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Bootsvorschriften in Frankreich


tisum am 13 Mär 2012 13:48:23

An alle Frankreichexperten:

Wir planen für den Sommer eine Drei-Generationen-Tour mit zwei Womos nach Frankreich und wollen gerne unser Schlauchi mitnehmen.

Wie sieht es in Frankreich (Atlantikküste etwa bis Bordeaux) mit Vorschriften für motorisierte Schlauchboote (Honda, V-Boden, 2,80 m/ 8 PS) aus (Registrierung, Anmeldung Hafenkapitän, Gebühren, Ausrüstung etc.)? Habe bisher selbst beim ADAC-Wassersport keine verlässlichen Hinweise gefunden. Ich weiß das die Franzosen im Bereich Küstenfahrt mit Sportbooten recht pingelig sind, aber was ist mit den Kleinfahrzeugen die nur mal in die nächste Bucht oder in einem Kanal fahren?
Hat da von Euch jemand Erfahrung und kann mir Tips geben? Führerscheine sind alle vorhanden.
Sollte das aber zu kompliziert werden kann ich mir die gut 80 kg sparen.

Im Voraus schonmal herzlichen Dank für die Tips und Allzeit gute Fahrt.

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volker030 am 13 Mär 2012 14:01:52

Hallo Heinz,
schau mal hier, vielleicht hilft es dir was weiter:

--> Link

logri46 am 13 Mär 2012 15:50:38

Wart ihr schonmal am Atlantik???
Mit dem Boot würde ich es nicht wagen,und wir fahren seit 40 Jahren dorthin.Die einzige Möglichkeit bietet hier das Becken von Arcachon,aber auch hier gibts einen gefährlichen Ebbstrom.
Ansonsten ist das Boot von der Motorisierung her Fs-frei.
logri 46

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jbreunig am 13 Mär 2012 15:59:11

logri46 hat geschrieben:Ansonsten ist das Boot von der Motorisierung her Fs-frei.
logri 46


Laut dem Post von Volker nicht.
Wenn es unter deutscher Flagge fährt (in D registriert ist)
gelten die deutschen Regelungen - bis 5PS frei, darüber Sportboot See.
So habe ich das zumindest aus dem Link - der übrigens sehr informativ ist - rausgelesen.

gary32 am 13 Mär 2012 16:41:00

Hallo,

in F.gibt es 3 Kategorien von Boots Führerscheine:

-Flüsse, Binnen Gewässer, Kanäle.
-Küste unter 6 Meilen vom betreffenden Hafen
-Küste über 6 Meilen vom betreffenden Hafen

gary32

tisum am 13 Mär 2012 23:24:38

Hallo zusammen,

erstmal herzlichen Dank an Volker für den informativen Link, nur können eben die französischen Sicherheitsvorschriften, die mir bekannt sind, sicher allein aus Platzgründen nicht auf ein Schlauchboot < 3 m übertragen werden.
In Kroatien gibt es z.B. für alle Boote unter 3 m länge eigene klar beschriebene Regeln. Solche konnte ich eben für Frankreich bisher nicht finden.
Als ausgebildeter Sportseeschiffer (Segeln und Motor/Küste bis 12 sm) mit etwa 25 Jahren Praxis ist mir das befahren von Tidengewässern vertraut und gute Seemannschaft allemal oberstes Gebot an Bord. Das Boot ist übrigens für Küstenfahrt bis 4m Wellenhöhe zugelassen.
Ich denke an gut vorbereitete Fahrten mit unserem Beiboot in geschützten Bereichen, in den Tidenpausen und ggf. auf Binnengewässern (Seine, Kanäle etc.) und hatte gehofft, dass jemand aus dem Forum schon entsprechende Erfahrungen hat.

Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.

wolfherm am 14 Mär 2012 01:00:08

Na, dann hast du doch alle erforderlichen Scheine.

tisum am 15 Mär 2012 17:48:21

Richtig, aber in Fr. braucht man für Sportboote eine Registrierung im Heimatland mit einer Kennzeichnungsnr. die am Boot angebracht ist, dazu ein int. Flaggenzertificat als Eigentumsnachweis und eine sehr umfangreiche Ausrüstung. Da das Schlauchboot normal nur als Beiboot in Holland fährt, war das bisher nicht notwendig.
Meistens gelten diese Ausrüstungsvorschriften erst für Boote ab 3 m länge. Der Führerschein hängt von der Stärke des Motors (ab 5 PS) und vom Fahrgebiet (binnen/buten) ab, aber da habe ich ja, wie du schon festgestellt has, keine Probleme.
Aber kann ich das Boot einfach aufblasen, in Wasser setzen und losfahren, oder muß ich mich erst in einem Hafen beim Hafenkapitän melden, den ganzen Papierkram vorlegen und das Boot abnehmen lassen oder, oder ... :?

franz_99 am 15 Mär 2012 18:29:34

ich würd's in France ins Wasser setzen und losfahren, nee Trikolore dran und noch besser

tisum am 15 Mär 2012 19:00:11

Das ist mir ein bißchen zu riskant. Derartige Verstöße können, wenn man an den richtigen Mann kommt, bis zur beschlagnahme des Bootes und einer empfindlichen Strafe sowie ggf. Verlust der Führerscheine führen.
Die größe des Bootes oder auch Yacht spielt da keine entscheidende Rolle. Es sei denn, es gibt amtliche Ausnahmen, und nach denen Suche ich. :boot:

franz_99 am 15 Mär 2012 20:20:28

ja du bist der Kapitan, in D wäre ich auch vorsichtiger. Kannst du französich, wenn ja frag im Hafen oder lass dir die Frage aufschreiben und geh damit ins Hafenbüro

tisum am 16 Mär 2012 11:14:17

Das kann ich natürlich auch tun. Ich habe nicht gedacht, dass bisher niemand im Forum bereits entsprechede Erfahrungen gemacht hat.

Für Eure Unterstützung nochmals herzlichen Dank und allzeit gute Fahrt.

inzman am 16 Mär 2012 14:04:16

Hallo Heinz,
ich kann Dir dazu für Frankreich wo ich wohne sagen: Mein GFK Boot war in D zugelassen, registriert und beim ADAC versichert. Ich hatte das internationale Flaggenzertifikat. In Frankreich habe ich den Küstenschein, darf also Motorboote mit uneingeschränkter PS Zahl in der 5 Meilen Zone fahren. Als ich kontrolliert wurde, wollte man die Sicherheitsausrüstung sehen wie: Leuchtraketen mit Zulassungsdatum, Schwimmwesten, Wimpelset, Anker. Den Führerschein wollte man nicht sehen. Dagegen wurde das Bootspapier welches mich als Besitzer auswies genau kontrolliert und war auch wegen häufiger Diebstähle wichtigstes Papier.
inzman

tisum am 17 Mär 2012 21:08:21

Hallo izman,

zunächst herzlichen Dank für deinen Beitrag. Denkst oder besser weißt du ob dies auch für Schlauchboote unter 3 m länge gilt. Allein die Unerbringung der sonst erforderlichen Sicherheitsausrüstung würde mir Probleme machen auch noch zusätzlich Personen mitzunehmen.

Ich halte es für ausgemachten Unsinn für ein kleines Schlauchboot ein Flaggenzertificat zu beantragen.


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