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2 Schäden innerhalb von 6 Monaten bei neuer Versicherung!


madden am 11 Mär 2012 13:06:42

Ich dachte immer ich kann Auto fahren, hab aber dann doch in den letzten 6 Monaten 2 x mit meinem Wohnmobil einen Schaden an fremden Fahrzeugen angerichtet.

Muss ich jetzt befürchten, daß die Versicherung (BASLER) mich rauswirft ???

Weiss jemand wie die Versicherungen sich verhalten?

Erster Schaden im November ca. 1500 € und vorgestern ein Neufahrzeug angekratzt (beim Autohändler auf dem Hof) Schaden ca. 3000€

:oops: :oops: :oops:

Martin

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madden am 11 Mär 2012 13:07:50

Der Schaden an meinem ist lächerlich. Letztendlich ist nur die GfK Ecke etwas zerkratzt.

Verbessere ich meine Situation wenn ich den Kasko Schaden nicht geltend mache?

Altmaerker39638 am 11 Mär 2012 13:14:16

Es werden nur die "Schäden" betrachtet, die vom Versicherer beglichen worden sind. Dáher solltest Du die Schadenshöhe ansehen und entscheiden, ob die Höherstufung und die Gefahr der Kündigung nicht größer ist. Kann man sogar bei der V. erfragen.Ich hatte einen Schaden von ca 300 € und habe ihn selbst gezahlt, da die Umstufung mir teurer kam.

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SteffenBerlin am 11 Mär 2012 13:17:09

... ist es nicht so, dass die Versicherung erstmal den Schaden begleicht und dann ggf. das Angebot unterbreitet, die Kosten selbst zu zahlen, um die Schadensfreiheitsklasse zu retten?

MfG Steffen

BOWO am 11 Mär 2012 13:19:14

Ja, zumindest bei der HUK ist es so. Aber: Das Angebot kommt nur wenn es auch sinnvoll ist. Bei einem höheren Schaden mit mehreren tausend Euro, wie ober beschrieben, wohl kaum.

madden am 11 Mär 2012 13:39:57

Es geht mir weniger um den Schadensfreiheitsrabatt. Ich hab Mist gebaut, dann wird's teurer.

Geht mir eher um die Wahrscheinlichkeit das ich aus der Versicherung fliege?!

Martin

fuzzy am 11 Mär 2012 13:43:57

hab meine Glaskugel nicht dabei !!

Ernsthaft was nützt Dir hier die Anworten :

ja Du fliegst,

Nein Du fliegst nicht.

1. kennen wir Deine Verträge nicht und
2. ob Du evtl. noch mehr bei denen hast.

Flucht nach vorne frag sie am Montag !

Persönlich glaube ich Du fliegst nicht.

SteffenBerlin am 11 Mär 2012 13:46:04

... die Gefahr besteht. Die HDI hat mir als Motorradfahrer gekündigt und erklärt, dass ich ein untragbares geschäftsrisiko bleibt.
... meiner Meinung nach ist der Wechsel zu einer anderen Versicherung kein Problem. Die Kfz-Haftpflicht ist einer Pflichtversicherung, deren Abschluss die Versicherung nicht ablehnen darf. Es wird halt nur möglicherweise "sehr" teuer. Teikasko und Vollkasko darf sie ablehnen.

MfG Steffen

katzenkopf am 11 Mär 2012 13:46:24

madden hat geschrieben:Es geht mir weniger um den Schadensfreiheitsrabatt. Ich hab Mist gebaut, dann wird's teurer.

Geht mir eher um die Wahrscheinlichkeit das ich aus der Versicherung fliege?!

Martin

Haftpflicht kannst Du nicht "rausfliegen" -eben Pflicht- nur wirst Du dann mit 200% Beitrag rechnen dürfen. VK können sie dich verabschieden und Du wirst auch keine neue mehr finden zu erträglichen Konditionen. Also zahl deinen Schaden selbst und für das andere laß dir ausrechnen, was billiger kommt

s-48 am 11 Mär 2012 14:24:55

Moin und Hallo.Warum schlafende Hunde wecken :) wenn die Versicherung Dich rauswirft ist immer noch Zeit zu handeln :D Ernie

haballes am 11 Mär 2012 14:46:33

Ich würde vorsichtig behaupten, daß dieser Betrag noch im Rahmen ist. Bei Anzahl der Schäden ist die Einstufung "M" immer Alarm auch für den Nachversicherer.

Ansonsten sollte die Gesamtschadenssumme in 3 Jahren nicht den in der Zeit gezahlten Gesamtbeitrag sprengen. Das ist aber nur meine langjährige Erfahrung mit ganzer Flotte.
Manche Versicherer sind sehr sensibel. Im Oktober vorm großen Wechselkarussel mit Preisanfrage fürs kommende Jahr abklären. Hochrutschen tust du unausweichlich. Da hilft nur Prozente von einem anderen Vertrag besorgen, einmal ganz abmelden und neu zulassen. Hast du etwa keine 125er zum " Runterfahren" im Schuppen rumstehen für solche Fälle?

diebasi am 11 Mär 2012 14:54:55

SteffenBerlin hat geschrieben:... ist es nicht so, dass die Versicherung erstmal den Schaden begleicht und dann ggf. das Angebot unterbreitet, die Kosten selbst zu zahlen, um die Schadensfreiheitsklasse zu retten?

