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Prüfbuch GAS bei fast neuem WOMO 1, 2


black-gs am 25 Nov 2011 15:04:30

Hallo,

ich habe im Oktober ein 3 Monate altes Wohnmobil beim Händler gekauft.
Die Gasprüfung ist laut Aufkleber auf der Fahrzeugrückseite 2012.
Beim Kauf habe ich kein Prüfbuch mitbekommen. Kann es sein, dass das Prüfbuch erst bei der ersten Prüfung nach 2 Jahren erstellt wird oder muß das Prüfbuch auch bei Neufahrzeugen gleich ausgefüllt werden und im Fahrzeug mitgeführt werden?

Viele aus Ulm
Robert

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wolfherm am 25 Nov 2011 15:06:51

Hallo,

das gehört von Anfang an zum Fahrzeug.
Frage mal beim Händler nach.

wocaraft am 25 Nov 2011 15:07:44

Hallo Robert,
das Prüfbuch muß dabei sein. Wenn nicht, sofort anfordern.

Mfg Wolfgang

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Kochgenie am 25 Nov 2011 15:08:48

gut zu wissen, wenn wir fertig sind und die abnahme machen lassen müssten wir ja ein kriegen? Oder lieg ich da falsch.

PS: wir bauen doch gerade

wolfherm am 25 Nov 2011 15:13:33

Kochgenie hat geschrieben:gut zu wissen, wenn wir fertig sind und die abnahme machen lassen müssten wir ja ein kriegen? Oder lieg ich da falsch.

PS: wir bauen doch gerade


Ja, der Prüfer wird das gegen eine kleine Gebühr erstellen.

Kochgenie am 25 Nov 2011 15:19:41

danke für die info

Scout am 25 Nov 2011 15:41:57

Kochgenie hat geschrieben:gut zu wissen, wenn wir fertig sind und die abnahme machen lassen müssten wir ja ein kriegen? Oder lieg ich da falsch.

Ohne Prüfbuch kein TÜV.

Kochgenie am 25 Nov 2011 15:47:12

macht der tüv den keine gasprüfung?
Blöde frage aber ich hab da noch keine ahnung, da hatte sich immer mein mann drum gekümmert, ist ja auch schon 19 jahre her

klink_bks am 25 Nov 2011 15:50:02

:D Sagen wir mal so ! :D

Nicht alle TUEV's fuehren die gaspruefung durch, bei manchen muss man erst noch zu einer externen Gas-Pruefstelle fahren. Solche TUEV's wuerde ich persoenlich meiden !


Achim

Gast am 25 Nov 2011 15:54:40

Ist alles Quatsch laut meinem Händler, bei jedem Neufahrzeug liegt eine Bescheinigung der Erstabnahme und Einbauten der Gasanlage bei, nur diese, mit dieser wird dann bei der ersten Nachprüfung nach zwei Jahren ein Prüfbuch erstellt.
Ich hatte da auch nachgefragt, weil das schon mal diskutiert wurde.
, Frank

Kochgenie am 25 Nov 2011 15:57:03

deputy13 hat geschrieben:Ist alles Quatsch laut meinem Händler, bei jedem Neufahrzeug liegt eine Bescheinigung der Erstabnahme und Einbauten der Gasanlage bei, nur diese, mit dieser wird dann bei der ersten Nachprüfung nach zwei Jahren ein Prüfbuch erstellt.
Ich hatte da auch nachgefragt, weil das schon mal diskutiert wurde.
, Frank


ich rede ja nicht von einem Neufahrzeug, sondern von nem Selbstausbau, und da muss die Gasanlage ja abgenommen werden.
Und da wollte ich nur wissen ob das der TÜV macht, und der Threaderöffner, wollte wissen ob das Buch nicht von vorn herein dabei sein muss. Nach Forumsmitgliederaussage, ja, also muss er es nachfordern.

