In der Schweiz muss ja bekanntlich für WoMo über 3,5 to die Schwerlastabgabe entrichtet werden. Sehr angenehm ist hierbei die 10-Tage Variante, bei der nur die Aufenthaltstage in der Schweiz zählen.
Nun habe ich mir das entsprechende Formular mal im www besorgt und schon ergibt sich ein neues :?: (und mit der SUCHE bin ich leider nicht fündig geworden). Bei der Variante "10 Einzeltage" heißt es in einer Fußnote "Gültig ab 19:00 h des Vortages".
Soll dies bedeuten, dass z.B. bei der Eintragung "Sonntag, 14.08.2005" ich bereits ab Samstag den 13.08.05, 19:00 Uhr die eidgenössichen Straßen befahren darf ?
Die Frage mag ja vielleicht etwas blöd klingen. Aber lieber ne böde Frage als ein blödes Gesicht wenn sich die Urlaubskasse auf Grund eines Strafzettels schlagartig leert :wink:
Stephan

