bussi1256 am 21 Mai 2012 18:03:35 Hallo,
laut einige Forumsmitgliedern und Rechtsanwälten ist es eine Leichtigkeit ein Womo zu wandeln. Vor kurzem hatte einer schon nach 4 Monaten gewandelt. Da ich sicherheitshalber 2 Nachbesserungen durchführen muß, sind diese 4 Monate eine Meisterleistung. Meine E-Mail Anfrage wurde leider bis heute nicht beantwortet.
Deshalb meine Fragen;
1. Wer hat wirklich schon gewandelt und wie lange dauerte es?
2. Habt ihr es selbst durchgeführt oder per Rechtsanwalt?
3. Welche Probleme führten zum erfolgreichen wandeln?
bussi1256
Lancelot am 21 Mai 2012 18:16:13 Was wird das :?:
Eine Anleitung "wie wandle ich erfolgreich" :roll:
Da jeder Fall anders ist wird man das so nicht pauschalieren können ...
dagu am 21 Mai 2012 18:24:07 Laut unserem RA hätten wir wandeln können, weil der Händler uns mehrfach schriftlich mitgeteilt hat das er für die Fehlerprüfung & -behebung (Kontrolllampe Einspritzanlage leuchtete nach ca 50 km) nicht zuständig sei... :?:
Fanden wir sehr merkwürdig, aber wir wollten ja nicht wandeln, der Fehler hat sich dann glücklicherweise als Kleinigkeit entpuppt (allerdings erst beim zweiten Fiat-Fachman :? )
carthagocliff am 21 Mai 2012 18:53:24 dagu hat geschrieben:Laut unserem RA hätten wir wandeln können, weil der Händler uns mehrfach schriftlich mitgeteilt hat das er für die Fehlerprüfung & -behebung (Kontrolllampe Einspritzanlage leuchtete nach ca 50 km) nicht zuständig sei... :?:
Natürlich sagen Rechtsanwälte soetwas mal immer :D Allerdings gehört zu jeden Kunden, der wandeln will (und auch vielleicht das Recht hat) auch immer ein Vertragspartner dazu, der das Produkt zurücknehmen muß. Und wenn der nicht will, weil er es ganz anders sieht, dann dauert das lange.
Interessant würde es hier nun werden, wenn sich Leute melden würden, die ERFOLGSLOS versucht haben zu wandeln, oder nach Jahren einen unbefriedigenden Kompromiß eingehen mussten. Nur diese Leute werden sich nicht der Schmach aussetzen, dies hier öffentlich zuzugeben. :?
Viele
C.
bussi1256 am 21 Mai 2012 19:26:19 Hallo charthagocliff,
man freut sich immer, wenn gute Antworten kommen.
Anhang:
Frage 4:
Wer hat leider erfolglos selbst oder per Rechtsanwalt es nicht geschafft zu wandeln?
bussi1256
Bergbewohner1 am 21 Mai 2012 19:44:59 Wollte einmal ein WoMo wandeln, ist schief gegangen
Wollte einmal einen T 5 wandeln, ist schief gegangen
kaufe, wenn notwendig, nun nur noch preiswert ohne Gewährleistung :!:
Beduin am 21 Mai 2012 20:29:48 Habe mal einen gebrauchten Cristall gewandelt bekommen, obwohl ich das garnicht wollte :?
Der war laufend undicht, aber (m)ein Traum. Nach dem zigten mal wollte der Händler nicht mehr und hat mir einen weitaus höherwertigen gegeben
Advantage am 21 Mai 2012 20:38:21 Hallo,
ich habe mit RA (der aus dem Forum :) ) unseren Dethleffs "gewandelt" allerdings mit einem Verlust von 1/120 je Monat. (vom Neupreis)
Dies kommt daher, dass ein Dethleffs auf eine Lebensdauer von 10 Jahren ausgelegt ist.
Bei vielen anderen Wohnmobilen verliert man 1/240 je Monat, da deren Lebensdauer auf 20 Jahre ausgelegt ist.
Bei uns dauerte es 9 Monate (es waren ja Reparaturversuche, Urlaub usw. dazwischen).
Auch hatten wir das Fahrzeug 9 Monate genutzt, wenn auch mehr geärgert als genossen :)
Trollo am 21 Mai 2012 21:08:08 Moin,
habe auch ohne Probleme, ohne Anwalt aber mit vernünftigen Gesprächen und mails (Fristsetzungen !!) mit Händler und Hersteller nach ca. 6 Monaten die Rückabwicklung des Kaufvertrages durchgeführt.
Abzug pro gefahrenem Kilometer (Höhe weiss ich nicht mehr), war aber fair.