wolfherm am 25 Nov 2011 15:59:07

deputy13 hat geschrieben:Ist alles Quatsch laut meinem Händler, bei jedem Neufahrzeug liegt eine Bescheinigung der Erstabnahme und Einbauten der Gasanlage bei, nur diese, mit dieser wird dann bei der ersten Nachprüfung nach zwei Jahren ein Prüfbuch erstellt.
Ich hatte da auch nachgefragt, weil das schon mal diskutiert wurde.
, Frank


Genau, und diese Erstabnahme wird im Prüfbuch bescheinigt und liegt dem Fahrzeug bei. Wenn dein Händler das bei dir anders macht, na ja...Komisch, bei mir war das immer direkt dabei..

Gast am 25 Nov 2011 16:05:06

Liebe Elke ich habe ja auch nur auf die eigentliche Frage im Tread geantwortet. Geht auch aus meiner Antwort hervor, außerdem wie soll jemand wissen das Ihr ein Fahrzeug ausbaut, wenn er hier in dem Tread einsteigt und dann ließt .....wenn wir fertig sind........ Hättest Du etwas mehr davon geschrieben, vielleicht hättest Du einen für Euch zutreffenden Beitrag bekommen.
, Frank

Gast am 25 Nov 2011 16:09:17

Die Erstabnahme wird nicht durch ein Prüfbuch bescheinigt, die Erstabnahme geschieht im Werk und da wird nur eine Bescheinigung im Din A4 Format ausgestellt, diese dient dann zur Ausstellung des gelben Prüfbuchs.
Frank

wolfherm am 25 Nov 2011 16:12:36

deputy13 hat geschrieben:Die Erstabnahme wird nicht durch ein Prüfbuch bescheinigt, die Erstabnahme geschieht im Werk und da wird nur eine Bescheinigung im Din A4 Format ausgestellt, diese dient dann zur Ausstellung des gelben Prüfbuchs.
Frank


JAAAA, und das überträgt der Händler in das gelbe Buch und gibt es dem Käufer.

Kochgenie am 25 Nov 2011 16:18:52

deputy13 hat geschrieben:Liebe Elke ich habe ja auch nur auf die eigentliche Frage im Tread geantwortet. Geht auch aus meiner Antwort hervor, außerdem wie soll jemand wissen das Ihr ein Fahrzeug ausbaut, wenn er hier in dem Tread einsteigt und dann ließt .....wenn wir fertig sind........ Hättest Du etwas mehr davon geschrieben, vielleicht hättest Du einen für Euch zutreffenden Beitrag bekommen.
, Frank


das hab ich doch geschrieben, und ausserdem wissen die die sich rege im forum beteiligen, würd ich mal sagen zu 95% dass wir gerade ausbauen.
läuft ja paralell ein thread dazu, und schau mal auf die aufrufe dann weisst du warum ich so ne schätzung abgebe.

@ wolfherm, du hast genau gewusst auf was ich rasu will

Gast am 25 Nov 2011 16:19:02

wolfherm hat geschrieben:
deputy13 hat geschrieben:Die Erstabnahme wird nicht durch ein Prüfbuch bescheinigt, die Erstabnahme geschieht im Werk und da wird nur eine Bescheinigung im Din A4 Format ausgestellt, diese dient dann zur Ausstellung des gelben Prüfbuchs.
Frank


JAAAA, und das überträgt der Händler in das gelbe Buch und gibt es dem Käufer.



Friede!

Ist beides möglich!
Größere Hersteller erstellen eine Erstbescheinigung (1 DIN A 4 Blatt)
kleinere Hersteller benutzen von Anfang an ein gelbes Heft.

