a.w.meincke hat geschrieben:Du hast aber vergessen zu scheiben,
ob Softwarelicenzen, die normaerweise für den Gebrauch an einem Computer vergeben werden, dann auch nur an einen Besizer eines Computers weiterverkauft werden könen, oder ob Du sie auf CD vervielfältgt dann beliebig vemarkten (unter´s Volk) verteilen kannst.
Ich nehme mal an, letzteres war nicht gemeint.
Die Lizenz ist ja die Erlaubnis zur Nutzung, diese hat mit der Software an sicht (und nur die kann man evtl. auf CD kopieren) wenig zu tun.
Aber natürlich kann man die Lizenz nur einmal verkaufen, dann hat ja jemand anders das Nutzungsrecht und ich selbst muss die Nutzung natürlich auch beenden.
Ein gutes Urteil, vorerst. Die Hersteller werden aber sicher reagieren.