Trollo
carthagocliff am 21 Mai 2012 22:14:52 Waldtroll hat geschrieben:Wollte einmal ein WoMo wandeln, ist schief gegangen Wollte einmal einen T 5 wandeln, ist schief gegangen kaufe, wenn notwendig, nun nur noch preiswert ohne Gewährleistung :!:
Hallo Waldtroll
Meine ehrliche Hochachtung vor Deiner Aufrichtigkeit . Wahrscheinlich werden sich wenige andere finden. Toll wäre natürlich auch , wenn Du uns einen kurzen Überblick geben könntest, warum ein Gericht zu einer anderen Auffassung gekommen ist, als Du dachtest.
PS: Immer wieder finden wir die vollmundigen Ratschläge, mit Rechtsanwälten sein vermeintliches Recht einzuklagen und ein Womo zu wandeln. Bei jeder Kleinigkeit raten "Experten": geh zum Anwalt. Wir hören aber nie hier im Forum all die Geschichten, wenn solche Gerichtsauseinandersetzungen nach Jahren der Warterei und Nichtbenutzung des Womos vom Gericht abgeschmettert werden. Kunden, die verloren haben, werden dies hier nicht posten und Rechtsanwälte werden wohl nicht es öffentlich machen, daß das Risiko zu verlieren oder einen Verlust zu machen sehr groß ist.
PS : Wer legt eigentlich fest, ob ein Detleffs eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat, ein XY aber 20 Jahre ????????????????????
Viele von C., der nach vielen Prozessen als Angeklagter, Kläger oder Zeuge den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Recht kennt.
C.
Dethleffsfahrer am 22 Mai 2012 17:24:31 Hallo, ich habe gewandelt. Ohne Anwalt. Mein Womo war ein Neufahrzeug. Die Marke werde ich nicht nennen. Eins kann ich aber dazu mit Bestimmtheit behaupten. Ich habe nächtelang vorm PC gesessen um Fallbeispiele aufzutreiben, ich habe Nerven ohne Ende gelassen um mein Geld zu retten.
Letztendlich ist aber nach einem Jahr Diskussion und drei Briefen alles sehr schnell gegangen. Fahrzeug beim Händler abgegeben mit Kontrolle des Zustand. Nach einer Woche war mein Kaufpreis erstattet allerding nach Abzug des so genannte merkantielen Wertverlustes. Quasi ein Nutzungsgeld.
Ausgezahlt wurde dann noch Ca. 70.000,00 Euro. Ich möchte das nicht noch einmal machen müssen!!
Bergbewohner1 am 22 Mai 2012 20:20:18 Hallo carthagocliff und die es interessieren.
Aber nur in kurz Form, Habe Karmann Missouri erworben von VW AH, stellte nach kurzer Zeit Risse im Aufbau fest- Aufbau Türe lief richtig straff beiRegen Wasser rein, wenige Tage nach Kauf, wurde Protokoll im AH angefertigt. dumm wie ich damals war keine Kopie bekommen, um das WoMo nicht nach Oranienburg fahren zu müssen, habe ich selbst nach Sprendlingen gebracht.
Dort wurde die Seitenwand beim Türausbauen sehr beschädigt, um den Schaden zu verdecken, wurde die eine Wand Schneeweiß lackiert, auf der Heimfahrt verlor ich die Farbe teilweise. Richter vertrat die Meinung und folgte der Niederschrift des VW Anwaltes, ich hätte den Auftrag in Sprendlingen ausgelöst, habe ich natürlich nicht, habe nur ein Übergabeprotokoll unterschrieben, deshalb auch verjährt Verlust 7 T euros :cry: Kopie des Auftrages von VW nach Sprendlingen zur Reparatur hatte ich leider unterm Tisch vom damaligen Serviceleiter bekommen.
Das service Center in Sprendlingen hat mir nach verlorenen Prozeß, dann trotzdem noch die Seitenwand fachgerecht lackiert, sie war aber immer noch weiß und hob sich stark vom anderen Aufbau ab.
Nächster Fall T5 nach Motorschaden durch falsche ÖL von VW Wuppertal, weiter div.Schäden in den ersten paar hundert Kilometern, Zuladung bei 7 Sitzen nur 325 kg, usw. Gutachter kommt zu dem Ergebnis, ist gängige Praxis, nicht eingetragene und nicht abgenommenen Tieferlegung,sowie nicht angegeben Tieferlegung kann behoben werden............................
toscana17 am 22 Mai 2012 21:49:49 Zu deiner Frage 1. Ich habe bereits schon 2X Fahrzeuge gewandelt 1x bei 42 Mängel und 1x bei über 30 Mängel.
Die Dauer des Verfahrens hängt vom Gericht ab, in der Regel mit 6 Monaten bis 1 Jahr musst du schon rechnen.
Zu deiner 2. Frage: über 5000,- € geht es zu LG dort ist Anwaltspflicht also erübrigt sich die Frage nach dem selber machen.
Zu deiner Frage 3. in meinem Fall 30 -40 Mängel vom Sachverständigen festgestellt. Es kommt auf den Einzelfall an, es kann schon 1 Mangel ausreichend sein, oder 40 Mückenschisse sind hinnehmbar und „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“
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