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Was zählt Achslast oder Gesamtgewicht?


Wohnifahrer am 15 Apr 2011 22:16:57

Hallo,

wenn ich meine Achslasten zusammenrechne komme ich auf ein höheres Gewicht, wie mein zulässiges Gesamtgewicht.

Heute war ich beim wiegen und bin an mein zulässiges GG gekommen. Laut Achslast kann ich aber noch etwas aufladen. Was zählt denn jetzt eigentlich? Die Achslast oder Gesamtgewicht? Oder beides zusammen?

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reimopilot am 15 Apr 2011 22:28:49

Beides !

dieter2 am 15 Apr 2011 22:37:25

Du kannst das zulässige Gesammtgewicht ausnutzen ohne die zulässigen Achlasten zu überschreiten.

Die Achlasten addieren geht nicht.

Dieter

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Schrotti-Ks am 16 Apr 2011 00:07:46

Die Achslasten geben die Maximale Traglast der Achse an.

Beispiel

Achslast 1800kg ..... diese achse darf maximal 1800kg MIT ladung wiegen

2. Beispiel

Achse 1 : 1800kg
Achse 2 : 2100Kg
Gesamtgewicht : 3500kg

Du kannst also auf Achse 1 : 1800kg laden kannst dann aber auf Achse 2 nur noch 1700kg laden weil dann 3500kg erreicht sind, oder eben hinten 2100Kg und dafür vorne nur 1400kg weil auch wieder die 3500kg erreicht sind.

Alles Klar :ja:

de Micha

babsi64 am 16 Apr 2011 07:54:54

Hallo Sascha,

grundsätzlich mußt du die zul Gesamtmasse des Fahrzeugs einhalten. Dabei mußt du darauf achten, dass die Zuladung so verteilt ist, dass keine der Achsen überlastet wird.
Die Verteilung der Ladung ist jedoch relativ schwierig und deshalb ist die Summer der Achslasten i.d.R. höher als die zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges.

Also: die zu.Gesamtmasse zählt.


Babsi

heiinjoy am 16 Apr 2011 12:10:10

Hallo Wonifahrer,

es wird das zuerst überschrittene Gewicht genommen. Die Preise sind übrigens gleich, egal ob die Achslast oder die zulässige Gesamtmasse überschritten ist. Nur die Tatbestandsnummer ist unterschiedlich. Und ab ca. 10% wird erfahrungsgemäß in Deutschland aus- oder umgeladen (letzteres falls möglich).



Heiinjoy

Bergbewohner1 am 16 Apr 2011 12:33:21

heiinjoy hat geschrieben:Hallo Wonifahrer,

es wird das zuerst überschrittene Gewicht genommen. Die Preise sind übrigens gleich, egal ob die Achslast oder die zulässige Gesamtmasse überschritten ist. Nur die Tatbestandsnummer ist unterschiedlich. Und ab ca. 10% wird erfahrungsgemäß in Deutschland aus- oder umgeladen (letzteres falls möglich).



Heiinjoy

Das war doch gar nicht die Frage und auch schon tausend mal durchgekaut :!:

pacific03 am 16 Apr 2011 21:14:12

Wär whol zu schön wenn nur die Achslast zählt. Denke es würde dann eine ganze Menge mehr 3,5t Womo's geben.

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