Alkoholisierter Deutscher Lenker macht Parkschaden in Österreich.
Der Geschädigte ist verpflichtet die Polizei einzuschalten, da bei weiteren Unfällen er bestraft wird.
Verweigerung des Alkotests wird als Schuldgeständnis angesehen d.h. 1,6 Promille !
Entzug des Führerscheins und Meldung an den österreichischen Versicherungsverband, Weitermeldung an die Versicherung in Deutschland.
Weiters Anzeige des Unfalls und über die Bezirkshauptmannschaft ergeht eine Meldung nach Deutschland mit dem Ziel Flensburg.
Wie es dort weiter geht ist bekannt.
Hatte eine tollen Samstag
Wilfried
BR-2HOS

