xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Strafzettel wie bezahlen ?


womo-2 am 15 Aug 2012 22:18:42

Ich habe in Strassburg einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkdauer erhalten. 17 Euronen!

Wie kann ich den jetzt bezahlen? Eine Kontonummer kann ich auf der "Carte de paiement" nicht entdecken.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

gary32 am 16 Aug 2012 09:27:38

womo-2 hat geschrieben:Ich habe in Strassburg einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkdauer erhalten. 17 Euronen!

Wie kann ich den jetzt bezahlen? Eine Kontonummer kann ich auf der "Carte de paiement" nicht entdecken.


Hallo,

Strafzetteln unter 75 € werden meist unter den EU Länder nicht eingetrieben, höchstens durch private Inkasso Unternehmen.
Aber in Strassbourg könnte das Parkvergehen in deren Computer einige Zeit gespeichert bleiben.

(Habe gerade gelesen dass ein Wohnmobilfahrer sein Gefährt auf einen Bus Parkplatz in F., für einige Stunden abgestellt hatte: kostet 135 € ...

,

gary32

haasi am 16 Aug 2012 09:59:24

Hallo

sollte der Strafzettel auf französisch sein, dann musst du nix bezahlen. Die Strafandrohung muss auf deutsch formuliert sein.

Solange du nicht mehrfach im Jahr nach Frankreich fährst, würde ich das mal "aussitzen"...

Anzeige vom Forum


northernlights am 16 Aug 2012 10:08:24

haasi hat geschrieben:Hallo

sollte der Strafzettel auf französisch sein, dann musst du nix bezahlen. Die Strafandrohung muss auf deutsch formuliert sein.

Solange du nicht mehrfach im Jahr nach Frankreich fährst, würde ich das mal "aussitzen"...


Das ist aber der grösste Unsinn, den ich jetzt lese.. Wenn ich nach Frankreich gehe oder auch nach Uganda oder sonst wohin. begebe und unterstehe ich auch den gesetzlichen Grundlagen dieses Staates. Da in Frankreich meines Wissens die Nationalsprache immer noch Französisch ist und nicht Deutsch, sind sämtliche Dokumente in französischer Sprache gültig. Der Strafzettel gilt auch nach dem man das Land verlassen hat und kann jederzeit gefordert werden.

Ob der Strafzettel allerdings je eingefordert wird, ist eine andere Sache. Meist werden diese unter zu grossem Aufwand fallen gelassen.

haasi am 16 Aug 2012 10:24:42

...ist aber so, kannst dich überall erkundigen (ADAC, Polizei u.s.w.)

haasi am 16 Aug 2012 10:33:20

...hier eine x-beliebige Meldung aus dem I-net


Was tun, wenn ein solches Knöllchen dann tatsächlich im heimischen Briefkasten steckt? Dann rät ADAC-Jurist Michael Nissen, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Aus der Toskana kommen mittlerweile auch exzellent übersetzte Schreiben. "Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen. Ein anderes Schlupfloch könnte zum Beispiel die sogenannte Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und den Niederlanden wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig. Weil für die niederländischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in den Niederlanden grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.



also erst schlau machen, dann texten.

pasca80 am 16 Aug 2012 10:40:57

Du musst nicht zahlen wenn:

-das Bußgeld unter 70,– Euro inkl. Gebühren liegt,
-der Bescheid in fremder Sprache verfasst ist,
-bei dem geahndeten Verstoß der Fahrzeughalter gar nicht selbst gefahren ist
-die Zahlungsaufforderung nicht vom Bundesamt für Justiz in Bonn kommt

Es kann aber beim nächsten Frankreichbesuche zu Problemen kommen wenn die Dein Kennzeichen bei einer normalen Kontrolle überprüfen.

al am 16 Aug 2012 10:48:18

die probleme können auch auftauchen, wenn du eine mautstelle passierst, denn dort wird dein kennzeichen auch aufgenommen.

