giovannibastanza am 22 Mär 2011 14:56:53
Hallo,Hickie, ich hatte das gleiche Problem als ich mir ein anderes Womo kaufen wollte . Es waren nur 2 Gurte im Fahrzeug verbaut , nämlich Fahrer und Beifahrer. Um jemanden mitzunehmen hätte jemand ohne Gurt am Dinette sitzen müssen , das wäre rechtlich ok gewesen , denn es heißt wenn keine G. vorhanden sind oder nicht eingebaut werden können muß nicht angeschnallt werden.
Bei Erwachsenen kein Problem , es sei denn du hast es mit einem übereifrigen Polizisten zu tun , dann hilft nur Überzeugungsarbeit oder anzeigen lassen und dann Einspruch erheben.
Bei Kindern sieht das anders aus , da ist der Fahrer in der Verantwortung.
Deshalb habe ich mich mit dem TÜV Hannover auseinandergesetzt und wir sind zu folgender Übereinkunft gekommen:
Vorsicht bei gewagten Vorrichtungen und nicht ohne Abnahme , da die ABE für das Fahrzeug erlischt.
Sollte aber die Befestigung der Sicherheitsgurte z.B. mit handelsüblichen Rahmen erfolgen (Internetangebote googlen) ,dann ist der Tüv bei der Abnahme sehr großzügig , weil der Halter dann mehr für die Sicherheit getan hat als der Hersteller für richtig hielt .
Ich hab dann allerdings aus anderen Gründen auf den Kauf verzichtet.
Das heute noch Womo verkauft werden in denen nur zwei Gurte vorhanden sind halte ich für Bodenlos.
Giovannibastanza