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Lohnt sich die WSP Wohnmobil Schutz Premium Versicherung


mithrandir am 03 Sep 2011 22:54:56

Hallo,
wir haben uns jetzt endlich ein WoMo zugelegt. Wenn es bei uns steht, erscheint es natürlich bei den Neuvorstellungen. ZUnächst muss aber erst versichert und zugelassen werden.
Und bei der Versicherung bin ich gerade.
Ich habe mir von den üblichen Verdächtigen Angebote eingeholt.
Die unterscheiden sich ja im prinzip nicht wirklich. Außer im Preis.
Im Grunde bieten alle auch eine Premiumzusatzversicherung an.
Mit folgenden Leistungen:
    - Ausland Schadenschutz (man bekommt den Schaden ersetzt, auch wenn der Gegner im Ausland schuld ist) --> Bleibt man da so oft auf seinem Geld sitzen?
    - Fahrer Schutz Premium (Unfallversicherung --> habe ich schon privat)
    - Ersatz für Folgeschäden von Marderbissen --> was kann da schlimmstenfalls passieren?
    - KFZ Haftpflicht beim Führen fremder Fahrzeuge --> habe ich nicht kapiert
    - Mitversicherung von Lawinen und Muren --> Risiko halte ich bei unserem Urlaubsprofil vernachlässigbar
    - Erweiterte Basler Assistance --> ?
    - Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit --> bietet ein Anbieter sogar im normalen umfang an


Was meint Ihr? lohnen sich die etwa 69 Euro zusätzlich, wenn eh schon ein Assistance Schutz besteht?

Danke schon mal für die Infos.

Mith

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haballes am 03 Sep 2011 23:35:17

Rmv und bei keiner Mobilitätsgarantie ADAC. Will deine Holde Geschmeide und deine Zwerge teure Spielkonsolen mitschleppen, Inhalt versichern, ansonsten noch die Auslandssituation im Falle des Unfalles abklären. Mehr brauch nich. Glaub ich.

Gast am 04 Sep 2011 01:38:59

? ? ?

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pipo am 04 Sep 2011 10:38:57

Die Frage was an Zusatzversicherungen benötigt wird.
10 schreiben nein, 10 schreiben unbedingt.

Du musst für Dich wissen, ob Du persönlich diesen Schutz brauchst und wenn
es nur darum geht, beruhigt in den Urlaub zu fahren.


peter

pe-100ci am 04 Sep 2011 11:03:24

Hallo mithrandir!

- bei unverschuldeten Schäden im Ausland erhält man sein Geld oft erst nach Jahren!
- es sind beide Unfallversicherungen leistungspflichtig
- angebissener Kabelbaum od. Schläuche sind der direkte Schaden,
aber ein Bremsversagen wegen angebissener Bremsleitung und event. Totalschaden des Fahrzeuges = Folgeschaden!
- im Süden sind die gesetzl. Versicherungssummen für Leihwagen od. Privatautos oft sehr niedrig, deine Kfz-Haftpfl. leistet in von dir verschuldeten Unfällen den übersteigenden Betrag.
- Murenabgänge sind in allen Ländern durch Unwetter möglich.
- Abschleppen nicht nur bis zur nächsten Vertragswerkstätte, sondern event. bis nach Hause.
- grobe Fahrlässigkeit könnte schon das Wechseln einer CD während der Fahrt sein.
- bitte auch den Geltungsbereich der Haftpflicht, der Kasko und der RS-Versicherung genau hinterfragen!

LG

mithrandir am 04 Sep 2011 14:36:40

OK, Danke erst mal für die Hinweise.
Ich hatte vergessen, dass ich ADAC Plus Mitglied bin. Habe noch gar nicht nachgefragt, ob die das woMo klaglos akzeptieren.
Dass es 11 Meinungen gibt, wenn man 10 Leute fragt, weiß ich. Deshalb achte ich gerne darauf, was geschrieben wird. Hauptsächlich entsprechende eigene Erfahrungsberichte sind am interessantesten.
Nach dem Motto: "Ich hatte schon drei Unfälle ohne WSP..." ging gut.
"Oder da war ne Bagatelle, hätte ich nur ne WSP gehabt..."
Dass letztendlich mein Gefühl entscheidet ist klar, aber eine Annäherung an die Problematik ist schon gut.

homa am 04 Sep 2011 16:12:22

mithrandir hat geschrieben:OK, Danke erst mal für die Hinweise.
Ich hatte vergessen, dass ich ADAC Plus Mitglied bin. Habe noch gar nicht nachgefragt, ob die das woMo klaglos akzeptieren.
............
.
So weit ich weiß, limitiert der ADAC die Fahrzeughöhe auf 3,20 m, weil die Abschlepper eine Grundhöhe von 80 cm haben und dann die 4m - Brückenhöhe nicht überschritten wird.
Ob es eine Längen - oder Gewichtsbeschränkung gibt, weiß ich leider nicht.
Wir sind mit 7,60 m und 3,5 t schon transportiert worden.


mithrandir am 05 Sep 2011 09:47:39

homa hat geschrieben:.
So weit ich weiß, limitiert der ADAC die Fahrzeughöhe auf 3,20 m, weil die Abschlepper eine Grundhöhe von 80 cm haben und dann die 4m - Brückenhöhe nicht überschritten wird.
Ob es eine Längen - oder Gewichtsbeschränkung gibt, weiß ich leider nicht.


Danke, ja, habe mittlerweile auch mehr gefunden. Die 3,2 m gelten immer noch. Da habe ich mit 3,12 moch Glück gehabt. Bei der Länge liegt die Grenze wohl bei 10 m.
Was ich so gelesen habe, kommt kein Versicherungsschutzbrief mit den ADAC Leistungen mit.
Dann werde ich wohl dem Verein treu bleiben. und erst mal ohne WSP fahren.

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