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Verjährung Ordnungswidrigkeit?


creativi am 31 Dez 2010 12:04:46

Ich weiß das ich böse war uns zu schnell gefahren bin also bitte nicht schimpfen.

Ich war mit dem PKW 11 km/h zu schnell. Kann ja mal passieren.

Dafür will der Freistaat 20 EUR. Okay, kein Problem.

Aber egal. Was ich gerne wissen möchte ist die Verjährungsfrist.

Das Schreiben ist datiert vom 23.12. wurde am 30.12. abgestempelt und heute am 31.12. zugestellt.
Das "Vergehen" habe ich am 24.09. begangen.

Hat jemand dazu eine Rechtslage?

Liebe
Lene

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mueckenstuermer am 31 Dez 2010 12:10:09

Nicht verjährt, da die Behörde innerhalb der 3 Monate den Bescheid verfügt hatte. Wann der zugestellt wird, spielt zunächst keine Rolle, es sei denn, es dauert danach länger als 6 Monate.

Ist denn bewiesen, wer gefahren ist??

m.

womo-klaus am 31 Dez 2010 12:44:17



Ähnliches hatte ich auch schon -

- glücklicherweise nicht selber :D

Aber nicht verjährt ! Wie oben beschrieben, leider.


Für den Betrag würde ich kein Fahrtenbuch (Tipp: Wer ist denn gefahren) riskieren.

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creativi am 31 Dez 2010 14:25:03

Ja es ist unstrittig das ich gefahren bin. Wie gesagt, ich war ein klein wenig zu schnell und muss jetzt zahlen. Das ist nicht das Problem.

Ich frage mich aber warum 4 Arbeitstage dazwischen lagen ehe der Bescheid bei der Post landete.
Ich will ja der Behörte keine Schummelei vorwerfen aber ein Datum kann man faken.
Wenn ich der Behörte etwas mitteilen muss dann gilt ja auch die Zustellung und nicht wann ich das Schreiben verfasst habe.

mueckenstuermer am 31 Dez 2010 14:42:53

creativi hat geschrieben:Wenn ich der Behörte etwas mitteilen muss dann gilt ja auch die Zustellung und nicht wann ich das Schreiben verfasst habe.


Hier aber nicht. Das war der Preis der Verkürzung der Verjfrist von 6 auf nurnoch 3 Monate. Der erste Federstrich in der Akte, der gegen Dich vorgenommen wird, reicht für die Unterbrechnung.

Auch beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes kommtes z.B. auf die Rechtzeitigkeit der Handlung und nicht den Zugang an. Nur mal so ....

m.

mueckenstuermer am 31 Dez 2010 14:46:14

womo-klaus hat geschrieben:

Ähnliches hatte ich auch schon -

- glücklicherweise nicht selber :D

Aber nicht verjährt ! Wie oben beschrieben, leider.


Für den Betrag würde ich kein Fahrtenbuch (Tipp: Wer ist denn gefahren) riskieren.


Wegen so einem Bagatellverstoß gibt es kein Fahrtenbuch.

Diese Auffassung ist aber weit verbreitet und wird an Stammtischen auch gerne verbreitet aber ist trotzdem vollkommener Unsinn. Bis ein FB verhängt wird, muss wirklich viel passieren.

Etwas mehr Zivilcourage wäre schön und würde der Abzockerei gehörig Paroli bieten.

Wäre mal ein Vorsatz für das kommende Jahr!

m.

Stefan-Claudia am 31 Dez 2010 14:50:15

creativi hat geschrieben:Das Schreiben ist datiert vom 23.12. wurde am 30.12. abgestempelt und heute am 31.12. zugestellt.


Hallo Lene, ist doch ganz einfach :

nach Deinem Vergehen am
24.9. war das Schreiben nach einer enormen Kraftanstrengung am
23.12. endlich soweit, das es datiert und abgeschickt werden konnte.
Leider gehen abgehende Schreiben nicht am gleichen Tag, sondern gebündelt am folgenden Arbeitstag erst zur Poststelle, der nächste Arbeitstag war der
27.12., ein Montag.
Aufgrund der nachzuholenden Datumsumstellung der Poststempel und trotz Aufgebietung aller nicht bei der Schneeräumung befassten Mitarbeiter konnte die umstellung der Stempel vom
23. auf den 24., vom
24. auf den 25., vom
25. auf den 26. und schliesslich vom
26. auf 27.12. nur zeitverzögert erfolgen, so das leider am Ende des Montags noch nicht alle Stempel umgestellt waren.
Am
30.12. vermeldete die behördliche Poststelle ein komplettes fehlerfreies "30.12", versah alle sich bis zum
24.12. im Posteingang befindliche Briefe mit dem Stempel und übergab diese Briefe der Post.

Diese schaffte es dann overnight Dir den Brief zuzustellen !

Hoch lebe die privatisierte Post ! :wink:

angler-treff am 31 Dez 2010 15:27:21

hallo

hab ein bisschen gegoggelt und dies gefunden -->--> Link
Danach hast Du leider Pech und solltest um weitere Kosten zu sparen lieber die 20,- € bezahlen

brawo1 am 31 Dez 2010 15:45:01

Wenn der Polizeibeamte bis kurz vor der Verjährung warten konnte, würde ich ihm etwas zusätzliche Arbeit bereiten. Lass dir doch beweisen, dass du tatsächlich gefahren bist. Ich würde mich nach fast drei Monaten nicht mehr erinnern können, dass ich gefahren bin. Teil ihm dies ganz lapidar mit und lass alles auf dich zukommen. Zusätzliche Kosten kommen erst einmal nicht auf dich zu.

