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hubstuetzen
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1 Jahr Extra-TÜV


kassiopeia am 02 Dez 2011 13:27:12

Ich moechte mal wieder eine Geschichte erzaehlen, die gestern ihren erfreulichen Abschluss gefunden hat.

Als ich meinen Beluga im Maerz '10 zuliess bekam ich eine Plakette fuer 2 Jahre.
Da mir noch die Erfahrung fehlte dachte ich mir, dass dies wohl bei Womos im Gegensatz zu PKWs so sei, evtl. konnte es ja auch daran liegen dass das Mobil schon ein Jahr beim Hersteller auf Halde lag...

Durch einen Beitrag hier im Forum daran erinnert rief ich vorgestern bei der Zulassungsstelle an, ob das denn alles seine Richtigkeit habe.
Die gute Frau am Rohr meinte ja, so sei das bei Womos.
Da ich aber aus den Beitraegen hier meinte verstanden zu haben dass Womos bis 3,5t 3 Jahre bekommen sollten hakte ich nach.

Nach Vermittlung an einen Kollegen ging dann alles ganz schnell; ich fuhr mit Nummernschild und Fahrzeugschein vorbei, brauchte keine Nummer ziehen, nach keinen 5 min kam ich mit neuem Schein und 'nem Papperl in anderer Farbe auf dem Schild wieder heraus, ganz ohne Gebuehren...

:)

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garagenspanner am 02 Dez 2011 13:33:38

Glückwunsch , da hat sich Deine Hartnäckigkeit gelohnt.
well done !!
:)
vom See im Regenland
Jan

chrralf am 02 Dez 2011 19:22:26

Hallo Kassi!

Sehr gut!

Mir war der Erfolg im Sommer leider nicht vergönnt: Dummerweise musste es aber kurz vor dem Urlaub sehr schnell gehen und ich selbst war noch beruflich im Ausland unterwegs. So hatte ich meinen Werkstattmeister zwar mit der entsprechenden Info hier aus dem Forum und von der Internetseite des TÜVs versorgt, aber er konnte am Ende nicht das dritte Jahr beim TÜV heraushauen. :(

Aber immerhin war der TÜV so inkonsequent, mir die neue Platte für 2 Jahre auszustellen. Hätte sie auf die Regelung analog >3,5t bestanden, hätte ich schon im nächsten Jahr wieder anrücken dürfen, denn die besagt, meines Wissens nach:

> 3,5t Nach Erstzulassung 2 Jahre, dann jährlich!
< 3,5 t Nach Erstzulassung 3 Jahre, dann alle zwei Jahren!


Naja, um meine Nerven kurz vorm Urlaub nicht überzustrapazieren, habe ich es dann dabei gelassen, zuaml es schon am nächsten Tag nach Schottland ging...



Christian

Anzeige vom Forum


Saarländer am 02 Dez 2011 22:26:35

chrralf hat geschrieben:. . . meines Wissens nach:

> 3,5t Nach Erstzulassung 2 Jahre, dann jährlich!
< 3,5 t Nach Erstzulassung 3 Jahre, dann alle zwei Jahren!


Sorry Christian, das ist leider nicht ganz korrekt.

Richtig:

> 3,5t: Nach Erstzulassung alle 2 Jahre, ab dem 7. Jahr jährlich!

nachzulesen z.B. beim --> Link
Fristen bei Wohnmobilen

Wohnmobile bis 3.500kg sind den Personenkraftwagen
gleichgestellt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten,
danach alle 24 Monate durchzuführen.
Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs
Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung.
Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche
Hauptuntersuchung an.

Wohnmobile über 7,5 t zulässige Gesamtmasse müssen
jährlich zur Hauptuntersuchung.

chrralf am 03 Dez 2011 17:45:34

Ah, Ok! Wieder was dazugelernt! Danke!

Dann hoffe ich mal, dass ich nicht in 4 Jahren anfangen muss zu diskutieren!

Christian

harrymobil am 03 Dez 2011 20:24:58

chrralf hat geschrieben:Hallo Kassi!

Sehr gut!

Mir war der Erfolg im Sommer leider nicht vergönnt: Dummerweise musste es aber kurz vor dem Urlaub sehr schnell gehen und ich selbst war noch beruflich im Ausland unterwegs. So hatte ich meinen Werkstattmeister zwar mit der entsprechenden Info hier aus dem Forum und von der Internetseite des TÜVs versorgt, aber er konnte am Ende nicht das dritte Jahr beim TÜV heraushauen. :(

Aber immerhin war der TÜV so inkonsequent, mir die neue Platte für 2 Jahre auszustellen. Hätte sie auf die Regelung analog >3,5t bestanden, hätte ich schon im nächsten Jahr wieder anrücken dürfen, denn die besagt, meines Wissens nach:

> 3,5t Nach Erstzulassung 2 Jahre, dann jährlich!
< 3,5 t Nach Erstzulassung 3 Jahre, dann alle zwei Jahren!


Naja, um meine Nerven kurz vorm Urlaub nicht überzustrapazieren, habe ich es dann dabei gelassen, zuaml es schon am nächsten Tag nach Schottland ging...


Christian



Lieber Christian, :tach:

einen Tag vor dem Urlaub hätte ich auch Wert darauf gelegt, dass ich überhaupt eine Plakette erhalte. :zwinker:

Dennoch bin ich der Meinung, dass der Zulassungstelle beim Erstellen der Papiere ein Fehler unterlaufen ist, der auch heute noch nachweisbar ist. Ob so etwas verjährt, weiß ich nicht.
Ich würde jedenfalls, die Zulassungsstelle einmal mit den Fakten konfrontieren und mal anhören was diese dazu zu sagen haben.
Klar die TÜV-Stelle muss sich nach den Einträgen bzw. nach der Dauer der Plakete richten.

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