al am 16 Aug 2012 10:48:59

in den niederlanden wird bei jeden grenzübertritt das auto fotografiert.

al am 16 Aug 2012 10:50:35

der strafzettel am auto ist immer in der landessprache, nichts dran auszusetzen.
erst das anschreiben muss "verständlich" sein, dh. für den verursacher lesbar!

wolfherm am 16 Aug 2012 10:55:46

haasi hat geschrieben:...ist aber so, kannst dich überall erkundigen (ADAC, Polizei u.s.w.)


du wirfst jetzt den Strafzettel, der hinter dem Scheibenwischer steckt, und den Bußgeldbescheid, der bei Nichtzahlung erstellt wird, durcheinander. Der Strafzettel ist immer in Landessprache. Stell`dir mal vor, die Damen müssten für jede Nationalität einen separaten Block haben.... :D Geht ja gar nicht.

haasi am 16 Aug 2012 11:07:07

@wolfherm: du hast natürlich recht, ich meinte natürlich den zugesandten Bußgeldbescheid.

Gast am 16 Aug 2012 11:08:52

northernlights hat geschrieben:
Wenn ich nach Frankreich gehe oder auch nach Uganda oder sonst wohin. begebe und unterstehe ich auch den gesetzlichen Grundlagen dieses Staates. Da in Frankreich meines Wissens die Nationalsprache immer noch Französisch ist und nicht Deutsch, sind sämtliche Dokumente in französischer Sprache gültig. Der Strafzettel gilt auch nach dem man das Land verlassen hat und kann jederzeit gefordert werden.

Ob der Strafzettel allerdings je eingefordert wird, ist eine andere Sache. Meist werden diese unter zu grossem Aufwand fallen gelassen.


Der ADAC weiss es genau :

--> Link

Also von wegen.......

"Das ist aber der grösste Unsinn, den ich jetzt lese.."

mobilist2010 am 16 Aug 2012 11:16:06

Passt zwar nicht ganz aber:
hatte in Holland erst in Alkmar und am nächsten Tag in Amsterdam je einen Strafzettel für Falschparken von je 53 € bekommen. Da ich beim ersten nur 10 Minuten überzogen hatte und beim 2. der Parkscheinautomat kaputt war und ich dann auch noch der einzige in der Straße mit Strafzettel war, hatte ich 2010 beschlossen, nicht zu bezahlen. Es kamen dann immer mal wieder Mahnbescheide, hat aber seit einem Jahr aufgehört. Nun weiß ich leider nicht, wann ich wieder ins schöne Holland reisen darf
LG
Hans

wolfherm am 16 Aug 2012 11:44:01

mobilist2010 hat geschrieben:Passt zwar nicht ganz aber:
hatte in Holland erst in Alkmar und am nächsten Tag in Amsterdam je einen Strafzettel für Falschparken von je 53 € bekommen. Da ich beim ersten nur 10 Minuten überzogen hatte und beim 2. der Parkscheinautomat kaputt war und ich dann auch noch der einzige in der Straße mit Strafzettel war, hatte ich 2010 beschlossen, nicht zu bezahlen. Es kamen dann immer mal wieder Mahnbescheide, hat aber seit einem Jahr aufgehört. Nun weiß ich leider nicht, wann ich wieder ins schöne Holland reisen darf
LG
Hans


Nie mehr. Die haben ein Gedächtnis wie ein Elefant. :D

rorei am 16 Aug 2012 11:54:23

womo-2 hat geschrieben:Ich habe in Strassburg einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkdauer erhalten. 17 Euronen!

Wie kann ich den jetzt bezahlen? Eine Kontonummer kann ich auf der "Carte de paiement" nicht entdecken.

