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Felgen Ducato


lonsome am 11 Apr 2012 22:08:54

Hallo,

von meinem alten Womo, einem Knaus auf Duc, Bj. 2003, habe ich nch einen Satz Felgen. Der alte Duc hatte ein ZgG. von 3,5 t. Der neue Knaus hat auch ein zgG von 3,5 t, kann aber auf 3,8 t aufgelastet werden. Nun hat mein Händler gemeint, dass zwar die Einpresstiefe etc. der alten Felgen passt, aber es Probleme mit dem TÜV geben könnte, weil die Felgen des aten Ducs nicht für das Gewicht von 3,8 t zugelassen sind, sondern nur für 3,5 t. Aber das dürfte doch erst eine Rolle spielen, wenn ich tatsächlich auflasten will?


Klaus

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wolfsch6 am 12 Apr 2012 07:20:57

Hallo Klaus,

ich hab's genau anders herum gemacht. Ich hab auf meinem 244er die Felgen und Reifen vom 250er drauf. Die Reifen habe ich mir beim TÜV eintragen lassen - die Felgen waren dabei überhaupt kein Thema. Ich hab mir die Felgen damals angeschaut und denke auch, dass es gar nicht so einfach möglich sein wird, die Felgen zwischen 244er und 250er zu unterscheiden. Der TÜV wird das jedenfalls nicht von sich auf feststellen können.

Probleme könnte es evtl. geben, dass Du so eine Felge mit niedrigerer Traglast in das Fahrzeug einbringst und nur Du davon Bescheid weißt. Wenn das Fahrzeug, wieso auch immer, später mal verkauft wird und der Verkäufer dann evtl. auflastet, dann kann es schon sein, dass die Auflastung mit der 244er Felge beim TÜV durchrutscht obwohl das eigentlich nicht sein dürfte.

Wenn Du's wasserdicht haben möchtest benötigst Du wahrscheinlich wirklich einen TÜV Abnahme für die Felge in dem die Traglastbegrenzung auf 3500kg eingetragen wird. Damit kann ein späterer Besitzer nicht "versehentlich" auflasten.

Trotzdem ist das Thema schwierig, da man im normalen Betrieb, ja so gut wie gar nicht mehr feststellen kann welche Felge gerade montiert ist. Die Kennzeichnung (EInpresstiefe,...) der Felgen ist gleich und die Reifengröße ebenfalls - was bringt in diesem Fall also ein Briefeintrag?

Evtl. wär's keine schlechte Idee mal beim TÜV vorzusprechen und die Frage dort zu stellen.

,
ws

a.miertsch am 12 Apr 2012 19:32:16

Das interessiert mich auch(am Rande)
Wo soll denn die Felgengröße eingetragen werden? Im Brief macht es keinen Sinn, der liegt Zuhause, resp. bei einigen auf der Bank und in der Zulassung ist ja nix vorgesehen. Ja, ich weiß, heißt ZB Teil I und II.
Ich denke, die Felge ist dem Fahrzeug zgeordnet und kann die mögliche Auflastung ab. Am Reifen könnte sich in der Tragzahl evtl etwas ändern, das wäre dann eintragspflichtig.
Albert

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wolfsch6 am 13 Apr 2012 15:58:36

Hallo Albert,

also generell wird beim TÜV die Abnahme durchgeführt und Du bekommst dort dann eine Bescheinigung mit der Du aufs Landratsamt marschierst. Dort wird die entsprechende Eintragung gemäß TÜV Papier in den Brief eingetragen und Du bekommst auch einen neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ-Schein), wo unter Ziffer 22 alles eingetragen wird was so in einem Fahrzeugleben aufläuft. Wenn's dann irgendwann zu viel wird - so wie bei mir - dann wird einfach noch eine neu leere Seite aus der Schublade geholt, auf der Ziffer 22 dann fortgeführt wird. Die Seite wird gestempelt und unterschrieben und an den Schein geheftet.

Unter Ziffer 22 wird normalerweise alles eingetragen wie z.B. Flüssiggasanlage, spezielles Hochdach, Reifen oder sonstige Umrüstungen.

Wahrscheinlich würden da auch die Felgen reinkommen....

Ich halte das aber wie gesagt für mehr oder wenige Quatsch, weil mir nicht bekannt ist, dass die Felgen vom 244er und 250er über eine Nummer außen an der Felge zu identifizieren wären. Da stehen so weit ich mich erinnern nur die Abmessungen, also 6Jx15 ET68 drauf und diese sind bei den beiden Typen identisch.

Kann sein das ich mich bzgl. der Nummer täusche so weit ich mich erinnern kann war das aber so.

,
Wolfgang

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