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Garantiearbeiten am Chausson Flahs06


hansi42 am 09 Okt 2012 14:11:46

Hallo! Wir haben uns im letzten Jahr eine neues Mobil gekauft,
Ein Chausson Flahs06 und haben jetzt einige Mängel fest gestellt.
Wir waren beim Händler und haben die Mängel ihm gezeigt aber er sträubt sich
diese zu beseitigen! Wir waren schon bei Chausson vorstellig,und haben dehnen die Sachlage geschildert,sie sagten uns der Händler muß Kostenvoranschläge über die Reperatur der Mängel einreichen.Der Händler meint aber erkriegt es nicht genehmigt.Wie sollen wir uns verhalten?
Wir sind für jeden Tip dankbar!
Gr.igelmoni :roll: :?:

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pepe53 am 09 Okt 2012 14:18:31

Wie es aussieht hast Du eine Händlergarantie. Bei Chausson ist sie abgelaufen. Von dort kann man nur auf Kulanz hoffen.
Aber Dein Händler muß wohl ran. Da darfst Du nicht locker lassen.
Mein Händler hat einen Schaden (gerissene Seitenverkelidung) ohne Probleme repariert.

felix52 am 09 Okt 2012 14:40:42

Toller Händler :( ,
gehe einfach den normalen Weg:

Bitte schriftlich um einen Ablieferungstermin Deines Womo in seiner Werkstatt mit 14-Tagesfrist. Meldet er sich nicht, wiederhole dies mit der gleichen Fristsetzung. Danach freut sich jeder Anwalt über die Gebühren für einen Schriftwechsel, den Du nicht bezahlen musst.


Felix52 :)

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giovannibastanza am 09 Okt 2012 15:01:33

igelmoni,
grundsätzlich bin ich gegen eine vorschnelle Drohung mit einer anwaltlichen Übernahme solcher Angelegenheiten, aber -felix - hat es schon richtig gesagt, so würde ich es auch machen .
Dieser Händler wird es darauf ankommen lassen und dann hilft nur ein Schlag mit der Wichsbürste .
Die meisten Händler meinen , wenn sie einmal verkauft haben und sie ihre Provision eingestrichen haben , wäre der Fall für sie erledigt .
So hat es der Gesetzgeber allerdings nicht gemeint .
Der erste Ansprechpartner ist der Verkäufer .
Ich gehe allerdings davon aus , es gibt keine Unklarheit darüber , dass der Fehler nicht auf dein Verhalten zurückzuführen ist und es kein Fehler des Fahrgestellherstellers ist.
Davon hast du nichts geschrieben.
Giovanni.

wolfherm am 09 Okt 2012 15:07:28

pepe53 hat geschrieben:Wie es aussieht hast Du eine Händlergarantie. Bei Chausson ist sie abgelaufen. Von dort kann man nur auf Kulanz hoffen.
Aber Dein Händler muß wohl ran. Da darfst Du nicht locker lassen.
Mein Händler hat einen Schaden (gerissene Seitenverkelidung) ohne Probleme repariert.


Den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, die der Verkäufer der Ware (hier der Händler) zu leisten hat und der freiwilligen Garantie eines Herstellers haben wir hier schon hunderte Seiten rauf und runter geschrieben. Bevor hier so falsche Ratschläge gegeben werden, sollte man sich doch erst einmal schlau machen.

Also: Der Händler als der Verkäufer ist der einzige Ansprechpartner. Er hat dafür zu sorgen, dass du ein mängelfreies Fahrzeug hast. Was er im Innenverhältnis mit seinem Lieferanten (Hersteller des Womos) für Vereinbarungen hat, ist vollkommen egal. Er ist für alles verantwortlich.

rolf51 am 09 Okt 2012 17:09:58

Hallo,

bei welchem Händler hast Du gekauft?

pepe53 am 09 Okt 2012 22:39:25

wolfherm hat geschrieben:
Den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, die der Verkäufer der Ware (hier der Händler) zu leisten hat und der freiwilligen Garantie eines Herstellers haben wir hier schon hunderte Seiten rauf und runter geschrieben. Bevor hier so falsche Ratschläge gegeben werden, sollte man sich doch erst einmal schlau machen.

Also: Der Händler als der Verkäufer ist der einzige Ansprechpartner. Er hat dafür zu sorgen, dass du ein mängelfreies Fahrzeug hast. Was er im Innenverhältnis mit seinem Lieferanten (Hersteller des Womos) für Vereinbarungen hat, ist vollkommen egal. Er ist für alles verantwortlich.


Da hast Du 100% Recht, was den Unterschied Garantie - Gewährleistung betrifft, aber nicht mehr im Hinblick auf die Herstellergarantie, denn wenn ich es richtig sehe, dann ist das WM beim Händler gebraucht gekauft, es ist Baujahr 2000. Also kann man nur den Händler in Regress nehmen. Uns ob für 6 Monate (gesetzlich) oder länger geht aus dem Kaufvertrag hervor. Meiner hat mir 1 Jahr Gewährleistung gegeben.

wolfherm am 09 Okt 2012 22:43:04

pepe53 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, die der Verkäufer der Ware (hier der Händler) zu leisten hat und der freiwilligen Garantie eines Herstellers haben wir hier schon hunderte Seiten rauf und runter geschrieben. Bevor hier so falsche Ratschläge gegeben werden, sollte man sich doch erst einmal schlau machen.

