Hallo,
wie ist das eigentlich rein rechtlich mit der sog. eVB, die man bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde vorlegen muß. Reicht da die mündliche Angabe, oder muß man das von der Versicherung zugesandte Papier vorlegen? Weiterhin, wie ist das, wenn ich telefonisch von meiner bisherigen Versicherung die eVB bekomme, ich mich aber im nachhinein für eine andere Versicherung entscheide. Ich meine unmittelbar vor der Anmeldung. Die neue Versicherung wurde online abgeschlossen, man wartet auf den Vertrag, unterzeichnet diesen und schickt ihn zurück. Erst dann bekommt man per E-Mail die eVB zu gesand.
Kann ich jetzt die mündlich mitgeteilte eVB meiner bisherigen Versicherung verwenden um das Fahrzeug zuzulassen, oder muß ich auf die neue eVB warten. Ist nicht uninteressant, wenn man ein Fahrzeug in einer weit entfernten Region kauft und die Nummernschilder mitbringen will zur Abholung des Fahrzeuges.
Bitte keine Hinweise auf rote oder gelbe Überf. o.Kurzz.-Kennzeichen.
Wer kennt sich aus?
Albert

