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Hallo, was haltet Ihr von diesem Rechtsanwalt?


bussi1256 am 11 Mär 2012 17:56:58

Hatte ca. 1 Jahr einen Rechtsanwalt, der meine Vorderungen gegen einen Womo-Hersteller durchsetzen sollte. Die Abrechnung erfolgte über die Rechtsschutzversicherung.Leider ist er plötzlich verstorben. Also fragte ich einenen neuen Rechtsanwalt, ob er vor Gericht mich weiterhin vertreten könnte. Er solle aber vorher alles mit meiner Rechtsschutzversicherung abklären ob das geht und ob sie die Kosten weiterhin übernehmen würden. Jetzt teilte er mir mit, das die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt und er verlangt jetzt von mir mehrere Tausend Euro Kosten. Ist das gesetzlich??

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SteffenBerlin am 11 Mär 2012 18:09:02

Wofür möchte er jetzt Geld haben?

Bergbewohner1 am 11 Mär 2012 18:13:18

wir haben hier einen guten im Forum, mueckenstürmer :!:

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kalimera am 11 Mär 2012 18:17:31

Bei der Rechtschutzversicherung ist es so, dass sie einem Rechtsanwalt einen Teil der Prozesskosten im Voraus zahlt. Sie ist dann nicht mehr verplichtet, beim Wechsel des Anwalts bereits gezahlte Kosten noch einmal zu bezahlen.
Du mußt wahrscheinlich die bisher gezahlten Kosten der Rechtschutzversicherung an den verstorbenen Anwalt von dessen Kanzlei oder Erben zurückverlangen.

proudbadener am 11 Mär 2012 18:26:42

bussi1256 hat geschrieben:Hatte ca. 1 Jahr einen Rechtsanwalt, der meine Vorderungen gegen einen Womo-Hersteller durchsetzen sollte. Die Abrechnung erfolgte über die Rechtsschutzversicherung.Leider ist er plötzlich verstorben. Also fragte ich einenen neuen Rechtsanwalt, ob er vor Gericht mich weiterhin vertreten könnte. Er solle aber vorher alles mit meiner Rechtsschutzversicherung abklären ob das geht und ob sie die Kosten weiterhin übernehmen würden. Jetzt teilte er mir mit, das die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt und er verlangt jetzt von mir mehrere Tausend Euro Kosten. Ist das gesetzlich??



Sehr wahrscheinlich ja, so bitter es ist !

Da die Rechtschutz die Kosten nicht übernahm, rechnet der Anwalt nun nachdem Streitwert ab und das ist Rechtens.

Allerdings nur wenn du im eine Vertretungsvollmacht unterzeichnet hast, was du scheinbar getan hast den sonst hätte er vor Gericht usw. nicht tätig werden können.

Was ich allerdings komisch finde, soweit ich es richtig verstanden habe, hat er erst im nach hinein gesagt das die Rechtschutz nicht eintritt, was ein RA der etwas auf sich hält niemals tun würde,

Auch das die Rechtsschutzversicherung angeblich nicht zahlen will ist nicht normal, zumal du ja nicht einfach so einen anderen RA wolltest sondern weil dein erster verstarb und du so mit einen anderen benötigst.

Wenn man einfach so aus irgendwelchen Gründen den Ra wechseln will spielt normalerweise keine Rechtsschutzversicherung mit.

Aber in deinem Fall ging es ja nicht anderst, unsere hätte da keine Probleme gemacht.

Wende dich mal mit deinem Fall an die Anwaltskammer (ich glaub die heist so) die können Dir genau sagen ob es rechtens war was der RA getan hat.

proudbadener

Gast am 11 Mär 2012 19:20:50

proudbadener hat geschrieben:
Was ich allerdings komisch finde, soweit ich es richtig verstanden habe, hat er erst im nach hinein gesagt das die Rechtschutz nicht eintritt, was ein RA der etwas auf sich hält niemals tun würde,


so ist es, jedesmal wenn ich einen RA brauchte, hat der sich eine Deckungszusage von der Rechtsschutz geholt und mich dann unterrichtet, daß die Kosten übernommen werden.

Jedes andere Vorgehen würde ich als unseriös ansehen.

a.miertsch am 11 Mär 2012 20:03:55

Wenn ich das recht verstehe, hat er nur für die Auskunfteinholung ob er deinen Fall übernehmen kann, mit Honorarabsicherung durch deine RSV, dir eine Rechnung für die Streitwertsumme erstellt.
Welche Vollmachten hast du ihm denn erteilt? Wenn keine, hat er doch nur zu seiner Sicherheit gearbeitet. Ein Handwerker würde das Preiseinholung für seinem Angebot nennen.
Aber es ist halt Jurisputenz. Vor Gericht und auf hoher See usw.
Aber frage mal nen richtigen Fachmann(müst) hier im Forum.
Albert

haballes am 11 Mär 2012 20:14:58

Wenn ein Anwalt sein Leben aushaucht, mir ist es zweimal schon widerfahren, :D dann "vererbt" er seine Fälle, also die Mandate gehen an einen anderen Anwalt über, der von ihm oder vom Staate bestimmt wurde. (Wenn der Herr nie Vorsorge traf, was seltenst vorkommt.)

Diesen Weg muß deine Versicherung akzeptieren. Selbsttätig das Mandat entziehen und übergeben, da zahlst Du die Zeche.

