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Fahrradträger für Carthago


Kryszon am 10 Mär 2012 20:02:34

Für meinen neuen Carthago mit Heckfenster suche ich den passenden Fahrradträger. Der Träger sollte unter dem Heckfenster angebracht werden können, damit das Fenster auch voll zu öffnen ist u. außerdem die Räder nicht so hoch zu heben sind.

Mein Händler behauptet, das es zu Problemen kommen kann, da dann die Fahrräder die seitlichen Rücklichter/Blinker verdecken. Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, da die Räder max. 1,80 breit bzw. lang sind u. das Womo eine Gesamtbreite von 2,27 hat, sodaß die Beleuchtung trotzdem zu sehen wäre.

Wer kann mir einen Tipp geben oder hat Erfahrung. Besten Dank im Voraus.

Übrigens wird der "Neue" erst demnächst geliefert, worauf wir uns schon sehr freuen.

aus Reutlingen

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thomas56 am 10 Mär 2012 20:08:29

Fahrradträger auf die AHK setzen, die haben zusätzlich eine Lichtleiste.


knauserich am 10 Mär 2012 20:11:13

thomas56 hat geschrieben:Fahrradträger auf die AHK setzen, die haben zusätzlich eine Lichtleiste.



diese variante ist nicht zulässig !!

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thomas56 am 10 Mär 2012 20:12:11

wieso nicht?

Kryszon am 10 Mär 2012 20:14:13

thomas56 hat geschrieben:Fahrradträger auf die AHK setzen, die haben zusätzlich eine Lichtleiste.



habe ich auch schon überlegt, aber dann brauche ich zusätzlich die AHK mit zusätzlichem Gewicht. Es müßte doch auch mit der Montage an der Rückwand gehen.

knauserich am 10 Mär 2012 20:15:01

thomas56 hat geschrieben:wieso nicht?


die rückleuchten vom träger sind zu weit von der außenecke des wagens entfernt

Labrador am 10 Mär 2012 21:25:54

Wenn beim Transport der Fahrräder die beiden Rückleuchten nicht verdeckt werden, dann dürfte es erlaubt sein

knauserich am 10 Mär 2012 21:31:26

Labrador hat geschrieben:Wenn beim Transport der Fahrräder die beiden Rückleuchten nicht verdeckt werden, dann dürfte es erlaubt sein


bei einem träger auf der zugvorrichtung - wo die schlußleuchten so eng zusammen sind - ist es nicht erlaubt !

Kryszon am 11 Mär 2012 11:45:29

Labrador hat geschrieben:Wenn beim Transport der Fahrräder die beiden Rückleuchten nicht verdeckt werden, dann dürfte es erlaubt sein


kann mir jemand sagen wo bei Carthago die Befestigungspunkte für den Fahrradträger unter dem Rückfenster sind. Man kann ja wahrscheinlich nicht an irgendeiner Stelle den Träger anbringen.

Gast am 11 Mär 2012 12:38:42

thomas56 hat geschrieben:wieso nicht?


Weil der Gesetzgeber vorschreibt das von der Fahrzeugaußenseite der max Abstand zu den Rückleuchten 40cm sein dürfen.

Ob die Orginal Rückleuchten sichtbar sind spielt keine Rolle, der Träger verlängert das Fahrzeug und die Außenkannten des Fahrzeuges sind maßgebend.

Goldschmidt war die einzige Firma die bisher in Ihren Angeboten daraufhingewiesen hat.

thomas56 am 11 Mär 2012 12:49:15

willy13 hat geschrieben:
Weil der Gesetzgeber vorschreibt das von der Fahrzeugaußenseite der max Abstand zu den Rückleuchten 40cm sein dürfen.


gut, Gesetze muss man befolgen.

Also schraubt man die Lampen ab, dann gilt es als Ladung und alle sind zufrieden. Oder ist es ein Unterschied, ob ich einen Träger an der Wand oder auf der Kupplung habe?
Und wenn wenn meine Ladung über 100cm übersteht, reicht zur Sicherung ein roter Lappen. :roll:

alby am 11 Mär 2012 13:29:25


Also schraubt man die Lampen ab, dann gilt es als Ladung und alle sind zufrieden. Oder ist es ein Unterschied, ob ich einen Träger an der Wand oder auf der Kupplung habe?
Und wenn wenn meine Ladung über 100cm übersteht, reicht zur Sicherung ein roter Lappen. :roll:


der Meinung bin ich auch!

es findet sich immer ein weg um vorschriften zu umgehen und auf den beamtenstat zu sche....n. wir sollten uns nicht alles gefallen lassen wir sind das volk.

denkt mal über folgendes nach 4 fahrräder mit halter an der rückwand stehen genau so weit über wie 2 auf einem träger auf der a-kupplung.

lg
alby

Gast am 11 Mär 2012 14:05:15

thomas56 hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:
Weil der Gesetzgeber vorschreibt das von der Fahrzeugaußenseite der max Abstand zu den Rückleuchten 40cm sein dürfen.


gut, Gesetze muss man befolgen.