Viele ,
westy75

Gast am 25 Nov 2011 16:21:11

Mhhhh Wolfgang, ich habe bei zwei unterschiedlichen Händlern nachgefragt und bei beiden wurde es mir wie von mir beschrieben bestätigt. Die Händler sind übrigens rd. 500Km außeinander, kann also nicht an Regionalen gegebenheiten liegen :D
Was soll ich jetzt machen, muß ich was machen?
Frank

wolfherm am 25 Nov 2011 16:22:25

westy75 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
deputy13 hat geschrieben:Die Erstabnahme wird nicht durch ein Prüfbuch bescheinigt, die Erstabnahme geschieht im Werk und da wird nur eine Bescheinigung im Din A4 Format ausgestellt, diese dient dann zur Ausstellung des gelben Prüfbuchs.
Frank


JAAAA, und das überträgt der Händler in das gelbe Buch und gibt es dem Käufer.



Friede!

Ist beides möglich!
Größere Hersteller erstellen eine Erstbescheinigung (1 DIN A 4 Blatt)
kleinere Hersteller benutzen von Anfang an ein gelbes Heft.

Viele ,
westy75


Mein Dethleffs (großer Hersteller) hatte diese Bescheinigung und mein Händler hat am Tag der Erstzulassung das gelbe Büchlein ausgestellt. Mein jetziger Wagen (kleiner Hersteller) hatte das ebenso von Anbeginn an. Bekommst du nicht sofort das gelbe Büchlein, zahlst du bei der nächsten Gasprüfung für die Eintragungen und das Büchlein eine kleine Gebühr an den Prüfer.

Vielleicht wird es jetzt klarer, was ich meine.

Gast am 25 Nov 2011 16:24:32

Huch da war ich zu schnell,


Jipiiiiiiiiiiiiiiiiiiii, dann haben wir ja alle recht, lieb haben wir uns ja sowieso :zustimm: :love:

DANKE
Frank

Gast am 25 Nov 2011 16:36:17

westy75 hat geschrieben:..
Ist beides möglich!
Größere Hersteller erstellen eine Erstbescheinigung (1 DIN A 4 Blatt)
kleinere Hersteller benutzen von Anfang an ein gelbes Heft.
...


Kann ich auch nur so bestätigen.
Wir bekamen bei unserem Frankia auch kein Prüfbuch bei der Übergabe, nur die Aussage das wird anhand des Zettels bei der ersten Überprüfung ausgeführt.
Bei unserem Vorgänger (Knaus, 1 Jahr alt gewesen) war ein Prüfbuch dabei, also es gibt wohl beides.

Didier

black-gs am 25 Nov 2011 16:43:21

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Werde jetzt mal bei meinem Händler nachfragen, denn Buch habe ich keins erhalten. Ob ich ne Erstbescheinigung bekommen habe muß ich in den vielen Unterlagen welche ich bei Auslieferung erhalten habe nachschauen.

Vielen Dank nochmals

aus Ulm
Robert

eaglesandhorses am 25 Nov 2011 17:10:56

black-gs hat geschrieben:Werde jetzt mal bei meinem Händler nachfragen, denn Buch habe ich keins erhalten. Ob ich ne Erstbescheinigung bekommen habe muß ich in den vielen Unterlagen welche ich bei Auslieferung erhalten habe nachschauen.


Mach das auf jeden Fall, denn wenn Du keine Erstbescheinigung hast wirst du dann eine Neuabnahme machen müssen und dann kosts totto

paldauer am 25 Nov 2011 17:35:44

Hallo Robert,

Dein Fahrzeug stammt vermutlich aus der Produktion 2010, die Erstzulassung war wahrscheinlich 3 Monate bevor Du das Womo erworben hast. Die Prüfplakette läuft, so wie die Gasprüfung nur 2 Jahre, Du musst, wie Du schreibst, also kommendes Jahr (2012) zur Gasprüfung, obwohl das Fahrzeug erst (ab EZ) 1 Jahr alt ist.
Bei meinem Vorgängerwomo war es auch so.

