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anhaengerkupplung
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kosten für tüv


seppl150 am 19 Apr 2012 19:45:03

hallo an alle

kaufe mir ein gebrauchtes womo.

die frage ist an euch.

bei kauf tüv au gas neu !!!!! wer zahlt die kosten,normal
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doch der händler.verlangt es aber von mir.was ist zu tun?

georg
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kintzi am 19 Apr 2012 19:49:07

Verhandlungssache!

Scimitar am 19 Apr 2012 19:56:37

Als ich mein Womo gebraucht gekauft habe, hat der Händler direkt gesagt bei Kauf HU, AU und Gasprüfung wird von ihm erledigt.
Ich finde das gehört so, wenn ich ein Fahrzeug bei einem Händler kaufe, ansonsten sag ihm, daß Du den Wagen nicht nimmst.


Bernd

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Gast am 19 Apr 2012 19:58:29

seppl150 hat geschrieben:hallo an alle

kaufe mir ein gebrauchtes womo.

die frage ist an euch.

bei kauf tüv au gas neu !!!!! wer zahlt die kosten,normal
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doch der händler.verlangt es aber von mir.was ist zu tun?

georg
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Steht das im Kauf-Vertrag ? >bei kauf tüv au gas neu<

Dann ist das selbstverständlich im Kaufpreis inbegriffen , und der Händler hat das Fahrzeug so zu übergeben.
Also nix zahlen, wenn nicht so im Vertrag, ganz klar Verhandlungssache.

knauserich am 19 Apr 2012 20:02:14

hast den händler sicherlich so gedrückt - und nun ....

seppl150 am 19 Apr 2012 20:07:50

nein ich habe mich nur auf die beschreibung verlassen

georg
--------------

seppl150 am 19 Apr 2012 20:12:14

der satz war extra gross und deutlich geschrieben

mit !!!! zeichen,damit man es sieht.

georg

Gast am 19 Apr 2012 20:51:33

Die Artikelbeschreiburg (ist wie eine Prospektangebe ) ist bindend.
Lasse Dich nicht über den Tisch ziehen, ganz klar hast Du das dann nicht extra zu bezahlen ! Zahlung verweigern, mal sehen, ob der sich das einzuklagen traut .

knolle2007 am 19 Apr 2012 20:52:12

Hmmm,
wenn da steht, "bei Kauf Tüv und AU neu" dann bezahlt der Händler das. Ist doch klar.
Wenn er dann noch das Geld von Dir haben will, kannst Du ja mal Bluffen und ihm sagen " Das er sich das WoMo behalten kann"
Mal sehen wie dann seine reaktion ist..

Ich habe Aug. 2011 selber ein gebrauchtes WoMo gekauft -- bei mir stand nichts das TÜV und AU neu gemacht werden. Der Händler hat es trotzdem kostenlos mitgemacht -- Das ist Service am Kunden!!

Ich wünsche Dir viel Glück -- wird schon klappen.
8)

Gast am 19 Apr 2012 21:08:08

seppl150 hat geschrieben:der satz war extra gross und deutlich geschrieben

mit !!!! zeichen,damit man es sieht.

georg

TÜV/AU/Gas hat der Händler zu berappen und nichts anderes -->> Wäre ja noch schöner so Kunden fangen zu wollen .
Wenn er nicht will , Nagel ihn fest ,oder der soll die Kiste behalten :!:

Gast am 19 Apr 2012 21:58:10

wenn das schon zur Diskusion führt, was ist denn dann erst los, wenn am Fzg. ein Mängel auftritt und beseitigt werden soll?

, Frank

carthagocliff am 19 Apr 2012 22:03:23

deputy13 hat geschrieben:wenn das schon zur Diskusion führt, was ist denn dann erst los, wenn am Fzg. ein Mängel auftritt und beseitigt werden soll?

, Frank


Sehe ich auch so ! Ich weiß nicht, um welche Kaufsumme es sich handelt, trotzdem ist es wenig vertrauenswürdig, wenn ein Händler um solche Selbstverständlichkeiten rumfeilscht. Aufpassen !!

Viel Glück
C.

Gast am 20 Apr 2012 13:33:59

Finger weg!

Dieser Händler ist unseriös und ist obendrein dummfrech!