Seine Frage ist aber immer noch nicht beantwortet, Joe will doch zahlen aber wie? Er könnte doch z.B. 17 € per Scheck an die Stadtverwaltung von Strassburg zahlen oder?
Roland

carthagocliff am 16 Aug 2012 12:00:40

wolfherm hat geschrieben:
mobilist2010 hat geschrieben:Passt zwar nicht ganz aber:
hatte in Holland erst in Alkmar und am nächsten Tag in Amsterdam je einen Strafzettel für Falschparken von je 53 € bekommen. Da ich beim ersten nur 10 Minuten überzogen hatte und beim 2. der Parkscheinautomat kaputt war und ich dann auch noch der einzige in der Straße mit Strafzettel war, hatte ich 2010 beschlossen, nicht zu bezahlen. Es kamen dann immer mal wieder Mahnbescheide, hat aber seit einem Jahr aufgehört. Nun weiß ich leider nicht, wann ich wieder ins schöne Holland reisen darf
LG
Hans


Nie mehr. Die haben ein Gedächtnis wie ein Elefant. :D


Auch Elefanten sterben mal. :D :D
C.

rabi am 16 Aug 2012 12:03:41

Wo gibt es in Deutschland denn noch Schecks? Bei den Franzosen sind die noch weit verbreitet. Dafür haben sie es nicht so mit Überweisungen.

Nachdem ich mir vor 2 Jahren das Sprunggelenk in Frankreich gebrochen hatte, bekam ich Monate später eine Rechnung über 18€ vom Krankenhaus in Dax über den Eigenanteil. Einzahlbar in der Kasse des Krankenhauses in der Eingangshalle. :?
Wir haben uns dann auf französisch einen kurzen Brief abgekniffen und in den Umschlag einen 20€ Schein gesteckt. Kurz danach bekam ich von der Krankenhauskasse eine Zahlungsbestätigung. Die restlichen 2€ sind da hoffentlich in der Kaffeekasse gelandet.

rorei am 16 Aug 2012 12:11:38

rabi hat geschrieben:Wo gibt es in Deutschland denn noch Schecks? .

Bei jeder Bank u. Sparkasse. Ich habe mir für Notfälle vor einem Jahr 10 Scheck-Formulare von meiner Sparkasse ausstellen lassen. Ich bekomme übrigens von meiner Oldtimerversicherung nach einer Stilllegung regelmäßig das Guthaben ( ein paar Euro ) per Verrechnungsscheck erstattet.
Roland

rabi am 16 Aug 2012 12:23:15

rorei hat geschrieben:Bei jeder Bank u. Sparkasse.


Bei jeder stimmt jedenfalls nicht. Bei meiner gibbet sowas nicht mehr. :?

gary32 am 16 Aug 2012 12:36:11

Hallo,

so sieht der Papier Strafzettel aus ( Gebühren wurden inzwischen angepasst ) statt 11€ sind es jetzt 17€, der an ausländische Fahrzeuge angeheftet wird.

--> Link

Seit 2009 wird alles elektronisch erfasst und an den Zentralregister für französische KFZ Halter gespeichert und dann per Post zugestellt

,

gary32

paul-aus-mainz am 16 Aug 2012 13:09:34

mobilist2010 hat geschrieben:Nun weiß ich leider nicht, wann ich wieder ins schöne Holland reisen darf
LG
Hans


Besorge dir ein neues KFZ-Kennzeichen oder ein neues Womo, und du darfst wieder nach NL 8)

thomas56 am 16 Aug 2012 13:35:29

gary32 hat geschrieben: ( Gebühren wurden inzwischen angepasst ) statt 11€ sind es jetzt 17€,

Moin,

mal eben 55% erhöht und nicht mal neue Zettel.
Zahlen einfach mit Kugelschreiber geändert.
Hauptsache Kohle. :?


wolfherm am 16 Aug 2012 15:34:36

Toll, die Frage war aber von dem Kollegen: Wohin soll er das Geld überweisen, da kein Konto angegeben ist?

haballes am 16 Aug 2012 15:50:34

:wink: Nirgendwohin!!!

