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Harte Bestrafung wäre hier angebracht :!:
Diese Laserpointer können schwerste Schädigungen des Auges nach sich ziehen . Wenn die Frau selbst gefahren ist -> Führerscheinentzug auf Lebenszeit und Schmerzenzgeld an die Geblendeten :!: Ich habe für solche Aktionen " Null" Verständnis :twisted: Da stimmt das Sprichwort wieder, dass Alter nicht vor Torheit schützt. Wie kann man nur so blöd sein?
Der Frau sollte auf jeden Fall der Führerschein entzogen werden, falls sie überhaupt einen hat und natürlich höchst mögliche Bestrafung. die Dinger sollen doch verboten werden :roll: Hallo Wolf,
Bin auch deiner Meinung. Die Frau wird wohl wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr mit gleichzeitiger gefährlicher Körperverletzung bestraft werden. In der Regel gibt es einen 1 jährigen Führerscheinentzug und eine heftige Geldstrafe. Der Gebrauch dieser gefährlichen grünen Laserpointer ist ähnlich einem Radarwarner verboten, der Kauf jedoch nicht. Was für ein Irrsinn! bertel in Hamburg haben Jugendliche Flugzeuge
beim Landeanflug damit "angeleuchtet" Piloten behindert! gab sogar Gerichtsverhandlung und RICHTIG STRAFE!! Stand heute auch bei uns in der Zeitung. Ich frag mich auch, wie man auf so eine Idee kommt und was man mit dem Teil eig. in einem Womo will???
Dass es einen Polizisten getroffen hat, freut mich irgendwo, denn damit folgt die Strafe dann mal gleich auf dem Fuß. Normalerweise erwischt man solche Leute ja nicht. (Also, es freut mich nicht für den Polizisten, schon klar oder? :) )
:yau: ... RÜBE AB ... (oder was ?) Jetzt bleibt mal auf dem Teppich, klar ist das nicht in Ordnung und die Frau wird (irgendwie) bestraft ... aber "passiert" ist auch nix, oder :?: Rübe ab................. aber nur mit Laser :D
Peter
Das ist aber in meinen Augen eine komische Einstellung. Da kommt nächstens einer zu dir, hält dir die Pistole an den Kopf und drückt ab. Die Waffe klemmt und du sagst dann nur, halb so schlimm, ist ja nichts passiert. Sorry Wolf,
das ist keine "komische Einstellung", sondern "Verhältnismäßigkeit". Es kommt halt schon drauf an, ob aus einem Vergehen auch Schaden erwächst ... Bleib bei Deinem Beispiel : ein bewaffneter Raubüberfall wird doch auch "niedriger" bestraft als ein Mord. Hier war´s ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nix weiter. Dafür gibt´s bestimmt irgendeine Strafe ---> fertig. Kein Grund nach hochstmöglicher Bestrafung zu rufen :? mein Gott, wie blöd muß man denn sein???? Und das mit 61 Jahren!!!!
Ich denke auch das die gut bestraft wird, da wird ein Richter keine Gnade kennen. Und die Dinger sind hier verboten, aber bei EBAY kannst Du Dir Farbe, Länge, Lux....... alles aussuchen. Die Welt ist klein!!!!
Hallo Wolfgang, deinen Einwand, Rübe ab, habe ich ironisch verstanden und wenn ich von höchstmöglicher Bestrafung schreibe, so meine ich und darüber werden wir uns wohl einig sein, dass damit nur die lt. Gesetz höchstmögliche Strafe gemeint sein kann und bestimmt nicht Rübe ab. Du hast da bei höchstmöglicher Bestrafung etwas hinein interpretiert, was so nicht zu lesen war. Deswegen kann man durchaus die lt. Gesetz höchstmögliche Strafe verlangen bzw. befürworten. Hallo zusammen
Alle die schon mal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren sind mögen sich "Bitte" aus diesem Thema raus-halten. Ich spreche nicht von einer Flasche Bier! "Ich bin der erste der sich raus-hält" :oops: 8) Ich denke schon das die Frau sich keine Gedanken über die Folgen gemacht hat.
Die hat das warscheinlich für harmlos gehalten. Dieter allerdings gingen Beiträge über diese Dinger schon haufenweise durch die gängigen Medien. Siehe obigen Post mit den Piloten, war ein riesiger Aufmacher, dann kann ich mich auch als Nichtsportfan daran erinnern, daß "Fans" der Gegenmannschaft mal gemeint haben den Tormann anzublinken usw. usw.... Laserpointer an sich sind natürlich nicht verboten - zum Zeigen auf einer Tafel bei Präsentationen, Konferenzen usw. sind sie natürlich zugelassen (bis zu einer Leistung von 1 mW). Auf jedem Gerät oder zumindest auf der Verpackung steht aber groß drauf, dass man *nicht* Menschen damit anleuchten soll und welche Gefahren drohen. Daher kann man sich auch nicht herausreden, man wüsste nicht dass man damit nicht andere Leute blenden darf.
Und wo bitte steht, dass die Dinger verboten sind? Die Laserpointer verwendet man als Lichtanzeigegeräte bei Vorträgen mit Projektionen an eine Leinwand. Das sind sehr nützliche und sinnvolle Geräte. Würdet ihr ein Auto verbieten, nur weil ein Idiot damit jemanden gezielt über den Haufen fährt? Wolfgang
Die Herstellung sollte verboten werden. Das einzig Wahre und nix anderes!!! Höchstmögliche Strafe? Gedanken lesen ist hier nicht möglich. Albert -und den "Herrn Gemahl" sollte man auch "aus dem Vekehr ziehen".
