Hallo,
folgende Ausnahmeregelung gibt es für NRW,
vielleicht profitiert der Eine oder Andere von Euch davon :
Ausnahmeregelungen für WohnmobileFür Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrtauf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzoneerforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nichtmöglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelleist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunktder Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

