Lancelot am 15 Dez 2011 07:57:52 Hi all :)
wir diskutieren im Freundeskreis gerade einen Fall, zu dem ich im Netz keine rechte Aufklärung finde ... hoffe auf Spezialisten hier, die helfen können :razz:
Der Fall : ein landwirtschaftliches Unternehmen nutzt zu Fern-Transportfahrten (gewerblich) einen LKW < 7,5 to. Der ist ausgerüstet mit digitalem Fahrtenschreiber, der Fahrer hat eine Fahrerkarte, alle entsprechenden Vorschriften müssen befolgt werden.
Jetzt hilft ein Kumpel (privat) - so 1 - 2 mal im Jahr - diesem Fahrer als Begleitfahrer auf langen Strecken und fährt dabei über mehrere Stunden den LKW. Der "Stammfahrer" ist ständig dabei, der "Aushilfsfahrer" bekommt keine Entlohnung, es ist wirklich nur ein privater Freundschaftsdienst.
Frage : braucht der "Aushilfsfahrer" zwingend eine eigene Fahrerkarte :?:
Kann dazu jemand Auskunft geben ?
garagenspanner am 15 Dez 2011 08:13:14 moin moin Wolfgang...
ich habe hier :
--> Link
alle relevanten Infos zum Fahrerpersonalrecht gefunden.
Es ist ohne Belang ob der Einsatz ambulant und iohne Bezahlung erfolgt, entweder der Reserve-Fahrer steckt seine Karte rein oder er darf nicht fahren.
Jan
Lancelot am 15 Dez 2011 08:19:01 garagenspanner hat geschrieben:ich habe hier : --> Link
:pfeil: HTTP Status 404
Leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da die aufgerufene Ressource nicht vorhanden ist.
:cry:
Danke Jan, aber nach was genau hast Du auf der BAG Seite gesucht und gefunden - ich find da nur allgemeine Vorschriften dazu.
achimHH am 15 Dez 2011 08:35:20 Hallo Wolfgang.
Bin kein Spezialist, habe nur einwenig Erfahrung damit.
Nur wenn das gewerbliche Fahrzeug zu
"rein außschließlich privatem Zweck"
unterwegs ist, z.B. Umzug oder so,
benötigt der Fahrer keine Fahrerkarte.
Das der Kumpel seinem Freund aus Spaß hilft,
es ein privater Freundschaftsdienst ist, und weil er
auch Spaß am fahren hat usw. das zählt alles nicht !
Der Zweck der Fahrt, der zählt !
Ist dieser gewerblich, so ist eine Fahrerkarte vorgeschrieben.
Selbst eine Leerfahrt ohne Ladung, gilt nicht als Privatfahrt !
Lancelot am 15 Dez 2011 08:40:13 achimHH hat geschrieben:Der Zweck der Fahrt, der zählt !
Danke, Achim :)
sowas ähnliches hab ich schon auch befürchtet ... :( , kann aber nix konkretes dazu finden (in Form von Vorschriften), stell mich wahrscheinlich blöd an, mir fehlt das "Zauber-Suchwort" :wink:
heiinjoy am 15 Dez 2011 08:47:04 Hallo Wolfgang,
habe Dir eine KN geschickt.
Beste
Heinz
Lancelot am 15 Dez 2011 09:01:28 heiinjoy hat geschrieben:habe Dir eine KN geschickt.
:eek: :eek:
Dunnerlütt ... noch besser und kompetenter geht´s ja wohl nicht, herzlichen Dank :)
@all : ja, braucht eine eigene Fahrerkarte
:dankeschoen:
dieter2 am 15 Dez 2011 11:00:49 Wenn der Fahrtenschreiber drucken kann geht es ausnamsweise auch mal ohne Fahrerkarte.
Der Ausdruck muß dann aufbewährt werden.
Dieter
Gast am 15 Dez 2011 11:55:00 Bei uns in der Firma fahren die "Gelegenheitsfahrer" auch ohne Karte.
Ist dann eben ein kleiner Papierkrieg...
Man benötigt 2 Formulare --> Link
...und einen Arbeitszeitnachweis (wie früher das Fahrtenbuch)
--> Link
BernhardK am 15 Dez 2011 13:15:14 achimHH hat geschrieben:Hallo Wolfgang. Bin kein Spezialist, habe nur einwenig Erfahrung damit.
