rinto am 12 Mai 2011 20:43:24
Warum solte das bei der ( gesetzlichen ) Gewährleistung nicht gelten ? Auch hier haben Veränderungen der Sache durch Eingriffe Dritter selbstverständlich Einfluss auf das Bestehen. Ob das Anbringen von Ösen statt Klemmen einen derartigen Eingriff darstellt, ist Auslegungssache. Allerdings ist der Begriff des Eingriffes weit auszulegen, so dass JEDE Veränderung, die Einfluss auf die Funktionsweise oder die Unversehrtheit des Geräts haben könnte, damit gemeint ist, dieses also baulich oder in der Funktion verändert,
Viele aus Nürnberg, Edgar