Also: Der Händler als der Verkäufer ist der einzige Ansprechpartner. Er hat dafür zu sorgen, dass du ein mängelfreies Fahrzeug hast. Was er im Innenverhältnis mit seinem Lieferanten (Hersteller des Womos) für Vereinbarungen hat, ist vollkommen egal. Er ist für alles verantwortlich.


Da hast Du 100 Recht, aber nicht mehr im Hinblick auf die Herstellergarantie, denn wenn ich es richtig sehe, dann ist das WM beim Händler gebraucht gekauft, es ist Baujahr 2000. Also kann man nur den Händler in Regress nehmen. Uns ob für 6 Monate (gesetzlich) oder länger geht aus dem Kaufvertrag hervor. Meiner hat mir 1 Jahr Gewährleistung gegeben.


Dann lies dir noch einmal ganz langsam den ersten Beitrag durch. dort steht sinngemäß: im letzten Jahr neu gekauft.

Übrigens, bei einem Gebrauchtmobil beträgt die Gewährleistung durch den Händler immer ein Jahr.

pepe53 am 09 Okt 2012 22:43:58

pepe53 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, die der Verkäufer der Ware (hier der Händler) zu leisten hat und der freiwilligen Garantie eines Herstellers haben wir hier schon hunderte Seiten rauf und runter geschrieben. Bevor hier so falsche Ratschläge gegeben werden, sollte man sich doch erst einmal schlau machen.

Also: Der Händler als der Verkäufer ist der einzige Ansprechpartner. Er hat dafür zu sorgen, dass du ein mängelfreies Fahrzeug hast. Was er im Innenverhältnis mit seinem Lieferanten (Hersteller des Womos) für Vereinbarungen hat, ist vollkommen egal. Er ist für alles verantwortlich.


Da hast Du 100% Recht, was den Unterschied Garantie - Gewährleistung betrifft, aber nicht mehr im Hinblick auf die Herstellergarantie, denn wenn ich es richtig sehe, dann ist das WM beim Händler gebraucht gekauft, es ist Baujahr 2000. Also kann man nur den Händler in Regress nehmen. Ob für 6 Monate (gesetzlich) oder länger geht aus dem Kaufvertrag hervor. Meiner hat mir z.B. 1 Jahr Gewährleistung gegeben.

wolfherm am 09 Okt 2012 22:48:12

pepe53 hat geschrieben:
pepe53 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:
Den Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, die der Verkäufer der Ware (hier der Händler) zu leisten hat und der freiwilligen Garantie eines Herstellers haben wir hier schon hunderte Seiten rauf und runter geschrieben. Bevor hier so falsche Ratschläge gegeben werden, sollte man sich doch erst einmal schlau machen.

Also: Der Händler als der Verkäufer ist der einzige Ansprechpartner. Er hat dafür zu sorgen, dass du ein mängelfreies Fahrzeug hast. Was er im Innenverhältnis mit seinem Lieferanten (Hersteller des Womos) für Vereinbarungen hat, ist vollkommen egal. Er ist für alles verantwortlich.


Da hast Du 100% Recht, was den Unterschied Garantie - Gewährleistung betrifft, aber nicht mehr im Hinblick auf die Herstellergarantie, denn wenn ich es richtig sehe, dann ist das WM beim Händler gebraucht gekauft, es ist Baujahr 2000. Also kann man nur den Händler in Regress nehmen. Ob für 6 Monate (gesetzlich) oder länger geht aus dem Kaufvertrag hervor. Meiner hat mir z.B. 1 Jahr Gewährleistung gegeben.



:?: :?: :?: :?: :?:

pepe53 am 09 Okt 2012 22:49:01

Na dann kann er ja Glück haben. Aber ich kann auch ein gebrauchtes WM neu kaufen. Schau mal in seinem Profil nach, die Mühe sollte man sich schon machen.

wolfherm am 09 Okt 2012 22:51:58

pepe53 hat geschrieben:Na dann kann er ja Glück haben. Aber ich kann auch ein gebrauchtes WM neu kaufen. Schau mal in seinem Profil nach, die Mühe sollte man sich schon machen.


Übrigens: Das besagte Womo wurde letztes Jahr gekauft. Das Womo im Profil wurde 2008 eingetragen.

brainless am 09 Okt 2012 23:00:54

Hallo Wolfgang,

kleine Korrektur:
Übrigens, bei einem Gebrauchtmobil beträgt die Gewährleistung durch den Händler immer ein Jahr.


Die gesetzliche Gewährleistung (bei "B to C") beträgt regulär 24 Monate - kann aber vertraglich auf bis zu 12 Monate reduziert werden,


Volker :wink:

wolfherm am 09 Okt 2012 23:04:09

brainless hat geschrieben:Hallo Wolfgang,

kleine Korrektur:
Übrigens, bei einem Gebrauchtmobil beträgt die Gewährleistung durch den Händler immer ein Jahr.


Die gesetzliche Gewährleistung (bei "B to C") beträgt regulär 24 Monate - kann aber vertraglich auf bis zu 12 Monate reduziert werden,


Volker :wink:


Volker,

du hast ja so recht. Händler schränken das natürlich fast immer ein, deswegen erwähne ich nur die 12 Monate.

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