Wenn Du kein Prüfbuch bekommen hast, (hattte ich auch nicht) liefert so wie erwähnt, der Hersteller eine Prüfbescheinigung für die Neuinstallation bzw. Erstabnahme mit dem Fahrzeug.
Auf dieser Bescheinigung ist das Datum der Erstabnahme eingetragen, im Prinzip wäre daraus auch das tatsächliche Herstellungsdatum Deines Womo ersichtlich.
Vielleicht hast Du es deshalb nicht bekommen.
(Ein Schelm ist der Böses dabei denkt!)


Günter

black-gs am 25 Nov 2011 17:42:15

Hallo,

soweit ich weis, gilt dieGasprüfung 2 Kalenderjahre. Also wenn die Erstzulassung im Juni 2011 ist, ist die Gasprüfung nur bis 31.12.2012
gültig. Nicht wie beim Tüv genau zwei Jahre auf den Monat genau.

Viele
Robert

stuenzel am 26 Nov 2011 12:56:10

Hallo black-gs,

wichtig ist, dass in dem gelben Prüfbuch auch alle installierten Gasverbraucher eingetragen sind, sonst ist wie von Conny bereits erwähnt, eine Neu- oder Erstabnahme fällig. Außerdem wird diese Erstabnahme nicht von jedem der die Wiederholungsprüfung macht auch diese durchführen.

Meines Wissens ist bei der Tüv-Prüfung die gelbe Karte bei Womos immer vorzulegen. Wenn diese voll ist gibt es eine neue und die Karte und auf der die Geräte eingetragen sind wird mit der neuen verbunden, oder die Geräte werden in die neue eingetragen.


Andreas

otti-gt am 26 Nov 2011 14:49:17

bei meinem neuen war auch nur die Erstbescheinigung aus Sprendlingen vom Hersteller dabei und das gelbe Heft hat mein Händler bei der ersten Nachprüfung nach 2 Jahren kostenlos ausgestellt. Scheint also nicht ungewöhnlich zu sein.


Otti

Gast am 26 Nov 2011 15:17:28

Denk mal darüber nach ob es nicht auch zweckmäßig ist im Fahrzeug nur eine Copie der Gasprüfung mitzuführen, denn wenn das Teil mal abbrennt geht bestimmt das Spiel mit der Versicherung los wegen dem Gasbuch, ich habe seit ahren immer nur eine Copie im Fahrzeug, danach gefragt hat aber noch nie jemand.

eaglesandhorses am 26 Nov 2011 15:22:48

oder zumindest die Kopie zu Hause hinlegen...

Scout am 26 Nov 2011 16:00:14

Kochgenie hat geschrieben:macht der tüv den keine gasprüfung?


Der TÜV oder Dekra oder.....können schon Gasprüfungen durchführen.
Aber eben nur die Prüfungen.
Wenn kein Mangel besteht klappt die Abnahme.

Bei einem Mangel dürfen die nichts an der Anlage machen. Deren Aufgabe ist nur die Prüfung.

Die Werkstätte hat Fachpersonal die Montagearbeiten an der Gasanlage durchführen dürfen. Bei einer Gasprüfung kann er unmittelbar einen Mangel beseitigen.

Ich würde mich bei der Kfz. – Prüfstelle vorher erkundigen, ob die ein Gasbuch ausstellen.


Scout

apollo am 26 Nov 2011 18:01:33

Ab 3,5t ist es besser für die Gasprüfung einen Riesenbogen um TÜV und Co zu machen sonst gibts nur ein Jahr die Gasplakette. Beim Camping und Womihändler der auch die Prüfung machen kann 2 Jahre.

mfg apollo

dieter2 am 26 Nov 2011 18:36:06

willy13 hat geschrieben:Denk mal darüber nach ob es nicht auch zweckmäßig ist im Fahrzeug nur eine Copie der Gasprüfung mitzuführen, denn wenn das Teil mal abbrennt geht bestimmt das Spiel mit der Versicherung los wegen dem Gasbuch, ich habe seit ahren immer nur eine Copie im Fahrzeug, danach gefragt hat aber noch nie jemand.


