Hallo Siggi,
bin gestern ebenfalls beim TÜV gewesen.
Deine Erläuterungen dazu stimmen mit meiner Erfahrung überein.
Bis auf die Gasprüfplakette, die habe ich allerdings bekommen.
Günter
|
Hallo Siggi,
bin gestern ebenfalls beim TÜV gewesen. Deine Erläuterungen dazu stimmen mit meiner Erfahrung überein. Bis auf die Gasprüfplakette, die habe ich allerdings bekommen. Günter Moin,
Gasprüfplakette muss es noch geben, denn auf meiner DVGW/DVFG Plakette steht ausdrücklich das Jahr 2014 für die Wiederholungsprüfung. Hat sich der Prüfer bei Siggi geirrt? Loddel Hallo zusammen,
habe auch noch eine Gasplakette bekommen, allerdings beim Händler. Bei der HU genügte dem Prüfer (Dekra) ein Blick auf die Plakette. Schönen
Genau so war es bei mir, nur dass das Ausstellen eines Prüfbuches keine Verpflichtung ist. Ich war im Frühjahr 2011 beim TÜV ( HU + Gasprüfung ) und den TÜV interessiert kein Prüfbuch und legt auch keines an. Er überprüft die Daten aus der Bescheinigung "Erstprüfung der Flüssiggasanlage" und macht seine Prüfung. Dann erstellt er eine Folgebescheinigung aus und das wars. Übrigens die Kosten: 30,-€ + MwSt. Roland
Ich habe ja eine Bescheinigung des autorisierten Betriebes und TÜV-Plakette bis 2014 ist auf dem Nummernschild. Ich denke, das müsste genügen. Ich habe die alte Gasplakette abgekratzt, ging ganz leicht. ;-) |
Anzeige
|