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Lichtblick für "alte" Womos in NRW!


Gast am 25 Okt 2011 11:15:47

Hallo,

folgende Ausnahmeregelung gibt es für NRW,
vielleicht profitiert der Eine oder Andere von Euch davon :

Ausnahmeregelungen für WohnmobileFür Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrtauf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzoneerforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nichtmöglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelleist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunktder Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

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Re_tep am 25 Okt 2011 16:51:40

Finde ich grundsätzlich sehr gut, dass sich a. jemand gefunden hat, der das Problem von Verbraucherseite angegangen ist und b. eine halbwegs brauchbare Lösung dabei herausgekommen ist.
Wenn Politiker etwas eingestehen, also zurückrudern, dann macht mich das allerdings sehr skeptisch. Bei genauem Hinschauen ist alles bis auf diese 4.500 EUR Grenze in Ordnung. Diese EUR-Grenze ist allerdings Kaugummi. Was momentan noch 5.000 EUR kostet (gemeint ist wohl das Pirelli-System) kann schon morgen zum Angebotspreis von unter 4.500 EUR von findigen Händlern angeboten werden. Auch andere Varianten z.B. innovative günstigere Neuentwicklungen sind eine mögliche Option. Und dann?
Dann hat der Politiker alles getan, Gutwill gezeigt und der Verbraucher schaut wieder in die Röhre.

a.w.meincke am 25 Okt 2011 18:30:18

Was kann man aus einer solchen "Ausnahmegenehmigung" schließen ?
Ganz einfach:
Der zuständge Referent hat sich im Dezember 2007 ein Womo gekauft, das er behalten möchte, welches aber nicht nachrüstbar ist. :D :D :twisted:

(Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt !)

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Beduin am 25 Okt 2011 19:18:00

Re_tep hat geschrieben:Auch andere Varianten z.B. innovative günstigere Neuentwicklungen sind eine mögliche Option. Und dann?


Wenn jetzt alle schnell rennen und die Genehmigung abholen, dann ists doch gut

Maggie am 25 Okt 2011 20:46:44

Wenn die Regelung kommt, dann ist diese Ausnahmeregelung auch für uns sehr wertvoll.

Aber am Ende wieder mal meine Meinung: was für ein Schwachsinn! Wer will dann tatsächlich im laufenden Verkehr überprüfen, ob du auf dem kürzesten Weg von Wohnung zur Autobahn bist?
Solche pressewirksamen Riesenkontrollaktionen hat nur unser Regierungspräsident Antwerpes (a.D.) 1x im Jahr gemacht.

Also wird alles wieder butterweich unterlaufbar gemacht - und ist nix halbes und nix ganzes.

Alles Schwachsinn mit dieser Umweltzone :vogel:

Maggie

Gast am 25 Okt 2011 21:10:25

Freetec 598 hat geschrieben:Hallo,

folgende Ausnahmeregelung gibt es für NRW,
vielleicht profitiert der Eine oder Andere von Euch davon :

Ausnahmeregelungen für WohnmobileFür Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrtauf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzoneerforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nichtmöglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelleist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunktder Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Irgendwo habe ich sowas ähnliches im Internet schon vor langer Zeit gelesen, diese Ausnahmeregelung gilt "glaube" ich für ganz D, die Womo-Besitzer, die ihr nicht mehr nachrüstbares Womo schon länger vor der Einführung der Plakettenpflicht in ihrem Besitz hatten!

Eine Ausnahmeregelung bei "nicht Nachrüstbar" unter anderen bestimmten Voraussetzungen, z.B. Kauf erst später :razz:, hängt von der Willkür des jeweiligen Landratsamt ab und muss nach einem Jahr neu beantragt werden und kostet jedes mal ca. 100 €, so mein Tüftler.
Keine Garantie für meinen Beitrag hier :D , gelesen und gehört hab ich schon viel und ich finde diese Feinstaubplakette :roll:

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