briard75 hat geschrieben:Hallo,
ich habe im Netz folgende 2 Aussage zum Thema - "Was ist höhere Gewalt?" - gefunden.
1.
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.
2.
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft).
Wenn Mitarbeiter von Minoan streiken, wäre dies demnach keine höhere Gewalt. Der Streik von Minoan Mitarbeiter wäre keine Handlung Dritter!
Natürlich sind das in dem Falle Dritte. du hast gegen das Unternehmen Ansprüche, wenn das Unternehmen was falsch macht, Sorgfaltspflichten verletzt usw.
Wenn alle Mitarbeiter der Gesellschaft an Salmonellen erkranken und ausfallen, ist das auch höhere Gewalt. Und die Wahrnehmung eines Grundrechtes (Streik) ist auch höhere Gewalt.
Wenn dem nicht so wäre, wären Unternehmen wehrlos gegenüber Forderungen verbunden mit der Drohung von Streil, weil dann immer Schadenersatzansprüche im Raum ständen.
LG Wolfgang