Nun last mal die Kirche im Dorf :( Vieleicht die Kinder auch mit bestrafen :roll: Noch haben wir keine Sippenhaft in Deutschland. dieter
Klar Wolf ... hab ich schon auch so verstanden ... :) Aber ich wehr mich halt immer gegen den Schrei nach "schärferer Strafe" ... was wir haben ist genug : es gehört nur auch so angewandt und nicht "verwässert".
Hoho Vorsicht , ich hafte nicht für dummheiten meiner Frau und du bestimmt auch nicht :!: Peter Natürlich haften wir nicht für die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten unseres Partners. Aber dieser "Hohlroller" von Ehemann muß doch wohl mitbekommen haben, was für "Späßchen" seine Frau auf dem Beifahrersitz treibt. Zumindest hat er es nicht unterbunden, was auf die geistigen Fähigkeiten beider Personen schließen läßt.
Wie würde Malmsheimer sagen ? SUBFONTANELL SCHWACH MÖBLIERT Hans-Jürgen :snoopy:
da muß ich dir absolut recht geben , ganz helle kann der nicht sein sonst hätte der seine Mutti zur Ordnung gerufen. Peter
Wolfgang, da bin ich auf deiner Linie, kann ich voll unterschreiben.
moin moin liebe Fahrensleut :) als mittlerweile pensionierter Fluglotse sage ich Folgendes : diese Aktionen gegen die Luftfahrt ( kein Einzelfall übrigens...) wurden nicht hart genug bestraft. Die potentielle Folge eines ernsthaft geblendeten Piloten kann zu hunderten von Toten und Verletzten führen. die 61-jährige WoMo-Fahrerin wird mit einem blauen Auge davonkommen , LEIDER. Ich bin für Sicherheitsverwahrung !!!! Denn: wer so etwas tut , begeht diese Taten vorsätzlich , will also Anderen Schaden zufügen. Jan PS. bei sowas verliere ich den Humor Ehrlich gesagt geht MIR PERSÖNLICH das jetzt doch zu weit. :wink:
Wenn einer sein Womo "vorsätzlich überlädt" was dann ? JA klar, Technisch gesehen darf es sogar "noch mehr wiegen". Alles blabla. Vielleicht ist der Laserpointer "ungefährlich" wegen zu schwacher leistung und der Polizist hat zu empfindliche Augen. Ohne geeignete Schutzbrille darf der gar nicht Autofahren ? Natürlich ist es Saudumm sowas zu machen , genau wie auch mein Text saudumm war. Wollte nur mal Wachrütteln :D . Aber bitte Augenmaß behalten und nicht "überreagieren". tober
Da gibt es wahrlich andere Dinge, deren Herstellung man vorher verbieten sollte.
Kleiner Scherz? Das kann ja nicht ernst gemeint sein. Hallo,
versuch doch mal jemand einem vorbei fahrenden Autofahrer mit einem Laserpointer genau ins Auge zu treffen. Und das auch noch so lange, dass ein Schmerz auftreten kann. Viel Erfolg beim Versuch :D Polizisten sind vielleicht besonders schmerzempfindlich ? :D eisbaerchen Helmut :D Hallo Helmut ! :D
du brauchst nur Bruchteile einer Sekunde, um jemanden mit den heutigen leistungsstarken laserpointern schmerzhafte oder auch bleibende Schaeden zuzufuegen. Eine mir persoenlich bekannte Person hat nur die Refelektion / Spiegelung aus einem Fenster abbekommen, und der musste schon zum Augenarzt. Glaub mir das. aus Bernkastel-Kues Achim
Dazu sollte man wissen was ein Laser macht! Ein Laser überträgt halt Energie. Und die Powerpointer soviel das man damit Papier versengen kann. Praktisch reicht schon kurzer Strahl auf die Netzhaut (millisekunden) um die Netzhaut (Augenhintergrund, Wandler der optischen Singale in bioelektrische Impulse) dauerhaft zu schädeigen. Denn vernarbte Netzhaut funktioniert nicht mehr!! Es kommt zum Gesichtsfeldverlust oder gar zum teilweisen Ausfall der Retina, das Netzhautzentrum was zur Folge hat, das die fokusierte Sehschärfe abnimmt. Weiterhin kann die Hornhaut (ist die Haut auf dem gesamten Glaskörper) beschädigt werden, so das sich Vernarbungen bilden. Mit etwas Glück geht das wieder weg. Falls der Schaden zu groß wird, kann das heute operativ (riskant) mittels Kunstoffeinsatz behoben werden, bleibt aber dann immer problematisch. Ausch können die Kapilaren des Auges getroffen werden, was die Selbstreinigung des Auges behindert (Grauer Star) auch hier ist ein riskanter opativer Eingriff notwendig aber möglich. Daher hätte diese Frau auch mit einem Luftdruckgewehr schießen können, wäre fast das gleiche gewesen. Daher gehört die Frau nicht nur wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor den Kadi, sondern wegen vorsätzlicher schwerer versuchter Körperverletzung mit eventueller Todesfolge (Verkehrsunfall)angeklagt und muss dem Phsychator vorstellig werden. Nicht ohne Grund tragen alle die beruflich mit Lasern zu tun haben, Schutzbrillen. Auch Kinder die damit rumspielen sollte generell der Laserpointer weggenommen werden!!!!! Egal ob gefährlicher Chinaimport oder gewöhnlicher Laserpointer. Bei einem Klappmesser, stellt sich ja auch nicht die Frage ob es scharf ist! Achtet auf eure Gesundheit, die Teile sind gefährlicher als sie aussehen! Jörg Aber die Dinger gleich verbieten?
Da fällt mir noch ein... Autos mit 250 PS... Messer... Glasflaschen... 100 Watt Glühbirnen... Luftgewehre... Steine... Hatten wir alles schon, brauchen wir garantiert nicht mehr. |
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