Also schraubt man die Lampen ab, dann gilt es als Ladung und alle sind zufrieden. Oder ist es ein Unterschied, ob ich einen Träger an der Wand oder auf der Kupplung habe?
Und wenn wenn meine Ladung über 100cm übersteht, reicht zur Sicherung ein roter Lappen. :roll:


Nein das gilt nicht als Ladung, da der Träger über eine Aufnahme die Bauartgenemigt ist mit dem Fahrzeug verbunden ist. Soweit dazu der Kommentar zur StVzo "de Gryther" .
In den Ausführungsbestimmungen der StVzo ist fast alles und jedes geregelt.


Ps. selber Vorschriften umgehen und über Wulf meckern, ist schon seltsam aber keinen deu besser

alster410 am 11 Mär 2012 16:52:37

Hallo Kryszon,

wir haben einen C-Line T, 4.9. Um die Fahrräder auch mitnehmen zu können, wenn die Garage voll ist mit Vespa ET4 ist und div. Surfzubehör, habe ich einen Fahrradträger selbst angebracht - nach Anweisung des Meisters der WOMO-Werkstatt. Siehe Bilder, wenn es klappt. Ich mußte so tief bleiben, damit die obere Gegenhalterung noch in der Garage angebracht werden konnte. Im Innenraum (Bettbereich) gibt es ohne große Umbauten keine Möglichkeit an die Innenwand zu kommen. So ist es auch "seniorengerecht" wenn man die Räder nicht so hoch heben muß. Der Meister meinte dass der Träger etwas zu tief sei, aber bei 2 Rädern sicher noch ok. Hat sich in den zwei Jahren bestens bewährt.
Wenn Du noch spezielle Fragen hast, schicke PN oder Mail.

Alex

alster410 am 11 Mär 2012 17:03:10

Hallo Kryszon,
die Bilder, hoffe ich.

Alex



Kryszon am 11 Mär 2012 17:39:03

hallo Alster 410,

besten Dank für die Bilder. Das war es, was ich gesucht habe. Mit dieser Montage ist das Fenster in der Rückwand frei. Meine Werkstatt meinte, daß durch die tiefe Montage die Rücklichter verdeckt werden, was ich nicht glaube, da die Fahrräder nicht so breit sind. Außerdem ist der Träger bei Nichtgebrauch leicht abzunehmen, wie ich aus den Bildern ersehe.

Kryszon

reisemobil.online.cx am 11 Mär 2012 17:39:11

Hallo Kryszon,
jetzt wo ich das Bild sehe, fällt mir folgendes ein. Wir haben mal eine Werksführung bei Carthago gemacht. Dort fragte auch ein Teilnehmer nach der Befestigung an der Außenwand. Kann mich aber nicht erinnern ob es ein Fahrradträger war. Kann mich aber erinnern, dass es keine Verstärkungen oder Holzeinlagen in den Wänden gibt. Die Wände sind kompl. Holzfrei. Lediglich im Boden gibt es an wenigen Stellen Hartholzklötzchen für Befestigungen. Wenn man etwas an den Außenwänden befestigen will muß man Hülsen verwenden, damit der Schaum in den Wänden nicht zusammen gedrückt wird. Aber "alster410" hat ja nun ein Beispiel gezeigt, wie man es machen kann. Was hast Du eigentlich für einen Typ, haben nicht alle neueren Carthagos eine Garage?

Michael

Kryszon am 11 Mär 2012 17:44:12

hallo Michael,

wir haben den Carthago c-line I 3.7 bestellt. Auch der hat eine Garage, jedoch nicht sehr groß. Falls die Räder rein passen, bleibt kaum noch Platz für Tisch u. Stühle, geschweige den Rest.

reisemobil.online.cx am 11 Mär 2012 17:59:03

Hallo Kryszon,
erst mal herzlichen Glückwunsch zum neuen Carthago. Tolles Auto! Habe mir gerade mal Bilder im Internet angesehen. Jetzt kann ich Dich verstehen, die Garage ist für 2 Räder und div. Campingzubehör bei diesem Typ wirklich etwas schmal.

Michael

alster410 am 11 Mär 2012 18:47:48

Hallo Kryszon,
habe ich noch vergessen, mit den gezeigten normalen Rädern bleiben die Rückleuchten frei, auch deshalb, weil sie etwas tiefer sitzen. Wichtig, wie Michael erwähnt hat, Hülsen verwenden und auf der Innenwand möglichst größere Gegenbleche aufkleben mit Sikaflex. Auch die Außenteile sind zusätzlich verklebt. Bis jetzt hat sich nichts bewegt.