Nur wenn das gewerbliche Fahrzeug zu "rein außschließlich privatem Zweck" unterwegs ist, z.B. Umzug oder so, benötigt der Fahrer keine Fahrerkarte.
Das der Kumpel seinem Freund aus Spaß hilft, es ein privater Freundschaftsdienst ist, und weil er auch Spaß am fahren hat usw. das zählt alles nicht !
Der Zweck der Fahrt, der zählt ! Ist dieser gewerblich, so ist eine Fahrerkarte vorgeschrieben. Selbst eine Leerfahrt ohne Ladung, gilt nicht als Privatfahrt !
100%ig richtig.
Bei gewerblichem Güterverkehr, bei einem ZGG von mehr als 2,8 t, ist
ein Arbeitszeitnachweis erforderlich.
Von 2,8 t bis 3,5 t gilt die nationale Verordnung, da gibt es die Wahl zwischen einem pers,. Kontrollbuch oder einem Kontrollgerät. Bei mehr als 3,5 t gilt die EG-Verordnung, dann ist ein Kontrollgerät vorgeschrieben. Egal ob Aushilfsfahrer oder Freundschaftsdienst, wichtig ist der gewerbliche Güterverkehr.
Gast am 15 Dez 2011 13:34:52 BernhardK hat geschrieben: Bei gewerblichem Güterverkehr, bei einem ZGG von mehr als 2,8 t, ist ein Arbeitszeitnachweis erforderlich.
Von 2,8 t bis 3,5 t gilt die nationale Verordnung, da gibt es die Wahl zwischen einem pers,. Kontrollbuch oder einem Kontrollgerät. Bei mehr als 3,5 t gilt die EG-Verordnung, dann ist ein Kontrollgerät vorgeschrieben. Egal ob Aushilfsfahrer oder Freundschaftsdienst, wichtig ist der gewerbliche Güterverkehr.
Stimmt natürlich, ich bin von max. 3,5t ausgegangen.
Wer lesen kann, ist im Vorteil :D
dieter2 am 15 Dez 2011 13:42:47 Wie heist es so schön
Für jede Vorschrifft gibt es auch ausnahmen :wink:
Ist wie in der Politik,wenn die Regierung Vorschriften für bestimmte Konzerne erläßt,
gibt es gleichzeitig Ausnahmen so das die weitermachen können wie bisher.
Dieter
garagenspanner am 15 Dez 2011 16:37:39 Lancelot hat geschrieben:garagenspanner hat geschrieben:ich habe hier : --> Link
:pfeil: HTTP Status 404 Leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da die aufgerufene Ressource nicht vorhanden ist. :cry: Danke Jan, aber nach was genau hast Du auf der BAG Seite gesucht und gefunden - ich find da nur allgemeine Vorschriften dazu.
im Anschnitt mit den Geldbussen , da steht es meiner Meinung nach drin , wer nicht steckt der verreckt :)
Gast am 15 Dez 2011 18:07:39 Frage : braucht der "Aushilfsfahrer" zwingend eine eigene Fahrerkarte question.gif
Kann dazu jemand Auskunft geben ?
ja :!:
Lancelot am 15 Dez 2011 18:22:37 meier923 hat geschrieben:Kann dazu jemand Auskunft geben ? ja :!: [/quote]
Dann tu´s halt, Carsten ... :D
(mach ja nur Spaß :wink: )
@all : habe verstanden : wer nicht steckt ---> verreckt :D
DAS bringt´s wohl auf den Punkt ... wieder was gelernt !
Euch allen : :dankeschoen:
Gast am 15 Dez 2011 18:45:58 Er muß eine Fahrerkarte haben, sonst läuft da nichts.Ich bin
Busfahrer und weiß wovon ich rede.Die Fahrerkarte ist leicht zu
besorgen, sollte also kein Problem sein.
Arno
Gast am 15 Dez 2011 19:00:51 Schnell noch die Fahrerkarte beantragen , ab 2014(glaube ich , gehts nur noch mit der Weiterbildung lt "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes" ... puhh schweres Wort :D
alles andere hier --> Link.
Wer im Gewerblichen Güterverkehr aushilft muß diese Bedingunmgen erfüllen -> mit alles 5 Modulen :!:
Es steht aber alles ganz genau im Link drin .
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