da dort mit Lademetern gerechnet wird. Du kannst dann nicht behaupten, mein Womo ist nur 6m lang, wenn noch ein 4er Fahrradträger am Heck hängt. Der macht Dein Womo um ca. 1 m länger und dann könnte es sein, dass Du vor der Verladung, wenn noch ausreichend Platz vorhanden, noch einmal für die Überlänge zur Kasse gebeten wirst. Sonst gilt das von bernierapido gesagte.
Und außerdem benötigt der "abnehmbare" Träger ein Warnschild (Italien/Spanien) oder eine Warnflagge (Deutschland) um die "Überlänge" zu sichern.
Andreas
homa am 17 Dez 2010 12:08:17 andwein hat geschrieben:rundefan hat geschrieben:Hallo, der Träger ist nur bei der Buchung von Fähren wichtig, da dort mit Lademetern gerechnet wird. Du kannst dann nicht behaupten, mein Womo ist nur 6m lang, wenn noch ein 4er Fahrradträger am Heck hängt. Der macht Dein Womo um ca. 1 m länger und dann könnte es sein, dass Du vor der Verladung, wenn noch ausreichend Platz vorhanden, noch einmal für die Überlänge zur Kasse gebeten wirst. Sonst gilt das von bernierapido gesagte.
Und außerdem benötigt der "abnehmbare" Träger ein Warnschild (Italien/Spanien) oder eine Warnflagge (Deutschland) um die "Überlänge" zu sichern. Andreas
Nach meiner bisherigen Kenntnis nicht ganz richtig Andreas,
in Deutschland braucht man erst eine Warnflagge (bei uns nennt man das landläufig eine rote Fahne), wenn die Ladung mehr als einen Meter über die Heckleuchten hinaus steht. Ich habe zwar keinen 4-er Fahrradträger, aber ich denke, auch der bleibt noch unter 1m oder?
andwein am 18 Dez 2010 12:56:10 homa hat geschrieben:andwein hat geschrieben:rundefan hat geschrieben:Hallo, der Träger ist nur bei der Buchung von Fähren wichtig, da dort mit Lademetern gerechnet wird. Du kannst dann nicht behaupten, mein Womo ist nur 6m lang, wenn noch ein 4er Fahrradträger am Heck hängt. Der macht Dein Womo um ca. 1 m länger und dann könnte es sein, dass Du vor der Verladung, wenn noch ausreichend Platz vorhanden, noch einmal für die Überlänge zur Kasse gebeten wirst. Sonst gilt das von bernierapido gesagte.
Und außerdem benötigt der "abnehmbare" Träger ein Warnschild (Italien/Spanien) oder eine Warnflagge (Deutschland) um die "Überlänge" zu sichern. Andreas
Nach meiner bisherigen Kenntnis nicht ganz richtig Andreas, in Deutschland braucht man erst eine Warnflagge (bei uns nennt man das landläufig eine rote Fahne), wenn die Ladung mehr als einen Meter über die Heckleuchten hinaus steht. Ich habe zwar keinen 4-er Fahrradträger, aber ich denke, auch der bleibt noch unter 1m oder?
Deutschland ist auch nicht das Problem. In Italien und Spanien zahlt man, egal ob 30cm oder 1m. Es ist auch unwichtig ob der Polizist recht hat, er hat auf jeden Fall mehr Macht im Rücken.
Du brauchst auch auf dem Gardasee als Surfer ne Schwimmweste. Mit Logik kommst du da nicht weiter, nur mit Geld
Andreas
bernierapido am 18 Dez 2010 15:18:33 Selbst mit zugeklapptem Träger musst du eine Wartafel haben.
Ich habe mal wegen eines Surfmasten Probleme bekommen.
Selbst als ich mit einem schnell gefertigten Lot beweisen konnte, dass der Mast nicht über die Stoßstange hinausragt, wollte er noch Geld, da er ja über die Rückleuchten hinausragte. Da habe ich ihn dann gefragt, warum er denn keine Warntafel hätte, seine Stoßstange rage ja auch über die Rückleuchten hinaus. Da konnte er nicht mehr wechseln. Er hat sich dann aber mein Auto noch genauestens angesehen, fand aber nichts ;-)
Habe übrigens von meiner Frau in dessen Beisein ein (Beweis-)Foto von der Seite mit dem Lot machen lassen.
kilroy am 18 Dez 2010 17:49:15 ok, für spanien eine warntafel also .
:)
bernierapido am 18 Dez 2010 18:06:51 und Italien und das sind nicht mal die selben, offiziel. Wie die damit umgehen wenn man die italienische in Spanien oder die spanische in Italien nutzt ?
andwein am 19 Dez 2010 13:34:28 bernierapido hat geschrieben:und Italien und das sind nicht mal die selben, offiziel. Wie die damit umgehen wenn man die italienische in Spanien oder die spanische in Italien nutzt ?
Risiko, no risc, no fun
Oder 2 verschiedene mitschleppen. Aber dann finden die, die finden wollen, garantiert was anderes.
Andreas
kilroy am 19 Dez 2010 17:32:28 hmm
danke für dien infos.
italien steht bei uns nicht auf der zieleliste..
aber es gibt da doch bestimmt eine wendewarntafel :)
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