Wenn er es los werden möchte, oder sein Gewissen beruhigen, die Kontonummer meiner gemeinnützigen Bude gibt´s via KN. :D

Ab Herbst erst wollen die Elsässer die Deutschen berappen und nehmen Einsicht ins deutsche System. Dann kommen die Dinger auch in ordentlichem Germanisch.

Schwere Verstöße von Ausländern kassiert die französische Rennleitung bar vor Ort.

:wink: Es hat im Moment keine Folgen. Viele Pendler nutzen es regelmässig aus.

gary32 am 16 Aug 2012 15:54:23

wolfherm hat geschrieben:Toll, die Frage war aber von dem Kollegen: Wohin soll er das Geld überweisen, da kein Konto angegeben ist?


hallo,

man soll den Abschnitt mit einen sogenannten " Timbre amende " ( ist eine Art Briefmarke speziell für " Knöllchen" ) versehen und im nächsten Briefkasten einwerfen.

Steht rechts oben auf dem " Papillon " ( Strafzettel.)

,

gary32

Gast am 16 Aug 2012 17:36:53

Bekommst Du aber nur in Frankreich in den Zigaretten / Zeitschriftenläden und wichtig ist innerhalb der Frist muss der Strafzettel mit "Bussmarke" :D wieder in die französische Post.

Nach der Frist wird die "Busse" wesentlich teurer ob die dann über 70 € inkl. Verfahrenskosten kommt, weiß ich nicht. Wenn ja, kann das Bussgeld auch in Deutschland eingetrieben werden.

gary32 am 16 Aug 2012 19:18:59

UlrichS hat geschrieben:Bekommst Du aber nur in Frankreich in den Zigaretten / Zeitschriftenläden und wichtig ist innerhalb der Frist muss der Strafzettel mit "Bussmarke" :D wieder in die französische Post.

Nach der Frist wird die "Busse" wesentlich teurer ob die dann über 70 € inkl. Verfahrenskosten kommt, weiß ich nicht. Wenn ja, kann das Bussgeld auch in Deutschland eingetrieben werden.


hallo,

genau...

es heisst " Timbre amende " in allen Gebührenhöhen.

also für den gennante Fall, im Tabakgeschäft z.Bsp.

"un timbre amende de 17 €, s´il vous plait "

Diese " Sondermarke " ist zwei geteilt:
das eine Teil klebt auf dem " Knöllchen " und wirft es in ein Briefkasten, die andere Hälfte behält man als Art " Quittung "

,

gary32

Gast am 16 Aug 2012 19:46:00

[quote="al":kin?x]die probleme können auch auftauchen, wenn du eine mautstelle passierst, denn dort wird dein kennzeichen auch aufgenommen.[/quote:kin?x]
genauso siehts aus :!:
Und der TE möchte sicher auch noch nächstes Jahr nach F Reisen :eek: dann könnte das böse erwachen kommen ...

Mir gings in Italien auch schon so -> einfach auf dem Zettel gucken ob eine Adresse angegeben ist und bei Google suchen .....Oder evtl. eine Behörde kontaktieren irgendwie gibts einen Weg -> eine E-Mail kostet nicht viel und notfalls mit Übersetzer arbeiten -> Man kommt wirklich drauf , was Die wollen :wink:

Ich wäre nicht so "Korintenkackerhaft " und würde die 17€ zahlen ->ich will ja schliesslich auch noch nächstes mal nach F/I und sonst wohin fahren ..-> ohne das mir die Karre ,wegen nicht bezahlter Strafe , Beschlagnahmt wird :!:

Chris_62 am 16 Aug 2012 20:30:45

Hallo Joe ,

ich würde nach Blodelsheim oder Fessenheim fahren und in der Tabakbar diese Timbre , wie Gary oben schreibt , kaufen und draufbebben....
....und gleich ab in den nächsten Postkasten !

