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Abfahrt Fähre durch Streik verzögert /was für Rechte?


Gast am 11 Mai 2011 09:13:02

Ich hätte eine Frage bezüglich eines evtl. Streiks, an dem Tag, an dem unserer Fähre nach Griechenland abfahren würde.

Regulär sind wir insgesamt nur ca. 15 Tage in Griechenland. Durch einen Streik würde es z.B dazu kommen, dass die Fähre erst 2 Tage später ablegt.

Was hat man dem Fährbetreiber gegenüber für Rechte?

Der vereinbarte Vertrag wäre somit nicht erfüllt. Könnte ich vom Vetrag zurück treten und von Minoan mein Geld zurück fordern?

Der ganze Aufwand würde sich bei insgesamt 5 Tagen Anreise, für effektiv 12 Tage Griechenlandurlaub nicht lohnen. Dann lieber 3 Wochen FR oder SP.

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Gast am 11 Mai 2011 11:58:13

Dann hast du das Recht 2 Tage länger Urlaub in Italien zu machen :D

Ich glaub kaum, daß du irgendeinen Cent von der Gesellschaft für entgangene Urlaubsfreuden zurückbekommst.
Hast du schon mal vom Bahnstreik gehört? Meinst du die Leute die davon betroffen waren und nicht arbeiten konnten, haben den Verdienstausfall von der Bahn ersetzt bekommen, no way, keinen einzigen Cent.
Das sind Ereignisse die die Gesellschaft nicht beeinflussen kann, die Gesellschaft streikt ja nicht sondern die Mitarbeiter...

Also plane das ein und schau dir was in Italien an, es soll ja Leute geben die machen dort sogar Urlaub. :D

Nehms gelassen, wie die Griechen bzw. die Italiener

EDIT: Hab deinen Fred nochmal gelesen, ja vielleicht bekommst du das Geld zurück,aber nur wennn an dem Tag auch tatsächlich getreikt wird. Ruf doch einfach mal bei Minoan an

Ciao
Didier

merten am 12 Mai 2011 20:11:16

Steht doch in den AGB´s:
--> Link
Keine Haftung bei höherer Gewalt. Streik ist rechtlich gesehen höhere Gewalt.


Merten

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Gast am 12 Mai 2011 21:31:44

Hallo,

ich habe im Netz folgende 2 Aussage zum Thema - "Was ist höhere Gewalt?" - gefunden.

1.
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.

2.
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft).

Wenn Mitarbeiter von Minoan streiken, wäre dies demnach keine höhere Gewalt. Der Streik von Minoan Mitarbeiter wäre keine Handlung Dritter!

wolfherm am 12 Mai 2011 21:38:25

briard75 hat geschrieben:Hallo,

ich habe im Netz folgende 2 Aussage zum Thema - "Was ist höhere Gewalt?" - gefunden.

1.
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.

2.
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft).

Wenn Mitarbeiter von Minoan streiken, wäre dies demnach keine höhere Gewalt. Der Streik von Minoan Mitarbeiter wäre keine Handlung Dritter!


Natürlich sind das in dem Falle Dritte. du hast gegen das Unternehmen Ansprüche, wenn das Unternehmen was falsch macht, Sorgfaltspflichten verletzt usw.

Wenn alle Mitarbeiter der Gesellschaft an Salmonellen erkranken und ausfallen, ist das auch höhere Gewalt. Und die Wahrnehmung eines Grundrechtes (Streik) ist auch höhere Gewalt.

Wenn dem nicht so wäre, wären Unternehmen wehrlos gegenüber Forderungen verbunden mit der Drohung von Streil, weil dann immer Schadenersatzansprüche im Raum ständen.


LG Wolfgang

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