MfG Steffen


Bin auch in der Basler. Hatte auch einen Schaden verursacht und nachdem die Versicherung gezahlt hatte, haben sie dann gefragt ob ich die Kosten selbst zahlen will um meinen Schadensfreiheitsrabatt zu Retten. Wurde von 30% auf 100% raufgestuft.

VG
Dieter

Gast am 11 Mär 2012 15:13:16

Eigendlich wollte ich zum Thema Versicherungen meinen Mund halten und mein berufliches Fachwissen für mich behalten.



Da aber HIER ein Forumskamerad wirklich Pech hat und ihm Ungemach droht, will ich hier doch mal helfen.


Man sollte wissen, dass im Moment die KFZ-Vericherungen durch den jahrelangen Preiskampf geschwächt sind und mit Schadensquoten über 100% zu kämpfen haben. Kulanz, Entgegenkommen ist hier kaum noch zu erhoffen.
Im Gegenteil, viele Unternehmen selektieren rigoros nach Schadensquote.

In Deinem Fall hat Fuzzy schon Richtiges geschrieben.
Wenn Du Glück hast, passiert garnichts.

Wenn Du bei dem VR nicht noch sehr vieles sonstiges und das schon ewig lange hast, würde ich Dir empfehlen, gleich nach Ende der Saison den Vertrag SELBER zu kündigen und den VR zu wechseln.

Wartest Du bis Du bist DU die Kündigung vom VR bekommst, wirst Du nur mit Widerstand und ohne gute Konditionen vom neuen VR genommen.
Als gekündigter Versicherungsnehmer giltst Du bei vielen Unternehmen als " Unerwünschtes Risiko" oder als "anfragepflichtes" Risiko.

Du bist schon durch den zerschossenen SFR gestraft genug.
Frag mal Deinen Versicherungsmakler. Der wird Dir schon die auf Dich passende Lösung finden. Vielleicht auch eine, wo Du einen besseren SFR bekommst.

koschi1304 am 11 Mär 2012 18:26:46

Hallo Martin

Lese doch erst mal das Kleingedruckte in deinen Versicherungsbedingungen.
Da stehen die Bedingungen für eine Hochstufung bei einem oder zwei Schäden drin.
Dann kannst Du immer noch entscheiden , ob Du den Schaden selbst begleichst um an der Höherstufung vorbei zu kommen oder nicht .

koschi

pipo am 11 Mär 2012 18:34:48

Es geht doch nicht um eine Hochstufung sondern um eine Kündigung durch die Versicherung.

Ich denke Bigpit hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Lieber selber
rechtzeitig kündigen, als mit einer Kündigung in der Tasche eine
Versicherung mit schlechten Konditionen nehmen zu müssen.


peter

travelrebell am 11 Mär 2012 20:26:12

Folge dem Rat von Big Pit, ggf. gib Ihm ein Mandat...

roth58 am 11 Mär 2012 20:35:05

Hallo,
aus eigener Erfahrung, ich gehe davon aus, dass die Versicherung kündigen wird. Deshalb selber kündigen und am besten eine Versicherung wählen, die einen Ansprechpartner vor Ort hat. Lieber etwas mehr bezahlen. Die Versicherungen gehen derzeit sehr unsanft mit ihren bisherigen guten Kunden um, insbesondere die günstigen Direktversicherer, hier voran die HUK24.
Günther

koschi1304 am 11 Mär 2012 20:59:53

Hallo Leute

Steht denn in den Versicherungsbedingungen ,dass Du nach zwei Schäden im halben Jahr gekündigt werden darfst ????
Manchmal ist reden mit seinem Versicherer günstiger als diese Panikmache hier .

koschi

travelrebell am 12 Mär 2012 12:34:30

lies mal durch

madden am 12 Mär 2012 12:37:06

Die Versicherung (und ich als Versicherugsnehmer) hat sogar unterjährig das Recht nach Beglichung eines Schadens mit Frist von 4 Wochen zu kündigen.


Martin

travelrebell am 12 Mär 2012 12:54:09

koschi1304 hat geschrieben:Hallo Leute

Steht denn in den Versicherungsbedingungen ,dass Du nach zwei Schäden im halben Jahr gekündigt werden darfst ????
Manchmal ist reden mit seinem Versicherer günstiger als diese Panikmache hier .

koschi




lies mal durch...

auf seite 1 wurde das "Risiko" von steffeberlin geschildert, es kann aber muß nicht gekündigt werden...

aber wenn dann mußt du bei dem nächsten antrag die frage beantworten :

---ist oder wurde der vorvertrag vom vorversicherer gekündigt ??? ---

und da liegt der hase im pfeffer, keine sonderrabatte, ggf.zuschläge zusätzlich, kasko wird nicht in deckung genommen, vorauszahlung der kompletten jahresprämie und viele kleine nettiqutetten damit du dich woanders versicherst. das haben die meisten versicherungen in noch petto, bei den ungeliebten ausländerkunden (mittelmeeranrainer) hatten die das jahrelang praktiziert, weil sie keinen ausländertarif einführen durften !!!

schlechte risiken sind heute ähnlich definiert, 15 jahre versichert, 2-3 kleinschäden binne 2 jahren und du fliegst fast automatisch...bei großkunden mit viel verträgen dauert es länger, da sind mehr hemmungen seitens der gesellschaft....

deshalb lieber schaden melden, ist es der 2. schadenfall lieber selber kündigen, DENN DANN KANNST -DU- die eingangs geschliderte frage rechtsverbindlich VERNEINEN !!!

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