Dann wünsche ich Dir gute Fahrt und möglichst keine Mängel.

Alex

thomas56 am 11 Mär 2012 19:03:37

willy13 hat geschrieben:Ps. selber Vorschriften umgehen und über Wulf meckern, ist schon seltsam aber keinen deu besser

:roll:
Ich muss keine Vorschriften umgehen, meinen Räder stehen ausschliesslich in der Heckgarage.
Mich interessiert nur, wie man legal mit einem AHK-Träger fahren darf.
Aber es geht wohl nur, wenn man die Beleuchtung ein paar cm nach aussen setzt.

Gast am 11 Mär 2012 19:27:29

Ein freibleiben der Rückleuchten genügt leider nicht, ein Sichtwinkel eingehalten werden.

Rückleuchten: Horizontal 45° innen bis 80° außen, Vertikal +-15°
Bremsleuchten:Horizontal +-45°. Vertikal +-15°
Rückfahrscheinwerfer: 1er: Horizontal 45°
2er: Horizontal 30° innen bis 45° außen
Vertikal 15° nach oben, 5° nach unten

So jetzt erzähle mir nochmal jemand das die Fahrräder auf einem Kupplungsträger nicht die geforderte Sichtbarkeit der Orginalrückleuchten einschränken, deshalb müßen die Träger Rückleuten haben, und diese dürfen nicht weiter als 400mm von der Außenkante des Aufbaus entfernt sein.

Ich verkaufe keine Rückleuchten oder sonstiges, habe nur eine Knolle über 20€ bekommen weil die Rückleuchten des Trägers zu weit von der Außenkante entfernt waren.

andwein am 12 Mär 2012 10:27:29

willy13 hat geschrieben:Ein freibleiben der Rückleuchten genügt leider nicht, ein Sichtwinkel eingehalten werden.

Rückleuchten: Horizontal 45° innen bis 80° außen, Vertikal +-15°
Bremsleuchten:Horizontal +-45°. Vertikal +-15°
Rückfahrscheinwerfer: 1er: Horizontal 45°
2er: Horizontal 30° innen bis 45° außen
Vertikal 15° nach oben, 5° nach unten

So jetzt erzähle mir nochmal jemand das die Fahrräder auf einem Kupplungsträger nicht die geforderte Sichtbarkeit der Orginalrückleuchten einschränken, deshalb müßen die Träger Rückleuten haben, und diese dürfen nicht weiter als 400mm von der Außenkante des Aufbaus entfernt sein.

Ich verkaufe keine Rückleuchten oder sonstiges, habe nur eine Knolle über 20€ bekommen weil die Rückleuchten des Trägers zu weit von der Außenkante entfernt waren.

Genauso sieht es der TÜV, wenn der Träger bei der TÜV-Abnahme montiert ist!!
Ich musste aus diesem Grund schon eine selbstgeschweißte Heckleiter kürzen.
Andreas

Gast am 12 Mär 2012 12:17:30

willy13 hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:
Weil der Gesetzgeber vorschreibt das von der Fahrzeugaußenseite der max Abstand zu den Rückleuchten 40cm sein dürfen.


gut, Gesetze muss man befolgen.

Also schraubt man die Lampen ab, dann gilt es als Ladung und alle sind zufrieden. Oder ist es ein Unterschied, ob ich einen Träger an der Wand oder auf der Kupplung habe?
Und wenn wenn meine Ladung über 100cm übersteht, reicht zur Sicherung ein roter Lappen. :roll:


Nein das gilt nicht als Ladung, da der Träger über eine Aufnahme die Bauartgenemigt ist mit dem Fahrzeug verbunden ist. Soweit dazu der Kommentar zur StVzo "de Gryther" .
In den Ausführungsbestimmungen der StVzo ist fast alles und jedes geregelt.


Ps. selber Vorschriften umgehen und über Wulf meckern, ist schon seltsam aber keinen deu besser


Weil das eine mit dem aneren nix zu tun hat :?: :!:
Wulf hat nicht nur das Gesetz gebeugt, sondern auch einen persönlichen Nutzen zu LASTEN ANDERER durch sein Amt gezogen! Ende OT.

