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Abbau der Anhängerkupplung "austragungspflichtig"


fridolin365 am 17 Okt 2012 00:02:50

Die Zuladungsreserven unseres WoMo (3,5t) sind nicht gerade üppig. Der Ausbau der (nicht benötigten) Anhängerkupplung würde etwas Spielraum bringen.

Meine Frage: muss ich nach Ausbau der Kupplung diese aus den KFZ-Papieren austragen lassen?

Vielen Dank für Informationen!

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Gast am 17 Okt 2012 00:11:30

Soviel ich weiß, nur wenn sie ausdrücklich eingetragen ist. Wenn also nur eine Allgemeinzulassung beiliegt, sie nicht eingetragen ist,musst du sie auch nicht austragen.

netzroht am 17 Okt 2012 02:27:33

nein, muss nicht ausgetragen werden

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Gast am 17 Okt 2012 07:12:05

Moin,
wenn sie im Fahrzeugschein/Brief eingetragen ist muss sie ausgetragen werden!
....also mal reinschauen!

Der Hintergrund ist die fachliche Rückrüstung des Fahrzeuges. Bei manschen Fahrzeugen muss was an der Karosse geändert werden um die AHK montieren zu können. Damit sicher ist das das Fahrzeug nach Demontage der AHK im technischen "org Zustand" ist muss das abgenommen werden.

Ich denke aber das das bei EG Typen nicht notwendig ist, diese werden auch nicht bei Montage eingetragen...demnach auch nicht bei Demontage.

Ist also eine eingetragen muss sie ausgetragen werden.


peter

siasd am 17 Okt 2012 07:48:08

Moin,

bei den meisten Wohnmobilen hat die Anhängekupplung auch eine Stützfunktion für den Aufbau bzw. Überhang. Wenn sie ausgebaut wird muss der Originale Stützrahmen wieder angebracht werden.

Ich habe da gerade ein ganz hässliches Bild mit einem abgebrochenen Womo vor Augen.

Also bitte Vorsicht und nicht einfach ausbauen.
Habe leider nicht gefunden was du für ein Womo hast.

Mirko

viking92 am 17 Okt 2012 08:48:16

Moinsen,

auch besonders kurios......ein echt kulanter TÜV Prüfer meinte mal bei unserer HU Untersuchung: "Abnehmbare AHK? Haben sie hoffentlich im Kofferraum liegen, ansonsten kann ich die Plakette verweigern."
Unglaublich....aber wahr. :roll:


Gast am 17 Okt 2012 09:10:30

Tach,

und ne abnehmbare AHK die montiert ist, aber nicht genutzt wird,
kann auch zu Problemen mit der Obrigkeit führen.

Das Leben ist halt hart :D

Gast am 17 Okt 2012 09:25:16

ich-bins hat geschrieben:Tach,

und ne abnehmbare AHK die montiert ist, aber nicht genutzt wird,
kann auch zu Problemen mit der Obrigkeit führen.

Das Leben ist halt hart :D


Aber nur wenn in der ABE vermerkt ist das sie bei nicht Nutzung entfernd werden muß, oder die Sicht auf das Kennzeichen erschwert

Gast am 17 Okt 2012 10:04:58

bei den meisten Wohnmobilen hat die Anhängekupplung auch eine Stützfunktion für den Aufbau bzw. Überhang. Wenn sie ausgebaut wird muss der Originale Stützrahmen wieder angebracht werden.


Hab ich so bei noch keinem Mobil gesehen ....



wenn sie im Fahrzeugschein/Brief eingetragen ist muss sie ausgetragen werden!

Wäre das neuste was ich höre :roll:

nein, muss nicht ausgetragen werden

bin der selben Meinung :!:

fridolin365 am 19 Okt 2012 11:35:35

vielen dank für eure antworten!

da aber die quersumme der antworten ein klares "vielleicht" ergibt habe ich bei der zulassungsstelle angerufen. klare antwort:

ist eine anhängerkupplung eingetragen, muss diese - wenn sie dauerhaft entfernt wird - auch ausgetragen werden.

beste grüße an die womo-gemeinde!

owl am 19 Okt 2012 12:20:06

Möchtet ihr euch die Option nicht offen halten diese ggf. wieder dran zu montieren?

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