Ein KFZ-Händler bietet als Freundschaftsdienst einer bekannten älteren Dame an, das Fahrzeug des verstorbenen Ehemannes zu verkaufen. Er will das aber nicht "über sein Geschäft" laufen lassen, weswegen er denn Kaufpreis in bar haben will.
Das Fahrzeug ist noch angemeldet, der (kürzlich verstorbene) Fahrzeughalter ist beim Verkauf aus verständlichen Gründen nicht anwesend.
Wie weiß ich, ob der Händler zum Verkauf berechtigt ist?
Schriftliche Vollmacht eines Erbberechtigten, z.B. Witwe verlangen?
Was ist, wenn die unterschreibende Witwe (78 ) zum Zeitpunkt des Verkaufs einen gesetzlichen (und unwissenden) Betreuer hatte und eigentlich nicht mehr geschäftsfähig gewesen wäre?

