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"Eigentumsnachweis" beim Händlerkauf?


batchman99 am 12 Jun 2012 09:52:08

Ein KFZ-Händler bietet als Freundschaftsdienst einer bekannten älteren Dame an, das Fahrzeug des verstorbenen Ehemannes zu verkaufen. Er will das aber nicht "über sein Geschäft" laufen lassen, weswegen er denn Kaufpreis in bar haben will.
Das Fahrzeug ist noch angemeldet, der (kürzlich verstorbene) Fahrzeughalter ist beim Verkauf aus verständlichen Gründen nicht anwesend.
Wie weiß ich, ob der Händler zum Verkauf berechtigt ist?
Schriftliche Vollmacht eines Erbberechtigten, z.B. Witwe verlangen?
Was ist, wenn die unterschreibende Witwe (78 ) zum Zeitpunkt des Verkaufs einen gesetzlichen (und unwissenden) Betreuer hatte und eigentlich nicht mehr geschäftsfähig gewesen wäre?

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rhglomb am 12 Jun 2012 09:57:06

batchman99 hat geschrieben:Was ist, wenn die unterschreibende Witwe (78 ) zum Zeitpunkt des Verkaufs einen gesetzlichen (und unwissenden) Betreuer hatte und eigentlich nicht mehr geschäftsfähig gewesen wäre?


Finger WEG.
Wenn der Betreuer das mitkriegt (und das kriegt er, da die Witwe mit Sicherheit Erbin ist/sein wird), dann bis Du das Wohnmobil zu 90% wieder los, und ggf ohne das Geld zurückbekommen zu haben.

Haikumsai am 12 Jun 2012 09:57:50

batchman99 hat geschrieben:Ein KFZ-Händler bietet als Freundschaftsdienst einer bekannten älteren Dame an, das Fahrzeug des verstorbenen Ehemannes zu verkaufen.

Wie weiß ich, ob der Händler zum Verkauf berechtigt ist?


Du brauchst das nicht wissen, klingt jetzt vielleicht hart, aber es geht dich nichts an.

Theoretisch kann jeder ein Auto verkaufen ohne Eigentumsnachweiß, brauchst nur Zul. Besch. 1und2

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Haikumsai am 12 Jun 2012 09:59:37

rhglomb hat geschrieben:dann bis Du das Wohnmobil zu 90% wieder los.


:eek: :nixweiss: welches Wohnmobil?

rhglomb am 12 Jun 2012 12:44:20

Haikumsai hat geschrieben:
rhglomb hat geschrieben:dann bis Du das Wohnmobil zu 90% wieder los.


:eek: :nixweiss: welches Wohnmobil?


OK, OK, das Fahrzeug .... :oops:

rhglomb am 12 Jun 2012 12:46:43

Haikumsai hat geschrieben:
Theoretisch kann jeder ein Auto verkaufen ohne Eigentumsnachweiß, brauchst nur Zul. Besch. 1und2


Nicht nur "theoretisch", auch praktisch kann das jeder .....
Aber ob er das darf ist eine andere Sache und was einem Käufer passieren kann wenn er von jemandem der nicht "darf" gekauft hat.

--> Siehe auch Hehlerware, etc.

tommi007 am 06 Jul 2012 16:21:23

Hört sich sehr Konstruiert an.
Selbst wenn es ein vermeindliches Schnäppchen ist, würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen.

tommi

dieter2 am 06 Jul 2012 17:13:53

Haikumsai hat geschrieben:
batchman99 hat geschrieben:Theoretisch kann jeder ein Auto verkaufen ohne Eigentumsnachweiß, brauchst nur Zul. Besch. 1und2


Würde ich mich nicht drauf verlassen.

Auf den Zulassungsschein 2 steht ganz klar das der Besitz dieser nicht als Eigentumsnachweis gilt.

Dieter

trecke am 06 Jul 2012 17:41:34

Warum nicht?

Wenn mir was passieren würde, würde meine Frau auch zu einem Händler gehen und das Womo verkaufen wollen.

Und wenn der nur die Vermittlung übernehmen will - was ist daran Schlimmes?

In solch einem Fall würde ich den Händler bitten, mir die Adresse der Witwe zu geben. Sollte die schon etwas zu tüddelig sein, dann würde ich sie bitten ein Kind oder anderen nahen Vertrauten zur Verkaufsablickung hinzuzuziehen. Vor allem wenn es heisst
"bietet als Freundschaftsdienst einer bekannten älteren Dame an,"
dürfte die nicht allzuweit weg wohnen.

Allerdings, wenn der Händler sich sträubt - und die Frage ist auch: was ist das für ein Händler - dann wäre Vorsicht angebracht.

Jürgen

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