Variofahrer hat geschrieben:...
z.B. habe ich den auspuff umbauen lassen und dafür eine TÜV-bescheinigung. die änderung am fzg. wurde auch im zulassungsschein eingetragen. muss ich die TÜV-bescheinigungen trotzdem mitnehmen?
sollte man dabei sein oder kann man auch einfach den schlüssel abgeben?
Hallo Variofahrer,
das ist so eine Sache mit den TÜV-Bescheinigungen. Wenn das Original von dem TÜV ausgestellt wurde, zu dem Du jetzt zur ersten HU gehst, benötigst Du die Bescheinigung vermutlich nicht. Wenn der nämlich Dein Fahrzeug in seinem System aufruft, sollte da noch seine Sonderabnahme drin vorhanden sein. Bei einer anderen Prüforganisation würde ich das Stück Papier trotz Eintrag in die Zulassungsbescheinigung mitführen. Gasprüfungsnachweis nicht vergessen, das sollte es gewesen sein.
Sonst benötigst Du tatsächlich Geld oder Scheckkarte, Zulassungsbescheinigung, bei den folgenden HUs dann den Prüfbericht der letzten HU.
Ich bleibe stets bei meinem Womo, da kann man dann nämlich auch schnell reagieren, wenn z.B. nur eine Leuchte ausgefallen ist und schnell eine Glühlampe wechseln. Mein Prüfer von der GTÜ z.B. nimmt diese Aktion dann nicht als Grund, einen Mangel fest zu stellen. ( Der will aber auch immer mein Womo kaufen :D )