Kann man ja gleich mit einem Einkauf und Volltanken verbinden , sind ja nur 20 Km :wink: ......

:hallo:

womo-2 am 16 Aug 2012 20:40:57

Ja, genau so mach' ich es.

gary32 am 16 Aug 2012 21:12:39

hallo,

man hat 45 Tage Zeit den ursprünglichen Betrag mittels " Timbre amende " zu begleichen, bei Überziehung werden aus 17€ gleich 33 €..

man kann dies auch elektronisch bei einem Tabakgeschäft ( sofern ein solches Lesegerät vorhanden ist ) erledigen lassen, man begleicht es dort und erhält eine beglaubigte Quittung.
Achtung eine Überschreitung ( Radarmessung ) von 5 Km kann 135 € kosten, hatte mal hier so einen Auszug veröffentlicht.

gary32

gary32 am 17 Aug 2012 10:28:02

Hallo,

Frankreich teilt die Verstösse im Strassenverkehr in 4 Klassen, deren Höhe einer Staffelung unterliegt:

Classe 1: bis 17€
Classe 2: ab 35€
Classe 3 : ab 68€
Classe 4 : ab 135€

Bei mobilen Radar Kontrollen wird, wie bei uns, sofort kassiert.

Ab Classe gibt es 2 Möglichkeiten von der amende forfaitaire :

-Amende Forfaitaire: der festgelegt " Tarif "...
-Amende Minoritaire: wenn innerhalb 2 Wochen bezahlt wird, gibt es ein "Rabatt "...
-Amende Majoritaire: Zuschlag wenn die Zahlfrist überschritten wurde.

Es soll neuerdings auch möglich sein die Höhe des Strafzettels Online zu begleichen

Werde mich noch diesbezüglich schlau machen... 8)

,

gary32

proudbadener am 17 Aug 2012 12:54:04

haasi hat geschrieben:...ist aber so, kannst dich überall erkundigen (ADAC, Polizei u.s.w.)



Da der Strafzettel in F. ans Auto geheftet war ist er auch auf Französich gültig :!:

Was du sagst würde stimmen wen er auf Französisch nach Deutschland per Post gesendet würde.


Aber so war es in Frankreich und somit ist er gültig :!:

northernlights am 21 Aug 2012 11:08:57

haasi hat geschrieben:...hier eine x-beliebige Meldung aus dem I-net


Was tun, wenn ein solches Knöllchen dann tatsächlich im heimischen Briefkasten steckt? Dann rät ADAC-Jurist Michael Nissen, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Aus der Toskana kommen mittlerweile auch exzellent übersetzte Schreiben. "Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen. Ein anderes Schlupfloch könnte zum Beispiel die sogenannte Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und den Niederlanden wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig. Weil für die niederländischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in den Niederlanden grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.



also erst schlau machen, dann texten.


Da bin ich aber heilfroh, dass die CH in diesem Jahrhundert nicht in der EU ist. Für mich grenzt das an Schutz des Verbrechens. Aber lassen wir das.
Trotzdem danke für den Hinweis und die Korrektur meines Statements.

gary32 am 21 Aug 2012 19:37:15

hallo

hier ein Muster von ein Bussgeld-Bescheid:



ganz unten ist mit 135 € die Höhe des Bescheides angegeben
dann mit 90€ ( amende minorée ) wenn innerhalb von 2 Wochen beglichen wird.
Mit 375 € ( amende majorée ) ist der Betrag der nach 45 Tagen zu entrichten ist.

In diesem Fall geht es von einer Geschwindigkeits Übertretung im Ortsbereich um 6 Km/h

Ausserdem noch ein Punkt fällig.( nicht für Ausländer )

Also : sich an den Verkehrs Vorschriften halten...

,

gary32

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Mittelalterliche Schlösser in F.
Les plus beaux villages de France...
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt