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WoMo plus leichter Anhänger mit FS B


whitewhite am 29 Dez 2010 12:11:44

Nochmals das leidige Thema.......
darf ich mit dem Führerschein B mit meinem WoMo mit 3,5 t GG noch einen Anhänger mit 750 kg GG ziehen (also Gesamtgewicht des Zuges 4,25t)?
Ich denke, dass dies der einzige Fall ist, in dem man mit dem FS B die 3,5t überschreiten darf!? Die Experten unter euch, bitte melden!
Bin zwar in Belgien, aber das Gesetz diesbezüglich dürfte in Europa das gleiche sein?
Danke im Voraus
Gerhard

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bernierapido am 29 Dez 2010 12:16:39

Du darfst.
Das ist, so wiedersinnig es ist, die einzige Möglichkeit die 3,5T mit B zu überschreiten denn selbst ein Zugwagen mit 2,8t zGG und Anhänger mit 0,8t zGG darf man mit B nicht ziehen.

Rastenschleifer am 29 Dez 2010 12:19:02

Du darfst nur dann wenn mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Ergo: NEIN. Denn du übersteigst damit 3,5t zGG. Du musst definitiv unter 3,5t zGG bleiben.

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garagenspanner am 29 Dez 2010 12:22:31

whitewhite hat geschrieben:Nochmals das leidige Thema.......
darf ich mit dem Führerschein B mit meinem WoMo mit 3,5 t GG noch einen Anhänger mit 750 kg GG ziehen (also Gesamtgewicht des Zuges 4,25t)?
Gerhard


moin moin Gerhard ,

habe hier den eine Adresse vom Fahrlehrer-Verband wo alles haarklein aufgelistet ist :

" --> Link "

vom Plöner See
Jan

whitewhite am 29 Dez 2010 12:27:01

bernierapido hat geschrieben:Du darfst.
Das ist, so wiedersinnig es ist, die einzige Möglichkeit die 3,5T mit B zu überschreiten denn selbst ein Zugwagen mit 2,8t zGG und Anhänger mit 0,8t zGG darf man mit B nicht ziehen.



danke für die Auskunft - aber wie du siehst, sagt der nächste Kollege genau das Gegenteil ........lol

whitewhite am 29 Dez 2010 12:30:48

Rastenschleifer hat geschrieben:Du darfst nur dann wenn mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Ergo: NEIN. Denn du übersteigst damit 3,5t zGG. Du musst definitiv unter 3,5t zGG bleiben.


ich hab das mal kopiert......
*

Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
*

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
o

Anhänger bis 750 kg zG1)
o

Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


also.......bei ANHÄNGER BIS (!) 750 KG steht nichts von einer Restriktion auf 3,5 to..........

a.miertsch am 29 Dez 2010 12:56:48

garagenspanner hat geschrieben:
whitewhite hat geschrieben:Nochmals das leidige Thema.......
darf ich mit dem Führerschein B mit meinem WoMo mit 3,5 t GG noch einen Anhänger mit 750 kg GG ziehen (also Gesamtgewicht des Zuges 4,25t)?
Gerhard


moin moin Gerhard ,

habe hier den eine Adresse vom Fahrlehrer-Verband wo alles haarklein aufgelistet ist :

" --> Link "

vom Plöner See
Jan

Bin zwar nicht Gerhard,
sage aber unaufgefordert Danke, weiss ich doch nun, ich kann mir einen 12Tonner kaufen :D :D :oops:
Schlitterfreie Fahrt ins neue Jahr, wünscht allen, :wein:
Albert

bernierapido am 29 Dez 2010 13:36:55

@Gerhard
aber wie du siehst, sagt der nächste Kollege genau das Gegenteil

Das ist schon schlimm wenn jemand etwas behauptet, was falsch ist.
Hier geht es ja nicht um Meinung sondern um Gesetze und wenn man da etwas sagt, sollte man es wissen oder zumindest nachsehen.
1 + 1 ist ja nicht 3, weil jemand das sagt.

@Albert
Den 12-tonner darfst du aber nur fahren, wenn du deinen alten Dreier auch hast umschreiben lassen und das Plastikkärtchen bei dir trägst.
Sonst bleibt es bei 7,49t plus Einachs-/Tandemachsanhänger.

hier gibt es übrigens eine Infomationsbroschüre des IM NRW
--> Link
kann man sich ausdrucken und mitnehmen und ist dann für jede Diskussion gewappnet.
Ich habe sie auf meinem Schreibtisch liegen.

Ich habe den C1E, aber auch mit BE dürfte ich mit meinem Geländewagen einen Anhänger von sage und schreibe 4,8t bzw einen Zug von 8t (3,2t plus 1,5fache des Zugfahrzeuges) fahren.
limitiert wird das allerdings von der im Fahrzeugschein beschränkten zulässigen gesammtmasse des Zuges (5,8t).

whitewhite am 29 Dez 2010 14:18:45

bernierapido hat geschrieben:@Gerhard
aber wie du siehst, sagt der nächste Kollege genau das Gegenteil

Das ist schon schlimm wenn jemand etwas behauptet, was falsch ist.
Hier geht es ja nicht um Meinung sondern um Gesetze und wenn man da etwas sagt, sollte man es wissen oder zumindest nachsehen.
1 + 1 ist ja nicht 3, weil jemand das sagt.




danke Bernhard, ich fühle mich in meinem Verdacht bestätigt, dass ich legal mit dem Hänger fahren darf......ist vielleicht notwendig, weil bei mir die Zuladung verdammt knapp ist! lg aus Brüssel

whitewhite am 29 Dez 2010 14:19:49

garagenspanner hat geschrieben:
whitewhite hat geschrieben:Nochmals das leidige Thema.......
darf ich mit dem Führerschein B mit meinem WoMo mit 3,5 t GG noch einen Anhänger mit 750 kg GG ziehen (also Gesamtgewicht des Zuges 4,25t)?
Gerhard


moin moin Gerhard ,

habe hier den eine Adresse vom Fahrlehrer-Verband wo alles haarklein aufgelistet ist :

" --> Link "

vom Plöner See
Jan



vielen Dank für den Link, Jan!

dieter2 am 29 Dez 2010 14:34:48

a.miertsch hat geschrieben:sage aber unaufgefordert Danke, weiss ich doch nun, ich kann mir einen 12Tonner kaufen :D :D :oops:
Albert


Kaufen schon,aber nicht fahren :wink:

Es sei Du hast den "C"

Dieter

pe-100ci am 29 Dez 2010 21:14:32

Hallo whitewhite,

mit Führerschein B darfst du KFZ bis GG 3500 kg lenken und mit leichtem Anhänger bis 750 kg GG.

LG

spleiss53 am 29 Dez 2010 22:25:03

Hallo whitewhite; du darfst zu deinem 3,5 tonnen-Mobil legal einen Anhänger mit 750 kg ziehen.

whitewhite hat geschrieben:........... sage aber unaufgefordert Danke, weiss ich doch nun, ich kann mir einen 12Tonner kaufen..............

..... da hast du etwas falsch verstanden - die 12 tonnen beziehen sich auf das Gesamtgewicht - das Zugfahrzeug bleibt bei 7,49 tonnen :wink:

tino-2000 am 30 Dez 2010 11:38:54

Man sollte bedenken ob es sich um eine Umschreibung handelt.
Oder um einen Neu ausgestellten Führerschein B handelt.
Dies scheinen einige zu verwechseln :!:

Pijpop am 31 Dez 2010 15:07:14

Das ist immer wieder schön: Gesetzestext wird gesucht - wird gefunden
und gelesen und gepostet - nur mit dem Verstehen hapert es dann doch
ein wenig.

So ein kleiner wichtiger Passus wird immer wieder ignoriert:

sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 KG nicht überschreiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ähnlich ist der Unfug mit dem 12 Tonner.

Zulässige Zuggesamtgewichte vor oder nach einer Führerscheinumschreibung hängen davon ab ob die Umschreibung mit oder
ohne Besitzstandsschutz geschah.

Pijpop

pe-100ci am 31 Dez 2010 15:59:16

Hallo whitewhite,
du hast schon recht, mit B Führerschein Kraftwagen bis GG 3500 kg UND ein leichter Anhänger bis GG 750 kg = 4250 kg.


B-Führerschein-Berechtigungsumfang (Österreich):

Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (exkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker.

Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern

Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein.

Leichte auch ungebremste Anhänger bis max. GG 750 kg

Schwere Anhänger, wenn das höchst zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Außerdem dürfen das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zufahrzeuges und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zusammengerechnet 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger usw., gezogen werden. Bei schweren, auflaufgebremsten Anhänger ist zu beachten, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers (= Eigengewicht + Zuladung) das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (bzw. das 1,5-fache bei Geländefahrzeugen) nicht übersteigt.

LG und allen ein gutes Neues Jahr 2011!!!

a.miertsch am 31 Dez 2010 16:07:28

@ Bernhard,
@Albert
Spleiss53 schreibt:
Den 12-tonner darfst du aber nur fahren, wenn du deinen alten Dreier auch hast umschreiben lassen und das Plastikkärtchen bei dir trägst.
Sonst bleibt es bei 7,49t plus Einachs-/Tandemachsanhänger.

Richtig! Ich habe auch nicht wirklich vor, einen 12To. zu kaufen. Könnte dann auf den Hänger verzichten, müsste mich aber sicherlich in die Hände der selbsternannten Götter in weiß begeben. Dazu bin ich zu alt- und zu weise :D . Deshalb bleibt es genauso, wie spleiss53 das geschrieben hat.
@pijpop
Habe doch auch nur geschrieben "kann"!Besser ausgedrückt "könnte"! Günter schreibt doch, "haarklein" aufgelistet", also auch haarklein lesen.
Hab ich gemacht. Egebnis: FS-Kl. B DDR vor 1980= Neu: B; BE; C!; C1E; M; L; S Natürlich mit entsprechenden Bemühungen meinerseits, s.o.
Guten Rutsch
Albert

whitewhite am 04 Jan 2011 12:05:04

pe-100ci hat geschrieben:Hallo whitewhite,
du hast schon recht, mit B Führerschein Kraftwagen bis GG 3500 kg UND ein leichter Anhänger bis GG 750 kg = 4250 kg.


B-Führerschein-Berechtigungsumfang (Österreich):

Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (exkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker.

Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern

Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein.

Leichte auch ungebremste Anhänger bis max. GG 750 kg

Schwere Anhänger, wenn das höchst zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Außerdem dürfen das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zufahrzeuges und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zusammengerechnet 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger usw., gezogen werden. Bei schweren, auflaufgebremsten Anhänger ist zu beachten, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers (= Eigengewicht + Zuladung) das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (bzw. das 1,5-fache bei Geländefahrzeugen) nicht übersteigt.

LG und allen ein gutes Neues Jahr 2011!!!




Servus pe-100 ci (schönes Nummerntaferl!)

danke und ich hoffe, dass das in Belgien auch so ist!
Ich warte noch immer auf schöneres Wetter, um endlich den depperten offiziellen Wiegetermin zu absolvieren, aber das wird nix, solange noch
gefrorenes Eis auf dem WoMo ist........
Schönen ins Heimatland

Gerhard

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