Wenn ein Gesetz engstirnig ausgelegt wird, weil eben eine nicht allzu oft vorkommende Besonderheit nicht darunter fällt, sollte Verstand und Vernunft dies regeln.
Klar ist es nicht erlaubt weil alles in der STVO geregelt sein muss, daher wird man auch beim TÜV keien Zulassung dafü bekommen. Aber selbst der Straßenverkehr läßt ein Leben nur nach Regeln eben nicht zu, und da ist halt manchmal eine Gesetzesübertretung zugunsten von eigene Sicherheit und fremder Sicherheit notwendig.
Und ein genormter Fahrradträger auf der AHK eines Womos ist nicht unsicherer als auf einem PKW sondern sicherer, da höher Stützlast und noch sicherer als manch genehmigter Rückwandträger, zumal diesr überhaupt nicht beleuchtet sein muss! Und nur weil 20 cm fehlen, ist das rechtlich zwar nicht i.O. aber sicherheitstechnisch wohl eher nicht!

Auch läßt der Gesetzgeber einem nicht die Wahl, denn wenn man die Rückleuchten nach außen versetzt um das Gesetz einhalten zu können, verletzt man dieses wieder, weil das Produkt dann nicht über eine ABE mehr verfügt.

Also in Zukunft, sollte der Hinweis reichen, das man sich bei manchen Situationen im rechtlichem Freiraum befindet oder gar eine Übertretung vorliegt.
Aber einen Vergleich mit einem Rechtsbeuger, Lügner und Betrüger ist wohl unangebracht, da eben nach vernüftiger Erwägung und zum Schutze anderer und sich selbst gehandelt wird.

Jörg
PS: Früher hat man Dieben die u.a. Lebensmittel für sich stahlen, die Hände abgehackt, das war rechtlich total konform, aber menschlich und auch gesellschaftlich eben die totale Unvernunft, weil es in die soziale Abhängikeit führte und Probleme eben nur verschärfte.

Gast am 12 Mär 2012 15:20:31

cojo hat geschrieben:Aber einen Vergleich mit einem Rechtsbeuger, Lügner und Betrüger ist wohl unangebracht, da eben nach vernüftiger Erwägung und zum Schutze anderer und sich selbst gehandelt wird.

Jörg
PS: Früher hat man Dieben die u.a. Lebensmittel für sich stahlen, die Hände abgehackt, das war rechtlich total konform, aber menschlich und auch gesellschaftlich eben die totale Unvernunft, weil es in die soziale Abhängikeit führte und Probleme eben nur verschärfte.


Solange in Deutschland jemand nicht verurteilt ist gilt er als unschuldig, das gilt für Dich genau so wie für einen Herrn Wulf, die von Dir gemachten Äußerungen kann man als Verleumdung ansehen, ich fürhre sie auf unwissenheit zurück da wohl Deine Kenntnisse zu den Vorwürfen aus der Bild herrühren.
Man macht derzeit diesem Herrn allerei Vorwürfe, aber wenn hier einige das Gesetz umgehen soll es etwas anderes sein

eugi am 16 Mär 2012 14:29:57

Hallo Alex,

ich hatte Dir zu dieser Beitragsreihe und Deinen Bildern eine KN geschickt, die Du aber leider noch nicht abgeholt hast. Es müßte bei Dir oben in der Forum-Taskleiste ein roter Punkt nach dem Login blinken. Bitte mal anklicken, danke.

LG Eugen

Kryszon am 11 Jul 2012 09:26:51

alster410 hat geschrieben:Hallo Kryszon,
habe ich noch vergessen, mit den gezeigten normalen Rädern bleiben die Rückleuchten frei, auch deshalb, weil sie etwas tiefer sitzen. Wichtig, wie Michael erwähnt hat, Hülsen verwenden und auf der Innenwand möglichst größere Gegenbleche aufkleben mit Sikaflex. Auch die Außenteile sind zusätzlich verklebt. Bis jetzt hat sich nichts bewegt.

Dann wünsche ich Dir gute Fahrt und möglichst keine Mängel.

Alex


hallo Alex,

wir haben zwischenzeitlich unseren Carthago erhalten u. gemäß Deiner Info den Fahrradträger entsprechend tief montieren lassen. Das Heckfenster ist frei u. die Räder sind auch nicht mehr so hoch zu heben. Der Blickwinkel auf Rücklichter/Nr.-Schild dürfte auch in Ordnung sein. Bild anbei.

Friedrich
[/img]

fuchsbau am 11 Jul 2012 18:00:04

Wünsche stets gute Fahrt und viel Freude mit dem neuen WoMo.
Dieses Modell hatte mich auch einmal interessiert, die im Vergleich zu deinem bisherigen B 504 SL enge Garage störte mich jedoch erheblich. Und der Fahrradträger verlängert das kompakte Fahrzeug leider unnötig, sodass der ursprüngliche Längenvorteil wieder etwas verloren geht.
Aber WoMo-Kauf ist stets ein Kompromiss. Dafür hast du jetzt Dach und Boden aus GFK, was sicherlich ganz sinnvoll ist.

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