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Frage zu Versicherung, Vermietung


Gast am 25 Nov 2011 18:33:52

kann mir mal einer erklären, wenn ich mein WOMO gewerblich vermiete ( was ich nicht vorhabe)muss es doch als selbstfahrvermietung versichert sein, richtig? ist bestimmt teurer, richtig?

Wie ist es wenn ich es nur ab und an im Ver. bzw. Bekanntenkreis zum Unkostenpreis vermiete?

Was ist mit Einkommenssteuer?

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heiinjoy am 25 Nov 2011 19:08:46

Hallo fricki,

schau mal in Deine AGB`s der Versicherung. Meine Versicherung erlaubt nur die Weitergabe (= nicht Vermietung) an enge Verwandte. Ansonsten wird Dein Fahrzeug anders versichert.
Wie die Einnahmen aus der Vermietung steuerrechtlich beurteilt werden,
entscheidet letztendlich das Finanzamt. Setze Dich bitte mit Deinem Finanzamt in Verbindung. Die vermuten nämlich, wenn die Einnahmen weniger als die Ausgaben (= Fahrzeugkosten) sind, gleich ein Hobby und spielen nicht mit, wenn es um das Absetzen der Betriebskosten geht.



Heiinjoy

pipo am 25 Nov 2011 20:17:50

Was das Finanzamt betrifft schau mal hier; --> Link

Eine Versicherung für Dein Womo bekommst Du nur, wenn
Du mehrere Womos im Rahmen eines Gewerbes versicherst.

Für enge Verwandte kann man sicherlich gegen eine
Unkostenbetrag "verleihen", aber jeder hier im Forum, der sein Womo
bereits verliehn hat wird Dir davon dringend abraten.

Gründe ist die hohe Quote an Beschädigungen durch unsachgemässen
und die spürbare Abnutzung durch den häufigen Gebrauch.


peter

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Gast am 25 Nov 2011 20:30:44

ja wie gesagt, ich möchte kein Geld verdienen, sondern max. im Ver oder Bekannten Kreis gelengentlich zur Nutzung überlassen.

eaglesandhorses am 25 Nov 2011 20:36:44

Lass es besser sein, weil sich nachher wahrscheinlich der Bekanntenkreis erledigt hat :D :D :D Nee , mal ohne scheiß, Bekannter von uns hatte mal seinen Kasten verliehen an einen Kumpel, die hatten nichts besseres zu tun als Sprit in den Wassereinlaß zu tanken 8) ... und das ist noch ein vielleicht vergleichsweiser geringer Schaden

dieter2 am 25 Nov 2011 20:57:22

pipo hat geschrieben:Für enge Verwandte kann man sicherlich gegen eine
Unkostenbetrag "verleihen",


Sowie Du einen Euro nimmst zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht.
Vorausgesetzt natürlich die bekommmt Wind davon.

Habe mal ein Gerichtsurteil gelesen da ging es genau darum,selbst die reinen Unterhaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden.

Ein reines unentgeldliches Verleihen an gute Bekannte oder Familienmidglieder ist immer erlaubt.

Ansonsten Gewerbeschein als Wohnmobilvermietung und die Versicherung ändern.

Dieter

fuzzy am 26 Nov 2011 00:09:17

--> Link

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