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Neuerungen Führerschein 2013 ??????


Gast am 31 Dez 2012 21:32:27

Ich stehe auf der leitung, was die neuregelungen 2013 zum führerschein betrifft:
meine frau, alter 3er führerschein seit 33jh, jetzt auch c1 und c1E muss sie den fs umtauschen? gilt ihr leichlkw fs nur bis 2033 ?
ich alter 2er, muß ich schulungen machen auch wenn ich nur privat, nicht gewerblich fahre?
muß ich ab 50 zum gesundheitstest auch wenn ich nur Womo über 3,5t fahren will?
oder versteh ich da was falsch
lg
olly

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tober am 31 Dez 2012 22:54:24

Das wird Dir Giovanni genau erklären können. Aber soweit ich Deine Fragen richtig verstanden habe - nee, es bleibt für Dich (was die fragen des 1. Beitrags) betrifft alles beim alten. Allerdings habe ich den eindruck - mit verlaub - das Dir die bisherige "Variante" auch nicht ganz geläufig ist :lol:
Das war ein Spass unter Forumskollegen ! Bitte lächeln , nicht sauer / böse sein :oops:

All Deine Fragen betreffen nicht den "neuen Führerschein". Der wird lediglich alle 15 Jahre "erneuert" damit er aktuell bleibt. Also Foto, Adresse und so. Spätestens ab 2033 MUSS man ihn (neuen FS) haben.

Beim mir ist C1E unbefristet, sollte bei Dir-und Deiner Frau- auch sein. CE musst Du ab 50 alle 5 Jahre verlängern lassen.

Gast am 31 Dez 2012 23:15:32

gebe zu das mit den merkwürdigen vorschriften iss nicht mein ding, drecks eu eben. wusste nur, dass ich für den C-fs ab 50 alle 5jh zum arzt muß,auch wenn man nur privat fährt und man die schulungen nur dann braucht wenn man gewerbl fährt, aber was die jetzt schon wieder geändert haben, man weiß nie
ich habe A´; B; C1; C; BE; C1E; CE; M; L; TS
welche muß man verlängern lassen, welche nicht?
verliert man automatisch andere fahrerlaubnisse, wenn man zb den C nicht verlängert?
lg
olly

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tomaskoeln am 01 Jan 2013 11:11:23

Hast Du einen EU Führerschein im Scheckkartenformat???
Dann schau doch mal auf die Rückseite, da steht wie lange C und CE gültig sind....
Der Rest ohne Datum dahinter gilt bis.......2033......das sind ja noch ein paar Tage hin :D :D

avalon am 01 Jan 2013 15:32:18

Schau mal hier
--> Link

giovannibastanza am 01 Jan 2013 15:53:58

Hallo, dodo , wenn deine Frau nur den früheren Klasse 3 in der Ausdehnung benutzen will , braucht sie garnichts zu machen . Sie kann damit Kraftwagen bis 7,5 t zul. Gesamtmasse und dahinter Anhänger bis zur Zugmasse ( zul.Zuggesamtgewich) bis 12000 Kg fahren.
Du brauchst nicht zur Fahrerschulung zu gehen , denn du bist kein Berufskraftfahrer .
Ab dem 50. Lebensjahr solltest du ihn umschreiben lassen , unter Vorlage eines ärtzlichen Gutachtens und der augenärztlichen Bescheinigung.
Vom dem Augenblick der Umschreibung gilt die FE dann 15 Jahre . Danch wieder verlängern lassen. Ist nur ein Verwaltungsakt.
Persönlich bin ich immer für eine frühere Umschreibung , weil es so viele FE -Formulare in der EU gibt , dass es mal Schwierigkeiten im Ausland mit der Lesbarkeit oder dem Verständnis der Führerscheine gibt , obwohl natürlich der Führersch. als solcher Gültigkeit hat.
Giovanni.

Gast am 01 Jan 2013 22:50:02

Vielen Dank, bin jetzt beruhigt. es freut mich, dass mir mein lkw-fs nicht weggenommen wird. ich brauche den selbigen zum holz holen, mal ein boot holen usw
umschreibung wird gemacht
meine frau braucht den leicht-lkw-fs nur im notfall, wir lassen ihren fs ebenfalls umschreiben
lg
olly

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