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anhaengerkupplung
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Montageort für Anhängersteckdose


baerti am 07 Sep 2011 14:07:50

Hallo zusammen,

habe jetzt viel gelesen über die Anhängerkupplung und die vorgeschriebenen Freimaße aber nichts vergleichbares über die Anhängersteckdose gefunden.

Gibt es dafür auch Vorschriften?

Hintergrund meiner Frage ist folgende Situation: Bei mir ist ein Sawiko Anhängeblock mit AHK montiert. Die Anhängersteckdose war unterhalb des Anhängeblocks befestigt und ist nach Bodenberührung aufgrund des Böschungswinkels jetzt nur noch Schrott.

Habe mich seitdem bewußt mal umgesehen, wie die Steckdose bei anderen Womos befestigt ist und nirgends eine Montage unterhalb der AKH gesehen.

Dies verbietet sich nach meiner laienhaften Vorstellung auch, weil sie dort viel zu gefährdet ist, wie ich selbst erfahren habe.

Wenn es also eine Vorschrift gäbe, die eine solche Montage ausschließt, könnte ich Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machen. Ehe ich mich in dieser Angelegenheit aber an ihn wende, möchte ich mich erst mal schlau machen, wie die Rechtslage ist. Davon hängt es dann ab, ob ich auf Kulanz oder Gewährleistung gehe.

Hoffe, dass mir hier jemand mit dieser Fragestellung weiterhelfen kann.

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Dethleffs 6731 am 07 Sep 2011 18:15:10

Hallo Baerti,

eine Vorschrift, wo die Steckdose montiert wird gibt es nicht.
In der Regel wird sie entweder rechts, oder links, möglichst in der Nähe vom Kupplungskopf, montiert. Unterhalb der Kupplung ist sehr ungewöhnlich.
Bevor ich jedoch einen Rechtsstreit anfange, würde ich mit der Werkstatt erst mal sprechen. Meistens lässt sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Wenn es eine (einigermaßen) renomierte Firma ist, wir dir sicherlich eine neue Dose kostenfrei montiert.
Als Alternative zum Anwalt gibt es auch bei den Innungen eine Schiedsstelle. Diese ist für dich als Kunde kostenfrei. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb Mitglied bei der Innung, bzw. Handwerkskammer ist. Der Schiedsspruch ist für den Betrieb bindend, du kannst jedoch auch (falls du anderer Meinung bist) dennoch den Rechtsweg einschlagen.


Bernd

baerti am 07 Sep 2011 21:14:25

Hallo Bernd,

danke für deine Antwort. Das ist kein Streitwert, um den es sich zu klagen lohnen würde. Mir ging es vor allen Dingen darum, ob es eine entsprechende Vorschrift gibt oder nicht.

Wenn die Lage so ist, wie du beschrieben hast, dann muss man natürlich anders an den Händler herantreten, als wenn man Rechte einfordern kann. Aber, wie gesagt, dafür würde ich niemals einen Rechtsstreit anfangen, das ist es mir nicht wert.

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