altenrather am 05 Sep 2011 13:54:39 Hallo,
auch unser WoMo hat jetzt einen größeren Hagelschauer abbekommen und sehr viele Spuren auf dem Dach hinterlassen.
Da beim Vorbesitzer auch schon ein Hagelschaden war, allerdings sehr sehr gering, und meiner jetzt wesentlich stärker, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich weiß auch nicht, ob der Vorbesitzer den Schaden gemeldet hat oder nicht.
Fragen kann ich ihn nicht mehr, da er verstorben ist....wie kriege ich heraus, ob ein Hagelschaden schon abgerechnet wurde?
Tipsel am 05 Sep 2011 14:10:10 Du meldest deinen Hagelschaden an und wenn ein alter abgerechnet wurde und die Versicherung davon weiß, teilt sie es dir mit.
Dann kannst du immernoch den Sachverhalt klären und schaust mal, wie sich die Versicherung dazu stellt.
Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer gar nicht abgerechnet. Jedenfalls kannst du das garnicht wissen, wenn im Kaufvertrag nichts darüber steht.
altenrather am 05 Sep 2011 16:29:00 Hallo Tipsel,
danke für den Tip.
Ich werde es so machen.
Hatte nur Angst, das die von der Versicherung mir evt. unterstellen könnten, das ich Versicherungsbetrug machen möchte.
Ingo
bertel am 05 Sep 2011 17:23:20 Hallo,
bitte nicht den Hagelschaden melden, ohne auf einen evtl. abgerechneten Schaden hinzuweisen. Dann bist du auf der scheren Seite. Unterläßt du diesen Hinweis, kannst du schnell mit einem "Versicherungsbetrug" dabei sein...
bertel
garagenspanner am 05 Sep 2011 17:33:12 moin moin ,
bertel hat 100% Recht .
Bitte die Meldung in Schriftform abfassen ( Einschreiben/Rückschein).
Den Vorschaden ausdrücklich erwähnen . aussagekräftige Bilder beifügen .
vom See im Regenland
Jan
roth58 am 05 Sep 2011 18:27:46 Hallo,
aus eigener Erfahrung, unbedingt Vorschaden angeben. Die Versicherungswirtschaft speichert alle gemeldeten Schäden in einer Datei. Anhand der Fahrgestellnummer wird geprüft, ob Vorschäden, egal welcher Art, also nicht nur Hagelschäden, abgerechnet wurden. Und wirklich Vorsicht bei der Abwicklung. Alle notwendigen Unterlagen, Meldungen etc., die an die Versicherung gehen, kopieren. Sofern die Versicherungsbedingungen nichts anderes aussagen, wird nach Schätzung des Gesamtschadens der Vorschaden in Abzug gebracht.
Günther
brawo1 am 05 Sep 2011 18:29:03 Da Veronika und Ingo nicht bekannt ist, ob der Schaden schon abgerechnet wurde, kann es kein Fall von Betrug sein, denn da wäre Vorsatz notwendig. Es fehlt also an einem notwendigen Tatbestandsmerkmal. Ich würde es mit gutem Gewissen nicht mitteilen.
brawo1 am 05 Sep 2011 18:31:31 Da Veronika und Ingo nicht bekannt ist, ob der Schaden schon abgerechnet wurde, kann es kein Fall von Betrug sein, denn da wäre Vorsatz notwendig. Es fehlt also an einem notwendigen Tatbestandsmerkmal.
bertel am 05 Sep 2011 18:37:03 Hallo Wolf,
jetzt gehen wir mal ausnahmsweise in unseren Meinungen auseinander. :D
Sobald dem Mitteiler ein Schaden bekannt ist und dieser den ihm bekannten Schaden bei der Versicherung nicht angibt, kann dies ein Betrug sein. Es dürfte hier auf die Absicht ankommen, einen finanziellen Vorteil zu erzielen. Was der Mitteiler annimmt, dürfte von sekundärer Bedeutung sein.
Zumindestens hat die Versicherung einen trifftigen Grund, die Schadensregulierung abzulehnen.
bertel
felix52 am 05 Sep 2011 19:22:40 altenrather hat geschrieben:Hallo, auch unser WoMo hat jetzt einen größeren Hagelschauer abbekommen und sehr viele Spuren auf dem Dach hinterlassen. Da beim Vorbesitzer auch schon ein Hagelschaden war, allerdings sehr sehr gering, und meiner jetzt wesentlich stärker, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich weiß auch nicht, ob der Vorbesitzer den Schaden gemeldet hat oder nicht. Fragen kann ich ihn nicht mehr, da er verstorben ist....wie kriege ich heraus, ob ein Hagelschaden schon abgerechnet wurde?
Moin altenrather,
der vorherige Schaden war sehr, sehr gering? Und Deiner stärker? :roll:
Am besten, der Ausführung von Bertel folgen, um Komplikationen zu vermeiden.Du hast doch selbst geäußert, dass da schon vorher ein Hagelschaden war. Das bringt Dich auf die sichere Seite, selbst wenn es Dich ein paar € kostet, die dann fairerweise net von der "Solidargemeinschaft" übernommen werden müssten.
Ich finde es gut, dass Du hier gefragt hast. :wink:
Felix52
brawo1 am 05 Sep 2011 21:56:12 bertel hat geschrieben:Hallo Wolf, jetzt gehen wir mal ausnahmsweise in unseren Meinungen auseinander. :D
bertel
Hallo bertel,
es wäre ja langweilig, wenn nur eine Meinung richtig wäre, aber vielleicht meldet sich ja auch noch ein Rechtsanwalt zu Wort. Auf der wirklich sicheren Seite ist man auf jeden Fall, und das würde ich machen, vor Schadensmeldung einen Rechtsanwalt befragen, ob ich den Schaden, so wie es geschildert wurde, angeben muss.
brawo1 am 05 Sep 2011 21:57:23 bertel hat geschrieben:Hallo Wolf, jetzt gehen wir mal ausnahmsweise in unseren Meinungen auseinander. :D
bertel
Hallo bertel,
es wäre ja langweilig, wenn nur eine Meinung richtig wäre, aber vielleicht meldet sich ja auch noch ein Rechtsanwalt zu Wort. Auf der wirklich sicheren Seite ist man auf jeden Fall, und das würde ich machen, vor Schadensmeldung einen Rechtsanwalt befragen, ob ich den Schaden, so wie es geschildert wurde, angeben muss.
Ostwestfale am 05 Sep 2011 22:07:52 brawo1 hat geschrieben:Da Veronika und Ingo nicht bekannt ist, ob der Schaden schon abgerechnet wurde, kann es kein Fall von Betrug sein, denn da wäre Vorsatz notwendig. Es fehlt also an einem notwendigen Tatbestandsmerkmal. Ich würde es mit gutem Gewissen nicht mitteilen.
Herzlichehn Glückwunsch!
Dies ist der sichere Weg keinerlei Ersatz von der Versicherung zu bekommen und gleichzeitig noch in die rote Liste zu wandern.
Der Ansatz ist falsch!
Die Versicherungen fragen nicht nur nach der Regulierung, sondern auch nach bekannten Vorschäden.
Und:
Vorschäden: Ja gab es
Bekannt: Ja waren sie.
Damit ist der Sack für die Versicherung zu und wegen dieser falschen Angabe stehst du wegen versuchtem Betrug auf der Liste.
Hurra, notfalls kündigt dir die Versicherung wegen dieser Straftat alle Verträge und du bekommst praktische keine neuen Versicherungen mehr ausser den Pflichtversicherungen:
KFZ-Haftpflicht
Brandversicherung Haus
Also doch besser angeben - weil die Versicherungen inzwischen die Schnauze von Betrügern voll haben.
Bon Voyage
altenrather am 05 Sep 2011 22:40:32 felix52 hat geschrieben:Moin altenrather, der vorherige Schaden war sehr, sehr gering? Und Deiner stärker? :roll:
Felix52
Hallo Felix,
ja, sehr sehr gering, wenn ich den Vergleich jetzt sehe.
Vorher waren es ca. 15 kleine Dellen, jetzt gleicht das komplette Dach von vorne bis hinten einer Mondlandschaft.
Wie ich schon sagte, ich bin da absolut unsicher, wie ich mich verhalten soll.Deshalb frage ich hier in die Runde.
Bei Vertragsabschluß damals wurde nirgends etwas von Vorschäden in irgendwelchen Klauseln hinein geschrieben.
Mir geht es nicht darum, irgendwelchen finanziellen Vorteil auszuschöpfen, aber darum, das, was mir rechtlich zusteht, auch zu bekommen .
Ingo
brawo1 am 06 Sep 2011 00:15:36 Ostwestfale hat geschrieben:brawo1 hat geschrieben:Da Veronika und Ingo nicht bekannt ist, ob der Schaden schon abgerechnet wurde, kann es kein Fall von Betrug sein, denn da wäre Vorsatz notwendig. Es fehlt also an einem notwendigen Tatbestandsmerkmal. Ich würde es mit gutem Gewissen nicht mitteilen.
Der Ansatz ist falsch! Die Versicherungen fragen nicht nur nach der Regulierung, sondern auch nach bekannten Vorschäden. Und: Vorschäden: Ja gab es Bekannt: Ja waren sie. Bon Voyage
Hallo Ostwestfale,
wenn du mit deiner Behauptung, die Versicherung fragt nach Vorschäden, richtig liegst, mir ist dies nicht bekannt, ist die Sache natürlich klar. Ich ging jetzt allein von einem regulierten Schaden aus.
Tipsel am 06 Sep 2011 01:45:16 Die Versicherungen können (ich sag mal "angeblich", weil ich es nicht sicher weiß) auf regulierte Hagelschäden der Fahrzeuge mit Fahrgestellnummer zugreifen und somit Versicherungsbetrug vereiteln - wurde mir so von einem Versicherungsvertreter erzählt. Es gibt Dateien darüber, zu denen alle Versicherungen Zugriff haben. Obs stimmt :nixweiss:
Und das sei nicht nur im Fahrzeugbereich so.
Beduin am 06 Sep 2011 05:52:24 Stimmt schon, denke ich mal, den so wurde es mir auch erzählt. Hatte mir letztens eins angesehen, hatte auch Hagelschaden, der derzeitige Besitzer wollte von nichts wissen. Da habe ich bei der Versicherung nachgefragt. Die geben aber leider keine Auskunft :(
und sehe nicht ein einen Hagelschaden zu zahlen der schon abgerechnet wurde :?
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