Du hättest vorher schriftlich anfragen müssen.

mueckenstuermer am 11 Mär 2012 21:14:03

haballes hat geschrieben:Wenn ein Anwalt sein Leben aushaucht, mir ist es zweimal schon widerfahren, :D dann "vererbt" er seine Fälle, also die Mandate gehen an einen anderen Anwalt über, der von ihm oder vom Staate bestimmt wurde. (Wenn der Herr nie Vorsorge traf, was seltenst vorkommt.)

Diesen Weg muß deine Versicherung akzeptieren. Selbsttätig das Mandat entziehen und übergeben, da zahlst Du die Zeche.

Du hättest vorher schriftlich anfragen müssen.


Und wenn der Erbe keine Ahnung hat, dann will man den Anwalt wechseln. Dieser soll dann wahrscheinlich umsonst arbeiten, weil die Gebühren des Verstorbenen nun noch einmal anfallen. Der Anwalt hat immer nur einen Anspruch gegen den Mandanten. Dieser hat uU einen Anspruch auf Erstattung gegen die Rechtschutz. Nur, wenn diese schon einmal bezahlt hat, wird sie knurrig. Ob zu recht oder nicht, wird man hier kaum klären können.

haballes am 11 Mär 2012 22:03:58

Gut, das du dich zu dem Thema meldest.

Ich hatte da Glück. :( Wenn man da von Glück reden kann, den der Tod eines Menschen ist für mich immer bedrückend. Im ersten Fall war es Verkehrsrecht und der "übernehmende" Anwalt hatte schon während der beginnenden Erkrankung in der Kanzlei gearbeitet, genoß auch mein Vertrauen. Der zweite Fall war Arbeitsrecht, in diesem Falle verdienenen allemal nur noch Anwälte an der Geschichte. War mir daher egal.

Hat man eine Art "Sonderkündigungsrecht" :D in einem solchen Fall? Oder ist man dem Gutwill der Rechtschutz ausgeliefert?

bussi1256 am 12 Mär 2012 18:43:13

Heute hat auf meinen Eintrag hier im Forum mein Rechtsanwalt mir per Email geantwortet, er behauptet ich würde nicht die Wahrheit sagen. Tatsache ist ich habe der Versicherung mitgeteilt, das mein Rechtsanwalt verstorben ist und sie hat mir schriftlich mitgeteilt das ich mir jetzt einen neuen nehmen kann. Dieses Schreiben übergab ich dem neuen Anwalt mit der Bitte alles weitere mit meiner Rechtsversicherung abzuklären, ob er überhaupt tätig sein darf und ob sie die Kosten übernehmen werden.Ich habe immer wieder darauf hingewiesen das ihn nur nehme, wenn für mich dadurch keine Kosten entstehen, wie es schon bei seinem Vorgänger war.

felix52 am 12 Mär 2012 19:05:33

Wenn Du ihm das Mandat übertragen hast unter der Bedingung, dass dies nur gilt, wenn ER die Kostenübernahme Deiner Versicherung sicher gestellt hat, solltest Du eine Chance haben. Nicht jedoch, wenn Du lediglich eine dahingehende Bitte geäußert hast. Dies ist meine Meinung, kein rechtl. Ratschlag.

Felix52 :wink:

Ich drücke Dir die Daumen.... :)

Säcker am 12 Mär 2012 20:03:24

@ bussi1256

Deinem letzten Eintrag entnehme ich, dass dein Rechtsanwalt auch in diesem Forum vertreten ist, sonst hätte er ja nicht prompt reagiert.

In deinen bisherigen Beiträgen zu deinem Problem hast du ja nur eine Frage gestellt und einen kurzen Bericht abgegeben. Hast du schon mal an eine sachliche und belegbare ausführliche Schilderung zur Information der Leser in diesem Forum gedacht?

Ansonsten zählt nur eine eindeutige schriftliche Erklärung zur Mandatserteilung.

RaiWo am 12 Mär 2012 21:32:09

Guude!
Schon mit der Rechtsschutzvericherung direkt gesprochen??
CU
V.

Gast am 12 Mär 2012 22:53:13

Säcker hat geschrieben:Ansonsten zählt nur eine eindeutige schriftliche Erklärung zur Mandatserteilung.


...bei einem seriösen RA, den wir kennen, geht das auch ohne schriftliche Erklärung.

Gast am 13 Mär 2012 06:43:07

Säcker hat geschrieben:Ansonsten zählt nur eine eindeutige schriftliche Erklärung zur Mandatserteilung.
Auch ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung kann der neue Anwalt Rechnungen schreiben.

Offensichtlich ist er ja vom Mandanten beauftragt worden, zu was genau scheint allerdings unklar zu sein.

Übrigens ist mir auch so etwas ähnliches vor ca. 5 Jahren passiert,hat mir mehrere Tausend Euro gekostet. Ein anderer Anwalt hatte mir zunächst Hoffnungen gemacht, dass aus dem Vermögen des verstorbenen Anwalts Geld geholt werden soll, dann war angeblich kein Geld mehr da und ich habe letztlich die Anwaltsgebühren zwei mal bezahlt.

Der verstorbene Anwalt hatte seine Anwaltsgebürhen als Vorschuss direkt bei Mandatsübernahme in Rechnung gestellt und erhalten, der zweite erst ganz zu Schluss. Das ganze wurde hinterher ein Vergleich mit 40 / 60 % Kostenaufteilung.

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