Mondmann am 31 Dez 2010 17:21:24

Hallo Wolf,-

die zusätzliche Arbeit bezahlst du ja wiederum mit deiner Steuer.

Lustig, gelle, gelle :D :D :D


Mondmann

Klausimaus am 31 Dez 2010 17:53:42

Hi !
Nur mal so: Er sagt doch selbst, dass er gefahren ist. Was soll denn die ganze Trickserei ? Und wieso Abzocke ? Er ist doch - wenn auch geringfügig - zu schnell gefahren. Also: Abnicken, zahlen, fertig. Nächstes Mal besser aufpassen, so halte ich das jedenfalls.
Immer diese Rumtrickserei, anstatt mal zu sagen: Ja, hab einen Fehler gemacht, kann passieren, aber dann auch die Konsequenzen tragen.
Klausimaus

brawo1 am 31 Dez 2010 18:15:32

Auch nur mal so! Es wird überall getrickst, auch bei der Polizei und gar nicht so wenig. Warum soll man nicht, wie gerade in solch einem Fall, nicht auch mal tricksen, wenn man ganz legale Möglichkeiten verwendet.

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Ein schönes Sprichwort, welches wieder einmal zutrifft.

brawo1 am 31 Dez 2010 18:16:49

Auch nur mal so! Es wird überall getrickst, auch bei der Polizei und gar nicht so wenig. Warum soll man nicht, wie gerade in solch einem Fall, nicht auch mal tricksen, wenn man ganz legale Möglichkeiten verwendet.

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Ein schönes Sprichwort, welches wieder einmal zutrifft.

Amue am 31 Dez 2010 18:35:40

Klausimaus du hast mir von der Seele gesprochen. :daumen2:

Guten Rutsch
und ein gutes
und unfallfreies Jahr
wünscht
Euch
Achim

mueckenstuermer am 31 Dez 2010 18:59:25

Auch in Owi-Sachen gilt die

Unschuldsvermutung und das
Schweigerecht

des Betroffenen. Bitte nicht vergessen!

Und dass Radaranlagen meistens an den harmlosen Straßenabschnitten stehen und eben selten vor dem Kindergarten, ist eine Tatsache, weil sie sich sonst nicht rechnen.

In diesem Sinne: Macht von Euren Grundrechten Gebrauch, am besten gleich im neuen Jahr damit anfangen.

m.

Eddy am 31 Dez 2010 19:05:48

Hallo,

kann mich Klausimaus auch nur anschliessen.

Für 20,00 Euro so ein Wind zu machen. Er ist zu schnell gefahren und dann zahlt man halt den Obulus, mal verliert man eben auch mal. Dafür fährt er vielleicht an anderer Stelle auch mal schneller und wird nicht geblitzt.

Eddy

garagenspanner am 31 Dez 2010 19:47:24

mueckenstuermer hat geschrieben: Und dass Radaranlagen meistens an den harmlosen Straßenabschnitten stehen und eben selten vor dem Kindergarten, ist eine Tatsache, weil sie sich sonst nicht rechnen.

m.


Wohl wahr , wohl wahr gesprochen mein Lieber , mich hat es im OKtober im Landkreis Uelzen ( haben wohl die meisten Blitzanlkagen in den alten BL ) erwischt auch mit 11 zuviel . AUF EINER BUNDESSTRASSE mit erlaubten 100 , wurde ich mitten in der Wallapampa
mit 111 geblitzt. Wobei es war ein feines Foto von mir am Volant meines 265 Psigen Töff-Töffs :) :)
Ich habe widerspruchlos gezahlt :)
beste gut-Rutsch vom Plöner See
Jan

garagenspanner am 31 Dez 2010 19:48:18

mueckenstuermer hat geschrieben: Und dass Radaranlagen meistens an den harmlosen Straßenabschnitten stehen und eben selten vor dem Kindergarten, ist eine Tatsache, weil sie sich sonst nicht rechnen.

m.


Wohl wahr , wohl wahr gesprochen mein Lieber , mich hat es im OKtober im Landkreis Uelzen ( haben wohl die meisten Blitzanlkagen in den alten BL ) erwischt auch mit 11 zuviel . AUF EINER BUNDESSTRASSE mit erlaubten 100 , wurde ich mitten in der Wallapampa
mit 111 geblitzt. Wobei es war ein feines Foto von mir am Volant meines 265 Psigen Töff-Töffs :) :)
Ich habe widerspruchlos gezahlt :)
beste gut-Rutsch vom Plöner See
Jan

creativi am 01 Jan 2011 19:49:37

Danke für euere zahlreichen Meinungen dazu.


Der nächste der "er" zu mir sagt bekommt übrigens auch einen Strafbefehl (nurmalsoanmerkundlacht)

LENE... immernoch!

Eddy am 01 Jan 2011 21:01:51

Sorry.

Eddy

migula am 01 Jan 2011 22:58:34

Ich lasse mir in solchen Fällen mal das Bild zusenden. Wenn ich darauf eindeutig zu erkennen bin, wird bezahlt!
Übrigens, die Bußgeldbehörde lässt sich zur Identitätsfeststellung, vom Einwohnermeldeamt, das Bild des Personalausweises zukommen.

couchpotato am 02 Jan 2011 14:50:51

migula hat geschrieben:Ich lasse mir in solchen Fällen mal das Bild zusenden. Wenn ich darauf eindeutig zu erkennen bin, wird bezahlt!
Übrigens, die Bußgeldbehörde lässt sich zur Identitätsfeststellung, vom Einwohnermeldeamt, das Bild des Personalausweises zukommen.
Dann ist es ja prima, dass mein Bild im neuen (alten) Perso so richtig grütze aussieht... :D

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