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Anhänger und Ablasten


nordbadener am 15 Dez 2012 21:32:01

Hallo :)

Wenn das eine Prob. gelöst ist( :scooter: ),

taucht die nächste Frage auf.

Da wir ja warscheinschlich auf längeren Touren mit 2 Rollern unterwegs sein werden

brauchen wir einen Anhänger, was aber keine grosse Sache wäre.


Nun dann die Frage, wär es dann vielleicht sinnvoll das Womo

von 3,85 T auf 3,5 T abzulasten?


Bei WE-Trips würde ja das Fahrrad meiner Frau reichen.(passt in Heckgarage)

Und durch das Ablasten könnte man ja etwas flotter auf der AB unterwegs sein,

und in Össiland würde ja das Pickerl wieder reichen.


Was meint ihr dazu???


Tja, als Neuling(Womo) kommt so manche Unbekannte auf. :D

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EmilGruenbaer am 15 Dez 2012 22:06:39

Moin nordbadener
>>>>von 3,85 T auf 3,5 T abzulasten?<<<<<

Dazu solltest Du das Fahrzeug erstmal wiegen, evtl. ist das mit dem Ablasten dann schon erledigt!
Wenn es mit dem Ablasten gehen würde hättest Du einige Vorteile beim Anhängerbetrieb, dass hast Du ja schon selber geschrieben.
Wenn Du das Fahrzeug gewogen hast, nicht vergessen: das Gewicht der AHK, sofern noch nicht montiert und die Stützlast vom Hänger kommen noch dazu.

Klaus

Gast am 16 Dez 2012 01:50:25

EmilGruenbaer hat geschrieben:Wenn Du das Fahrzeug gewogen hast, nicht vergessen: das Gewicht der AHK, sofern noch nicht montiert und die Stützlast vom Hänger kommen noch dazu.
Genau und das sind > 100 kg ob es reicht musst Du ermitteln und dann überlegen ( schreiben )

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deedee am 16 Dez 2012 09:03:51

Schneller unterwegs ist auch relativ.
Ohne Hänger ... bleibt eh gleich, Ausnahme: das Überholen. Mit 3,5 t schon an 'verschiedenen Stellen' wieder möglich.
Mit Hänger aber ... darfste eh nur 80 km/h fahren auf der Bahn ..... es sei denn, Du hast die 100er Erlaubnis.

dieter2 am 16 Dez 2012 11:28:21

UlrichS hat geschrieben:
EmilGruenbaer hat geschrieben:Wenn Du das Fahrzeug gewogen hast, nicht vergessen: das Gewicht der AHK, sofern noch nicht montiert und die Stützlast vom Hänger kommen noch dazu.
Genau und das sind > 100 kg ob es reicht musst Du ermitteln und dann überlegen ( schreiben )


Kommt aufs Auto drauf an.

Bei mir steht in den Papieren,im Hängerbetrieb die zulässige Hinterachlast +100 kg,das zulässige Gesammtgewicht mit Hänger+100 kg.

Dieter

beatjoos am 16 Dez 2012 12:41:27

dieter2 hat geschrieben:... ,das zulässige Gesammtgewicht mit Hänger+100 kg.


aber nur wenn er auf 3.6t Zugelassen ist. Dies mit den Nachteilen die der TE nicht will. Auf den Zulassungskategorien gibt es keine Toleranz.

Beat

dieter2 am 16 Dez 2012 15:28:11

beatjoos hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:... ,das zulässige Gesammtgewicht mit Hänger+100 kg.


aber nur wenn er auf 3.6t Zugelassen ist. Dies mit den Nachteilen die der TE nicht will. Auf den Zulassungskategorien gibt es keine Toleranz.

Beat


Wenn auf 3600 kg aufgelastet währe braucht es mit den 100 kg nicht drinnstehen :roll:

Bei mir steht drinn,> F.1/F.2 u.7.2 / 8.2 : +100 kg B.Anhängerbetrieb <

F.1 u. F.2steht 3850 kg, bei 7.2 u. 8.2 steht 2000 kg.

Unser ist auf 3850 kg zugelassen,mit dieser Eintragung im Hängerbetrieb sind es dann 3950 kg Gesammtgewicht und 2100 kg Hinterachlst.

Eindeutiger geht es doch nicht.

So steht es im CoC und in der Zulassung.

Dieter

klausevert am 16 Dez 2012 15:34:54

Wenn man aber die "Vorteile" der 3,5 to nutzen will, evtl auch das Gespann mit B/BE fahren will, darf bei Anhängerbetrieb nicht 3,6 to drin stehen, da biste wieder da wie vor dem Ablasten.

Also Gewichte incl Stützlast etc müssen unter 3,5 to ( plus persönliche Überladungsschmerzgrenze) bleiben

dieter2 am 16 Dez 2012 16:16:19

Hat aber auch gewisse Vorteile.

Mit Hänger greift die über 3,5 to Regel,ein 3,5 tonner der voll ausgelastet ist kann noch einen Hänger mit 100 kg Stützlast drannhängen.

Hänger ab und es ist wieder ein vollwertiges 3,5 to Auto.

Das man über 3,5 tonnen einen entsprechenden FS haben muß setzt man voraus.

Dieter

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