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LKW Schein und über 50 Jahre alt


Rolli am 15 Sep 2005 22:28:51

Hi zusammen,

wer heutzutage über 50 Jahre alt ist und seinen LKW Führerschein behalten will, muss neuerding zu einem 3 stündigen Idiotentest, Kostenpunkt 240 Euro, plus Augenarzt ca 50 Euro. Wann müssen unsere Politiker bzw. Minister endlich mal zum Idiotentest ? Am besten jedes Jahr einmal, wer nicht besteht HARZ 4 und damit ein bisschen Geld in die leeren Kassen kommt, sollte die Testgebühr vom jeweiligen Einkommen abhängig sein. Wenn Stiftung Warentest diese Leute testen würde, käme wohl keiner aus dem Bereich Mangelhaft oder Üngenügend heraus.



Rolli

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achimHH am 16 Sep 2005 00:00:24

Hallo Rolli.

wo steht das denn?
wo kann man das denn nachlesen?
schreib doch bitte mal genaueres...

denn der § 24 "Fahrerlaubnisverordnung "
Stand 01.09.2002
sagt etwas anderes....

Beduin am 16 Sep 2005 08:03:52

Gesundheitscheck ist dann auch dabei.
Musste gestern ein Bekannter von uns machen, der ist auch am "Zahnen" < sich ärgern.

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Hummel am 16 Sep 2005 08:22:18

Mein Mann hat im Juli seinen LKW-Führerschein verlängern lassen
um weitere 5 Jahre, war allerdings nur beim Hausarzt und beim
Augenarzt

Lore

Gast am 16 Sep 2005 08:22:57

Moin,

die Überprüfung der "Fahrtauglichkeit" ab dem 50´ten Lenbensjahr gibt es doch schon länger. Normalerweise wird diese aber durch einen Facharzt überprüft und bescheinigt. Den kann man sich auch selbst aussuchen 8)
Wichtig ist hierbei m.W. das der Arzt die Berufsbezeichnung: ,,Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin / Rechtsmedizin" oder gleichwertig führt/führen darf.

Die verlängernde Behörde erkennt (muss) diese Bescheinigungen dann anerkennen. Bei Bekannten von mir hat das ganze 30 Minuten gedauert und so um 80 € gekostet.

Anders ist es wenn die verlängernde Behörde Zweifel an der ärztlichen Begutachtung hat, da der zu Begutachtende z.B. durch wiederholte Verstöße gegen die STVO bzw. schwere Vertsöße (Trunkenheitsfahrt etc.) oder Führerscheinentzug auffällig war/ist.

Dann kann (und erst dann) ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt / zusätzlich gefordert werden.

Ist der Fahrer über 50, und hat ein volles Punktekonto.....

rs270550 am 16 Sep 2005 09:41:54

hallo,
ich bin gerade 55 Jahre alt geworden: Augenarzt und Hausarzt und fertig. man muß damit auch nicht sofort zum Straßenverkehrsamt, sondern hat 2 Jahre Zeit. Allerdings darf man in dieser zeit natürlich keinen LKW führen.
,
Rolf

Rolli am 16 Sep 2005 20:16:19

Ich hatte am letzten Mittwoch einen Freund getroffen, der Fernfahrer ist, er musst diese Prozedur im Heider Krankenhaus über sich ergehen lassen. Er sagte mir, dass wäre neu und von Strassenverkehrsamt angeordnet, weil die Hausärzte immer schmu machen würden und die Untersuchung nicht richtig durchführen bzw. zu oberflächlich oder als Frendschaftsdienst (beide Augen zudrücken) würden. Er sagte weiterhin, dass umfangreiche Tests durchgeführt wurden, unter anderem auch ein Lebertest. Fällt der Lebertest alkoholbedingt schlecht aus, gibt es keine Verlängerung. Im Moment bin ich unterwegs, werde aber nächste Woche auch nochmal beim Verkehrsamt in Heide/>Dithmarschen nachfragen und dann hier im Board berichten.



Rolli

achimHH am 16 Sep 2005 22:08:41

Hallo Rolli,

einen Lebertest ?
ohne Vorgeschichte ?
ohne das Dein Freund schon einmal mit Alk erwischt wurde,
oder gar ein Crash gebaut hat?

oder sprichst Du bzw. Dein Freund vom Busführerschein (D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,

wie gesagt die Fahrerlaubnisverordnung § 24
stand vom 18.08.2005
sagt etwas anderes....

--> Link


und da kann und wird sich ohne Grund kein Verkehrsamt drüber hinweg setzen.
Bin aber einmal sehr gespannt darauf, welche Auskunft Du vom Verkehrsamt bekommt.