Wenn das Womo eine gültige TÜV Plakette hat hat es auch automatisch
eine gültige Gasprüfung.
Ist auch jederzeit beim TÜV nachzuprüfen.

Ist Bestandteil der Hauptuntersuchung :wink:

Dieter

batchman99 am 26 Nov 2011 19:14:02

Kochgenie hat geschrieben:macht der tüv den keine gasprüfung?
Blöde frage aber ich hab da noch keine ahnung, da hatte sich immer mein mann drum gekümmert, ist ja auch schon 19 jahre her


Mein Erlebniss zum Thema Gasbuch:
Als wir vor fast drei Jahren unseren Gebrauchten vom Händler bekamen, war kein Gasbuch dabei. Mir fiel das damals nicht auf, weil ich noch nie mit sowas zu tun hatte.
Als dieses Jahr der TÜV fällig wurde, erklärte mir der Plakettenmann, das ohne Gasbuch eine Erstabnahme fällig wäre, der TÜV macht aber nur Wiederholungsprüfung.
Ausserdem sei ein 50mbar-Regler bei einer 25mbar-Anlage verbaut, was nicht sein darf, da die Flammen dadurch länger und heißer sind.
Der Womo-Händler schwörte natürlich aufs Petrusgrab, das er jedem Womo immer ein Gasbuch beiliegt und sah sich deshalb auch nicht dazu genötigt, ein neues auszustellen.
Also richtigen Regler eingebaut und Termin beim örtlichen Boschdienst gemacht, der zur "Gas-Erstabnahme" auch gleich den TÜV mitmachte.

Als ich die Rollbude mit rundum neuen Pickerln und um 146€ erleichtert abholte und zum ersten Mal im Leben ein gelbes Gasbuch sah, hab ich nicht weiter nachgesehen.
Zuhause bemerkte ich beim langweiligen Durchblättern, das völlig falsche Daten im Buch drin standen (inklusive einem 50mbar-Regler).
Na super! Beim nächsten TÜV-Termin hätte es wieder ne Schreierei gegeben....
Also wieder hin zum Bosch-Dienst:
"Ey isch hab geschtern Moje drei Womos gleischzeitisch gemacht, do hab isch wohl die falsch Date eins Buch gschriwwe"

Die erneute "Erstprüfung" bestand dann darin, zwischen Tür und Angel Typenschilder und KFZ-Kennzeichen ins Buch reinzuschreiben....

Achim

dieter2 am 26 Nov 2011 21:15:20

dieter2 hat geschrieben:Wenn das Womo eine gültige TÜV Plakette hat hat es auch automatisch
eine gültige Gasprüfung.
Ist auch jederzeit beim TÜV nachzuprüfen.

Ist Bestandteil der Hauptuntersuchung :wink:

Dieter


Muß mich korrigieren,habs mit der ASU/AU verwechselt :(

Dieter

eaglesandhorses am 26 Nov 2011 21:33:54

...und falls es jemanden hier betrifft, der TÜV macht keine Gasprüfung bei gewerblichen Fahrzeugen (ist uns mal so gegangen, zwar nicht mit dem Womo sondern mit einem Imbissanhänger) muß man dann sowieso zum Fachbetrieb

andwein am 27 Nov 2011 11:10:20

dieter2 hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:Wenn das Womo eine gültige TÜV Plakette hat hat es auch automatisch
eine gültige Gasprüfung.
Ist auch jederzeit beim TÜV nachzuprüfen.
Ist Bestandteil der Hauptuntersuchung :wink:
Dieter

Muß mich korrigieren,habs mit der ASU/AU verwechselt :(
Dieter

Nein, ist schon richtig !! Seit 2010 ist sowohl die AU als auch die Gasprüfung Voraussetzung zum Bestehen der HU.
Man kann allerdings die Gasprüfung bei einer anderen Prüforganisation machen lassen.
Aber ohne gültige Gasprüfplakette gibt es keine TÜV-Plakette !!
Der TÜV benötigt entweder eine "Erstabnahme" oder ein "Gasprüfbuch"
Man sollte sich allerdings vorher anmelden, dass der Gasprüfer auch Dienst hat.
Andreas

quabi am 29 Nov 2011 22:15:52

Moin moin,
nachdem ich mir diesen Thread durchgelesen habe, plagt mich jetzt das Gewissen:
Ich habe die gelbe Bescheinigung im Mai 2009 beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt bekommen. Wie ich jetzt aber feststelle, war dieses Dokument zu dem Zeitpunkt des Kaufs bereits 13 Monate alt!
Bislang glaubte ich, dass ich die für mich erste Gasprüfung nach 3 Jahren vor oder zusammen mit der ersten TÜV-Prüfung im Mai 2012 machen muss. Folglich habe ich die 2-jährige Gasprüfung noch nicht erledigt.

Und nun?? Kopf ab oder Folterhaft bei Brot und Wasser :D ??

Welche Schwierigkeiten erwarten mich jetzt also, wenn ich das WoMo im April 2012 aus der Scheune abhole und dann die Gasprüfung bei einer dazu authorisierten Werkstatt machen lassen will?
quabi

oberstdorfer am 29 Nov 2011 22:48:29

quabi hat geschrieben:Moin moin,
nachdem ich mir diesen Thread durchgelesen habe, plagt mich jetzt das Gewissen:
Ich habe die gelbe Bescheinigung im Mai 2009 beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt bekommen. Wie ich jetzt aber feststelle, war dieses Dokument zu dem Zeitpunkt des Kaufs bereits 13 Monate alt!
Bislang glaubte ich, dass ich die für mich erste Gasprüfung nach 3 Jahren vor oder zusammen mit der ersten TÜV-Prüfung im Mai 2012 machen muss. Folglich habe ich die 2-jährige Gasprüfung noch nicht erledigt.

Und nun?? Kopf ab oder Folterhaft bei Brot und Wasser :D ??

Welche Schwierigkeiten erwarten mich jetzt also, wenn ich das WoMo im April 2012 aus der Scheune abhole und dann die Gasprüfung bei einer dazu authorisierten Werkstatt machen lassen will?
quabi


Überhaupt keine, auser das du ein Jahr gespart hast.

eaglesandhorses am 29 Nov 2011 22:50:04

außer der Betrieb nimmt sie nicht mehr ab, weil vielleicht Mängel dran, aber sonst????

andwein am 30 Nov 2011 11:17:14

oberstdorfer hat geschrieben:
quabi hat geschrieben:Moin moin,
nachdem ich mir diesen Thread durchgelesen habe, plagt mich jetzt das Gewissen:
Ich habe die gelbe Bescheinigung im Mai 2009 beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt bekommen. Wie ich jetzt aber feststelle, war dieses Dokument zu dem Zeitpunkt des Kaufs bereits 13 Monate alt!
Bislang glaubte ich, dass ich die für mich erste Gasprüfung nach 3 Jahren vor oder zusammen mit der ersten TÜV-Prüfung im Mai 2012 machen muss. Folglich habe ich die 2-jährige Gasprüfung noch nicht erledigt.
Und nun?? Kopf ab oder Folterhaft bei Brot und Wasser :D ??
Welche Schwierigkeiten erwarten mich jetzt also, wenn ich das WoMo im April 2012 aus der Scheune abhole und dann die Gasprüfung bei einer dazu authorisierten Werkstatt machen lassen will?
quabi

Überhaupt keine, auser das du ein Jahr gespart hast.

