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Elektronische Versicherungsbestätigung


a.miertsch am 04 Nov 2011 17:41:40

Hallo,
wie ist das eigentlich rein rechtlich mit der sog. eVB, die man bei der Anmeldung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde vorlegen muß. Reicht da die mündliche Angabe, oder muß man das von der Versicherung zugesandte Papier vorlegen? Weiterhin, wie ist das, wenn ich telefonisch von meiner bisherigen Versicherung die eVB bekomme, ich mich aber im nachhinein für eine andere Versicherung entscheide. Ich meine unmittelbar vor der Anmeldung. Die neue Versicherung wurde online abgeschlossen, man wartet auf den Vertrag, unterzeichnet diesen und schickt ihn zurück. Erst dann bekommt man per E-Mail die eVB zu gesand.
Kann ich jetzt die mündlich mitgeteilte eVB meiner bisherigen Versicherung verwenden um das Fahrzeug zuzulassen, oder muß ich auf die neue eVB warten. Ist nicht uninteressant, wenn man ein Fahrzeug in einer weit entfernten Region kauft und die Nummernschilder mitbringen will zur Abholung des Fahrzeuges.
Bitte keine Hinweise auf rote oder gelbe Überf. o.Kurzz.-Kennzeichen.
Wer kennt sich aus?
Albert

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NaviGer am 04 Nov 2011 17:46:33

Hallo,
Du brauchst eine neu eVB (mündlich), die Zulassungsstelle kann das prüfen, ob sie gültig ist. Wichtig: die eVB muss für ein Wohnmbil sein.
bei mir war sie es nicht, dann hat sich die Zulassungsstelle mit Hinweis auf die angegebene eine neue besorgt. Duerte halt eine halbe Stunde länger, da wegen Mittagspause nicht alle Schalter besetzt waren.

BOWO am 04 Nov 2011 17:50:35

Die Versicherung überträgt die evb direkt zum Straßenverkehrsamt / Zulassungsstelle.(Anhand deiner Angaben). Zusätzlich erhälst du als Nachweis den evb Code falls es nicht so geklappt hat.

Liegen mehrere evbs vor muss du bei der Anmeldung entscheiden, welcher gilt. Diese Versicherung erhält dann vom Amt elektronisch die Anmeldedaten für den Versicherungsvertrag.
Wie du dann aber aus dem nicht benutzen, aber abgeschlossenen, Verrag raußkommst ist dein Problem, dem Amt ist es egal.

P.S.: Ich habe beim Onlineabschluss bei der HUK24 innerhalb weniger Stunden den Code erhalten, ohne Vertrag per Post hin und her zu schicken.
:) (Allerdings bin ich dort auch schon Kunde).

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Gast am 04 Nov 2011 17:59:49

1. Die EVB Nummer wird vom Versicherer oder Deinem Makler generiert.
2. Die EVB muss für das jeweilige FZG speziel generiert werden. Mit einer KFZ- EVB kannst Du kein WoMo zulassen.
3. Die Zulassung gibt die EVB ein, diese wird dann mit dem Versicherer abgeglichen, die Daten übermittelt.

Ist ein Fehler drinn....dumm gelaufen. Wenn man Glück hat ist das Zulassungspersonal hilfsbereit und ruft beim Versicherer an.

4. Die EVB die Du vom Versicherer, Deinem makler oder Vertreter bekommst, kann auf jedem Wege weitergegeben werden, ob auf dem Ausdruck, ob per SMS oder mündlich. Alles sollte gehen.

5. Der Vertrag kommt erst mit Unterschrift zu stande. Wenn jedoch jemand meint schlauer sein zu wollen, darf sich nicht wundern, wenn der VR mit dessen EVB Du zugelassen hast, eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

Ginge es nach mir, wäre die Bearbeitungsgebühr nicht weniger als 150.--€.

a.miertsch am 04 Nov 2011 18:10:24

P.S.: Ich habe beim Onlineabschluss bei der HUK24 innerhalb weniger Stunden den Code erhalten, ohne Vertrag per Post hin und her zu schicken.

Das ist ja der springende Punkt. Ich habe online nach einer Versicherung gesucht und zwar über das bekannte Unternehmen. die haben mir 3 Angebote aufgezeigt. Abgeschlossen habe ich garnichts. Promt bekomme ich Post von diesen Leuten, ist auch gleich ein Vertrag zum unterzeichnen angefügt,. Nun ratet mal von welcher Versicherung der 3angebotenen? Richtig die Teuerste ist es. Im Anschreiben genau das Prozedere, wie ich es beschrieben habe. Da ich ja keinen Vertrag abgeschlossen habe, kann auf dem Amt auch keine eVB vorliegen. Ich bin mir nur nicht sicher, wenn ich von einer Versicherung telef. eine eVB gesagt bekomme, ob das Amt das akzeptiert, denn ich habe dem Versicherer nur meine Anschrift und meinen Vorversicherer genannt.
Albert

klausevert am 04 Nov 2011 18:25:29

Wenn du die evb nutzt (anmeldest), musste auch zahlen

a.miertsch am 04 Nov 2011 18:30:46

Hallo, Großer Pit,
weil ich eben nicht schlauer sein wollte als ich es bin, habe ich ja die Fragen gestellt.
Dein Punkt4. hat eigentlich alles gesagt, was ich wissen wollte. Danke!
Nun komm mir aber nicht mit einer saftigen Honorarforderung.
Übrigens, die Fahrzeugart war eigentlich garnicht angegeben.
Schönen Abend
Albert

dieter2 am 04 Nov 2011 18:52:46

Um eine EVB Nummer zu erhalten braucht man vorher keinen Vertrag abschließen.

Der Vertrag kommt erst nach der Anmeldung zustande.

Ich rufe meinen Versicherungsmann an das ich ein Auto anmelden will,und der
schickt mir die Nummer per Mail.
Mann kann jeder Versicherung anrufen um die Nummer zu bekommen.

Die Zulassungsbehörde ist mit den Versicherungen übers Netz verbunden,der Beamte gibt nur die Nummer ein und weis das
die Deckung da ist.

Dieter

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