1. Es besteht in Deutschland Vertragsfreiheit (mit bestimmten Einschränkungen und Vorraussetzungen)
2. Geworben darf nur mit Tatsächlichkeiten, alles andere ist betrügerische Absicht

Hier jedoch. kommt einer mit Bauernschläue!
Denn klar, er macht auf jeden Fall den Tüv neu, aber verweist nicht wer die Kosten übernimmt.
Denn richtig würde es so heißten.
"Beim Kauf übernehmen und erstellen wir den Tüv"

Mit der Argumentation
"Bei Kauf Tüv neu" kann er sich rausreden und sagen, das der Tüv neu erstellt wird und einer Nutzung nichts im Wege steht.

Das ist keine nachweisbare betrügerische Absicht (obwohl eigentlich klar :wink: ) sondern irreführende Werbung!
Und da gegen irreführende Werbung kein Privatmann klagen kann, sondern dies nur Verbraucherverbände oder die Konkurrenz machen kann, ist so einer fein raus!
Dem Käufer bleibt dann nur, den Kauf wegen Irrtums anzufechten.

Daher auch der Rat von mir!
Mit so einem AL macht man keine Geschäfte, weil nur Ärger und Zusatzkosten drohen!

Jörg

Arielle am 20 Apr 2012 14:02:32

Seh ich genauso, wie meine Vorschreiber. Das ist einfach nur dreist und wenn daran der Kauf scheitern soll, würde ich die Finger davon lassen.

Selbst wir als Privatperson haben vor dem Verkauf unseres vorherigen Womo´s TÜV,AU und Gasprüfung neu machen lassen. Wäre sowieso fällig gewesen und somit waren der Käufer und auch wir sicher, dass alles ok ist.
Ich will ja kein Womo verkaufen und womöglich Schuld sein, wenn wegen Mängeln irgendwas passiert!

LG Arielle

pfalzcamper am 20 Apr 2012 14:51:21

Dir gefaellt das WoMo, sonst wuerdest du es ja nicht kaufen wollen, richtig?

Wenn es so sein sollte, dass dir der Preis durch diesen "Zusatz" zu hoch ist, dann lass es bleiben.

Wenn es immer noch passt und du nach dem Kauf mit diesem Haendler nichts mehr am Hut haben willst ( ist ja ein Gebrauchter, somit kannst du frei waehlen welche Werkstatt du zukuenftig aufsuchst ), dann pokere und verhandle neu.

Im schlimmsten Fall verlierst du kurz dein Gesicht, wenn er hart bleibt oder freust dich, wenn er beigibt.

So oder so - du hast danach wesentlich laenger Freude an deinem neuen WoMo, dass DIR ja schliesslich gefaellt als jetzt der kurze Frust ueber diesen Bauerntrick.

Mal gewinnt man im Leben, mal aergert man sich. Daran wuerde ich keinen Kauf scheitern lassen, der ansonsten fuer DICH OK zu sein scheint.

Bei einem Neuwagen wuerde ich anders argumentieren, da es dann nach dem Verkauf ein Fortfuehren der Beziehung gibt.

Gast am 20 Apr 2012 15:21:15

Verkauft der Händler aus "eigenem" Bestand (also auch mit Mehrwert-Steuer), so muss er für einen Gebrauchten 1 Jahr Gewährleistung geben.
Dann ist aber auch erstmal für 12 Monate nix mit freier Werkstattwahl, wenn Mängel auftreten die von der Gewährleistung her abgedeckt sind.

kerl532002002 am 20 Apr 2012 15:29:22

wenn es so drin steht, ist es Sache des Händlers, wenn er jetzt nicht will, Finger weg, denn es stehen ja auch noch für ein Jahr Garantie ansprüche auf das Fzg. an. Hast du Lust auf ewige Streitigkeiten und evtl. gerichtliche Auseinandersetzungen. Der Verkäufer handelt unredlich und ist nicht empfehlenswert.
Ansonsten Anfrage beim Verbraucherschutz über die Sachlage und den Händler.
Ich würde es sein lassen zu kaufen.

urmel71 am 20 Apr 2012 16:14:50

Arielle hat geschrieben: und wenn daran der Kauf scheitern soll, würde ich die Finger davon lassen.


schliesslich wird man ja auch nicht nur ein bischen schwanger.....

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