So ist es. Ich mache die erste Gasprüfung auch immer mit dem ersten TÜV nach 3. Jahren. Ab da passt es ja wieder.
Andreas

paldauer am 30 Nov 2011 11:18:14

quabi hat geschrieben:Moin moin,
Ich habe die gelbe Bescheinigung im Mai 2009 beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt bekommen. Wie ich jetzt aber feststelle, war dieses Dokument zu dem Zeitpunkt des Kaufs bereits 13 Monate alt!


Hallo quabi,

wie erwähnt wirst Du sicher keinerlei Probleme bekommen. Mich würde interessieren, was auf der Prüfplakette steht und ob Du nachvollziehen kannst, ob Dein Womo schon 13 Monate beim Hersteller oder beim Händler stand. (So wie es bei meinem Vorgängermobil der Fall war)


Günter

quabi am 30 Nov 2011 19:31:31

paldauer hat geschrieben:Mich würde interessieren, was auf der Prüfplakette steht und ob Du nachvollziehen kannst, ob Dein Womo schon 13 Monate beim Hersteller oder beim Händler stand. (So wie es bei meinem Vorgängermobil der Fall war)


Moin Günter,
dass unser WoMo bei Vertragsabschluß im April 2009 schon eine Weile in der Ausstellungshalle und vorher wohl auf dem Hof des Händlers stand, das war mir sehr wohl bewußt - "Ausstellungsfahrzeug". Das hat sich dann für mich ja auch positiv im ausgehandelten Preis nebst kostenlos beigestellter Zubehörteile niedergeschlagen :D !
Wenn ich jetzt das Datum der maschinengeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil 2 (18.09.2008) betrachte, dann könnte das Datum in der mit einer sehr undeutlichen Handschrift erstellten gelben Gas-Erstabnahmebescheinigung wohl auch der 18.09.2009 sein und nicht, wie von mir gestern entziffert 18.04.2008. Aber das ist letztlich auch egal! Die paar Monate machen den Kohl auch nicht fett!
Wichtig ist für mich jetzt - und da kann ich mich entspannt zurücklehnen - dass die Gasprüfung im April nicht auf behördliche bürokratische Hürden stößt.
Ich hoffe, ich denke im April 2012 nach erfolgter Prüfung noch daran, das Ergebnis bezüglich der Prüfplakette mitzuteilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass da dann auch April 2012 drauf steht und ab dann ist das für mich ja klar: Das WoMo muss ab dann alle 2 Jahre zur Gas- und TÜV-Prüfung.
quabi

coseb am 30 Nov 2011 20:50:05

nabend miteinamder.

zum Prüfbuch hab auch ich mal ne Frage,

Was kann mir im Zweifelsfall passieren, in meinem Womo befindet sich kein Prüfbuch , sondern nur eine Prüfbescheinigung mit den geprüften , abgehakten , und für I.O befundenen Punkten.

ist es letzt endlich nicht egal ob´s in nem Pr Buch , oder auf nem Prüfvordruck steht.

Klärt mich auf . übrigens Womo ist Bj 98.

Rudolf

al am 30 Nov 2011 20:58:28

heute habe ich meine duocontrol cs bekommen. danach die frage nach dem gelben prüfbuch. und ich: häh?

ach ja ist ja noch ein neues fahrzeug, dann guck mal bei den papieren nach nem din a 4 blatt.

alles klar, die cs wurde auf das blatt eingetragen und am heck klebt die 12. also 2012 kriege ich mein gelbes buch!

Gast am 16 Feb 2012 13:06:47

Hallo,

kürzlich HU machen lassen.

Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung - Bescheinigung über die Prüfung einer Flüssiggasanlage und die Hauptuntersuchung vom TÜV Nord, sind jetzt alles einzelne Belege.

Nur die nächste fällige HU ist noch in der Zulassungsbescheinigung gestempelt.

Der Gasprüfer hat auch keine Prüfplakette mehr aufgeklebt, gibt's
nicht mehr, hat er gesagt. Ich hab's akzeptiert.


Siggi

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