Gast am 18 Sep 2005 15:15:27

Die Idee des "überprüfen" eines LKW-Führerscheibesitzers ab einen bestimmten alter kommt wieder einmal aus Österreich. Und die Deutschen machen alles nach!

Nach dem ich die gängige Praxis schon länger verfolge, habe ich folgendes Bild bekommen:
1. Es geht um Geld. Geld für die Prüfer, wie Ärzte usw. Klar, ist ja leichtes Geld. In Österreich geht es dabei um die Beschäftigung des Beamtenapparates, der, geschichtlich gesehen, schon immer weit größer war und dementsprechend beschäftigt gehört.
2. Es geht, um die "Verkehrssünder" aus dem Verkehr zu ziehen. Wahres Beispiel: Ein Brummi-Fahrer hat einen Frontalzusammenstoß. Ergebnis: 1 Toter, 2 Verletzte. Dann, nach 2 Jahren, die Gerichtsverhandlung. Bis dorthin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl er mit seinem Fahrzeug zur Kollisionszeit, korrekt in seiner Fahrspur, stand. Für diesen Fahrer kein Problem! Er war bei einer österreichischen Spedition beschäftigt und gemäß deren Richtlinien "nicht zu kündigen" (auch hier wieder ein Trick, wie ein Land die wahre Arbeitslosigkeit verschleiern kann).
Ich spare mir 3., 4, usw.

Leider ist es eine Machtwut der Regierungen, zurückgreifend auf unsinnige nationale Gesetze, die einen einzelnen - und ich meine hier nicht mein angeführtes Beispiel - in Bedrängnis führen kann.

Nach meiner Meinung sollte sehrwohl ein Führerscheininhaber, der gesundheitliche Probleme hat, seinen "Lappen" abgeben, wenn er sich schon nicht "heilen" will. Auch wenn sich ein Mensch nicht mehr der neuen und schnellen Technik stellen will.
Aber im Grunde ist das Risiko bei Schnellfahrern, wie der PKW, weit höher. Und bis zur "Überprüfung" des PKW-Führerschein sind es gezählte EU-Tage.

lg
rup

achimHH am 18 Sep 2005 19:28:56

Hallo rup.

ach aus Östereich....
na dann... :roll:
wundert mich nix mehr....

es sind ja schon mehrere Dinge,
die von dort gekommen sind,
nicht so gut gewesen.... :D ( upps) :versteck:

aber es gibt auch ganz nette Östereicher....
(für die netten Östereicher, die hier im Forum sind!) :D

lg
achim

Rolli am 19 Sep 2005 11:07:38

Hi zusammen,

wie versprochen habe ich mich heute sofort mit dem Kreis Dithmarschen in Verbindung gesetzt. Die gute Dame meinte, es hätte an meinem Freund und der mangelden Aufklärung gelegen. Der Kreis gibt Adressen für die Untersuchung weiter, unter anderem auch die des Krankenhauses. Weiterhin meinte die Dame, dass sich mein Freund da wohl nicht konkret genug ausgedrückt hätte und die Untersuchung für den Bus Schein über sich ergehen liess, dieser ist aber nicht gefordert seitens des Kreises. Eine Untersuchung durch den Hausarzt und den Augenarzt ist lediglich gefordert, der Reaktionstest und alles weitere was mein Freund über sich ergehen liess, war also nicht gefordert. Derartige Test können aber bei Bedarf seitens der Behörden angeordnet werden, konkrete Gründe dafür hat man mir aber nicht genannt.



Rolli

Gast am 23 Sep 2005 12:09:09

....so löst sich alles auf :wink:

Gast am 23 Sep 2005 19:48:00

Der Beitrag hat mich auf die Idee gebracht einmal selbst nachzurufen.

Ich telefonierte sodann mit einer Dame vom Führerscheinamt und erkundigte mich nach dem Zeitpunkt der Überprüfung der Fähigkeit den FS behalten zu dürfen.

Die Antwort:
"ES DAUERT NOCH EIN PAAR JAHRE...... - UND NACHDEM SIE IMMER NOCH FAHREN, WARTEN SIE AB - VIELLEICHT LEBEN SIE DANN GAR NICHT MEHR".

Also ehrlich! Diese Antwort machte mich platt. Ich bedankte mich für die "ergreifende" Auskunft und legte schnell den Höhrer auf, um durch meinen Lachanfall nicht die nette und bemühte Dame aus der Fassung zu bringen. :D

Noch etwas: Ich habe keine Auflagen beim Führerscheinamt und auch keinen Punkte! Es war einfach nur einen Anfrage und eine nette Auskunft! :cry:

lg
Rup

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